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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 06.12.2011, 15:02
Howa Howa ist offline
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Standard Mein Vater oder Bruder wollen nach Kroatien mit meinen Boot? Frage?

Hallo,

In den Bootspapieren stehe ich als Eigentümer drinnen. Gekauft haben wir das Boot aber miteinander.

Mein Vater und mein Bruder werden mit dem Boot natürlich auch in den Urlaub fahren.

Hab gelesen das man dazu das braucht:

(Sofern es sich bei dem anzumeldenden Boot nicht um das eigene handelt benötigt man eine Erklärung des Eigners, daß die Überlassung kostenlos, d.h. nicht kommerziell ist. Diese Erklärung muß in kroatischer Sprache ausgefertigt und von einem kroatischen Notar beglaubigt sein.)

Ist doch ein Witz, wie macht ihr das! Gibt es da Probleme?


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  #2  
Alt 06.12.2011, 15:36
balticskipper balticskipper ist offline
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Kein Witz und geh mal unter die Suchfunktion, da findest Du alles, was man in Kroatien braucht.

Ahoi Balticskipper
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  #3  
Alt 06.12.2011, 15:48
Benutzerbild von klaus51
klaus51 klaus51 ist offline
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Internationaler Bootsschein beim ADAC beantragen und dort eine "Eigner-Gemeinschaft" mit allen Namen eintragen. Gab bei uns bisher keine Probleme.

Gruß Klaus
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  #4  
Alt 06.12.2011, 17:56
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Internationaler Bootsschein beim ADAC beantragen und dort eine "Eigner-Gemeinschaft" mit allen Namen eintragen. Gab bei uns bisher keine Probleme.

Gruß Klaus
...und wie habt Ihr die Registrierung beim Hafenamt hingekriegt? Drei Personen als Skipper eingetragen? Soweit ich weiß - ich lasse mich gerne korrigieren - kann jeweils nur eine Person als verantwortlicher Skipper eingetragen werden, und diese muss immer an Bord sein. Wenn also der Skipper (=nicht die Crew) wechselt, muss das Boot neu angemeldet werden, oder?

@Howa, Hintergrund dieser nickeligen Regelung ist der Umstand, dass die Kroaten das private Schwarz-Verchartern von Booten verhindern wollen.
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #5  
Alt 06.12.2011, 18:18
Howa Howa ist offline
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Danke schon mal,

Das mit dem ADAC hört sich gut an. Werd da mal nachfragen!

Gruß Walter
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  #6  
Alt 06.12.2011, 18:34
Benutzerbild von klaus51
klaus51 klaus51 ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
...und wie habt Ihr die Registrierung beim Hafenamt hingekriegt? Drei Personen als Skipper eingetragen? Soweit ich weiß - ich lasse mich gerne korrigieren - kann jeweils nur eine Person als verantwortlicher Skipper eingetragen werden, und diese muss immer an Bord sein. Wenn also der Skipper (=nicht die Crew) wechselt, muss das Boot neu angemeldet werden, oder?

@Howa, Hintergrund dieser nickeligen Regelung ist der Umstand, dass die Kroaten das private Schwarz-Verchartern von Booten verhindern wollen.
Ich/wir hatten keine Probleme beim Kapitano, bei der Registrierung beide Namen als Eigner eingetragen, Obolus bezahlt, Papiere und Vignette erhalten. Was will man(n) mehr.

Gruß Klaus
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  #7  
Alt 06.12.2011, 18:45
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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Aussage HK Rab im Juli 2011:


Für Verwandte 1. Grades ( Vater/Mutter oder Geschwister) benötigt man keine Vollmacht. Wenn diese Familienmitglieder auf der Personenliste der Vignette eingetragen sind dürfen sie ohne Vollmacht das Boot nutzen.


Ich traue dem Braten aber nicht und habe für meinen Vater trotzdem eine Vollmacht ausgestellt. Aussage gleicher HK zur Vollmacht. Die Beglaubigung der Vollmacht kann auch durch eine deutsche Behörde oder Notar erfolgen. Die Beglaubigung durch einen kroatischen Notar ist nicht erforderlich
__________________
Gruß Olli
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