|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Hier ein Pünktchen, da ein Pünktchen....
Hallo autofahrende Booties.
Was ist aus den Ramsauer Plänen zur Vereinfachung des Punkteverjährung geworden? Jedes Mal wegen Geschwindigkeitsübertretungen auf der Autobahn ausserhalb geschlossener Ortschaften und ausserhalb von Baustellen... ja, selbst Schuld, ich weiss. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Ich habe vor zwei Jahren was abbekommen, dieses Jahr gleich zwei Male, ein Mal schwebend im Verfahren wegen Widerspruch. Werden die Delikte erst ab Verfahrensende gerechnet? Wie sind Eure Erfahrungen? Danke für kompetente Rückmeldungen, Guido |
#2
|
||||
|
||||
Normalerweise zählt der Tag des Vergehens.
von da ab bleiben Punkte zwei Jahre bestehen. Wenn kein neues Vergehen in dieser Zeit hinzukommt. dann beginnt die Frist von neuem.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#3
|
||||
Bei mir war es so:
Ich hatte insgesamt 14 Punkte gesammelt, die meißten wegen Überholen im Überholverbot und ein zwei wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dann war ich fast 2 Jahre durch, das die gelöscht werden können. Denkste, da kam noch ein Jahr Überliegezeit dazu! Das heißt, das die noch ein Jahr warten mit dem Löschen um zu sehen ob da ein Verfahren anhänglich ist. Das war bei mir leider der Fall, so mußte ich dieses Verfahren über ein Jahr hinauszögern. Am Ende( knapp vor Ende des 3 Jahres) rief mich der zuständige Richter an und fragte wie das weitergehen soll. Ich sagte ihm klipp und klar was Sache ist, er ließ die Punkte fallen und somit bin ich seit 4 Jahren punktefrei. Grüße
__________________
Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
|
#4
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Punkte gelten ab Rechtskraft des Bescheides. Der Bescheid wird rechtskräftig nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung oder mit Eingang eines Rechtsmittelverzichts bei der Behörde. Jedoch für die Löschung von alten Punkten gilt der Tattag, heißt also, wenn der Tattag < 2 Jahre nach Rechtskraft der alten Eintragung ist, dann keine Löschung! Kann man aber in § 59 FeV und § 29 StVG nach lesen Gruß UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
|
#5
|
||||
|
||||
und wieder was gelernt Danke dir
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#6
|
||||
|
||||
ISCH abe gar keine Punkte
unglaublich aber wahr
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
|
#7
|
||||
|
||||
ich hab 1400 punkte aber nur auf meiner Payback karte.
in Flensburg hab ich keine. Letzter Strafzettel ist von September 2009 mit 16km/h zu schnell auf der Autobahn (120 erlaubt).
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
|
|