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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Eignergemeinschaft Kroatien
Hallo,
hat jemand Erfahrung, was man für Papiere oder Genehmingungen braucht, wenn man sich ein deutsches Boot in Kroatien teilen will und nicht zeitgleich auf dem Boot ist?! Gibts hierzu schon einen Thread? Uff, ich hoffe ich hab alles auf den Punkt gebracht... Gruß Sönke |
#2
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Ja, gibts, Notariell beglaubigte Vollmacht in kroatischer Sprache ......... schau mal in der Richtung...
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist . ( K. Valentin ) Gruß Josef
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#3
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.....von einem kroatischen Notar.
LG Roman |
#4
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Das mit der Vollmacht braucht man doch wohl nur, wenn es um einen kostenlosen "Verleih" des Bootes geht, oder?
Eine Eignergemeinschaft wird in die Schiffspapiere eingetragen, bei uns ist das das amtliche Kleinfahrzeug-Kennzeichen des Wasser- und Schiffahrtsamtes. Da stehen beide Eigner drin, und das wars auch schon. Viele Grüße Gabriel
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#5
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Zwei Eigner und ein Boot - Kroatien keine Probleme
Hallo Zusammen,
bei unserem Boot ist es so wie oben beschrieben, allerdings ist unser Boot in Österreich registriert. Wir habe die österreichische Sportbootzulassung und in der Zulassung einen Co-Eigner eingetragen. Bei der Anmeldung beim Hafenkapitän tragen wir alle Personen die den Sommer am Boot sein werden, in die Personenliste ein. Die beiden Familien sind jeweils getrennt mit dem Boot unterwegs. Bis heute gabs damit auch keine Probleme, sind allerdings in den letzten 4 Jahren auch noch nie auf dem Wasser angehalten und kontrolliert worden. Oder müssen wir doch noch etwas anderes beachten? Grüße vom Bodensee Thomas
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#6
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Hallo
Wenn du bei deiner Sportbootzulassung bei der Landesregierung deinen Freund für nur ein paar Prozente eingetragen hast, dann reicht das schon. Du bleibst dann trotzdem der Haupteigner u dein Freund ist für dieses Boot registriert. Somit darf er auch mit seiner Familie ohne dich in Kroatien fahren. Lg Siegfried
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#7
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Co Eigner
Hallo Siegfried,
vielen Dank für deine Antwort. In der Sportbootzulassung ist jedoch kein Prozentsatz eingetragen, was den Co-Eigner betrifft. Ist das dann ein Problem? lg Thomas |
#8
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@all
Vielen Dank für Euren Input. Waren viele nützliche Dinge bei. Hab dann mal die Gelenheit genutzt und beim ADAC in München angerufen. Hier ist der Herr Rockinger aus der Wassersportabteilung der Fachmann. Er hat mir gleich ein Formular zugemailt, welches vom Besitzer ausgefüllt- und vom Notar später beglaubigt werden muß (so wie Ihr es auch schon beschrieben hattet, kostet ca. 30€). Ob eine Beglaubigung durch eine Polizeidienststelle in Deutschland auch in HR anerkannt wird, war auf Anfrage beim HR-Konsulat in München und HH nicht klar. Bedanken möchte ich mich auch noch mal bei Euch, daß dieser Thread nicht "zersabbelt" wurde. So, und jetzt werd ich mich mal umhören wer mit seinen Kind(ern) in der 1. Augustwoche auf Rab oder Pag Urlaub macht Schöne Grüße Sönke |
#10
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Wie schaut es in Kroatien mit der Beschränkung der Mitfahrer auf Segelbooten aus?
Pro Jahr 2 x max. Zulassung + 30% . Ist bei mehreren Eignern jeder Eigner berechtigt diese Anzahl mitzunehmen. Mit drei Familien ist das Kongtinget sonst sehr schnell ausgeschöpft. LG Katharina |
#11
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Zitat:
Gruß Klaus |
#12
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Die Anzahl der Personen ergibt sich ja aus der Kojenanzahl auf dem Boot und ist mit der Vignette verbunden.
In Eurem Fall, wenn nötig, mal mit dem Hafenmeister reden. Könnte mir vorstellen, daß jeder eingetragene Eigner eine separate Vignette macht und damit wäre das Problem vielleicht gelöst? Ahoi Dietrich |
#13
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Zitat:
zumindest bei mir aus der Personenzahl die auf dem Typschild steht, dies sind 11 Personen.... (obwohl ich nur 4 Kojen habe ist die Liste für 29 Personen freigegeben).
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#14
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Bei mir steht das drinnen, was ich bei der Anmeldung gesagt habe.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#15
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Die Basis für die Personenanzahl auf der Vignette/Personenliste ist die Anzahl der Kojen und nicht die zugelassene Gesamtanzahl der Personen, lt. Typenschild.
Alles geht gut, bis mal eine Kontrolle kommt, dann kann es sehr teuer werden, u.U. bis zur Beschlagnahme des Bootes. Also ganz so leicht sollte man dies nicht nehmen. Gruß Dietrich |
#16
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Die Frage des Hafenkapitäns ist deutlich nach der Anzahl der für das Boot zugelassenen Personen, nach der Kapazität.... (steht auch so auf dem Papier) und ich habe ihm nicht geantwortet,sondern ein Foto vorgelegt - und danach wird jedes Jahr die Personenliste ausgestellt..
das erwähnte Foto habe ich leider nicht da, aber vielleicht erkennt man auch genug auf dem Foto hier..
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... Geändert von dieter (29.11.2011 um 21:42 Uhr) |
#17
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Zitat:
L.G. Edwin |
#18
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Zitat:
Auszug: "(4) The number of persons shown on the List of Persons specified in Paragraph 2 of this Article shall not exceed double the number of persons who may be carried on board such a craft increased by 30% of the number of persons the craft may carry. (5) The number of persons who may be carried on board the craft mentioned in Paragraph 4 of this Article shall be determined in accordance with the registration papers of the same floating craft or when registration papers do not state this number it shall be determined pursuant to Regulation on Boats and Yachts and Technical Rules for Statutory Certification of Boats and Yachts." Geändert von Grautvornix (29.11.2011 um 23:27 Uhr)
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#19
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Sorry, der Link oben hat einen Fehler.
Entweder ein Admin korrigiert das oder ihr nehmt den hier: http://www.mmpi.hr/userdocsimages/20...ance-yahts.pdf |
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