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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Cobra Marine HH330 in Holland als Binnenfunke ok?
Hallo zusammen!
Ich bin gerade dabei, noch ein wenig Ausrüstung für mein Boot zusammenzustellen, mit dabei soll eine Handfunke sein, die ich in Holland im Binnenbereich an Schleusen, Häfen, etc. einsetzen kann. Wäre diese Funke dazu verwendbar: http://www.lepper-marine.de/product_...oducts_id=8951 So langsam bin ich schon ganz dusselig im Kopf vom ganzen darf / darf nicht... Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Holland doch mittlerweile erlaubt, Handfunken auf kleinen Sportbooten als ausschließliches Funkgerät zu verwenden, binnen brauchts nur zwingend ATIS, richtig? Das hätte die Quetsche ja. Nur zur Sicherheit: Ich beantrage hier in Deutschland bei der RegTP eine ATIS Kennung und darf das Gerät problemlos in Holland an der Schleuse nutzen, oder? Gruß Holger
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Gruß Holger Leisure 17 KK, Bj. 1978, Yamaha AB 8PS |
#2
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Hallo pandel,
kannst es ja mal versuchen, schlimmsten Falls wird dir die RegTP die Anmeldung verweigern, dann kannst du immer noch versuchen die Funke in NL anzumelden was recht unkompliziert sein soll
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
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Das geht in D inzwischen auch (frag mal bei der BNetzA nach, zumindest für den Seefunk. Das Standard HX851 hat DSC und ATIS und wird als alleinige Funkanlage - mit MMSI und ATIS Kennung - problemlos zugelassen. Ob das NUR für Binnen auch so problemlos geht weiss ich nicht sicher.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#4
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Zitat:
da in D Handfunkgeräte im Binnenbereich nicht für die Verkehrskreise Schiff-Schiff und NIF zugelassen sind, werden sie auch so nicht zugelassen. Für Kleinfahrzeuge schon mal gar nicht. Kannst Dir also den Antrag bei der Bundesnetzagentur sparen. Jürgen
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Slow down, you move too fast....... |
#5
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Hallo!
Also im Zweifel frag ich direkt bei den Holländern nach. Außerdem habe ich jetzt alles, was ich an offiziellen Unterlagen gefunden habe, rauf und runter gelesen und finde keinen einzigen Satz, der konkret <20m vorgibt. Ich hab mal eine Anfrage an die WSV diesbzgl. gestellt. Es kann doch nicht sein, daß ich bei einem kleinen Boot zu einer vollen Ausstattung gezwungen werde, die ich ggf. gar nicht unterbringen kann! Das ist total Blödsinn! Meine Anfrage ist an den Zuständigen weitergereicht, da er aber erst wieder ab dem 14.12. im Hause ist, wird das frühestens dann was mit einer Antwort. Mal sehen, was da kommt. Gruß Holger
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Gruß Holger Leisure 17 KK, Bj. 1978, Yamaha AB 8PS |
#6
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Zitat:
Es zwingt dich niemand Funk, Radar, NavTex, AIS, etc.. an Bord zu haben.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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???
Und das soll die bessere Logik sein? Lieber keine Sicherheitseinrichtung, als nach typisch deutsch-regulativen Maßstäben die falschen? Tut mir leid, dieser Logik konnte ich noch nie was abgewinnen! Ich hab halt auf meinem Boot nicht unbedingt die Möglichkeiten für eine bessere Ausstattung, würde aber gerne zu meiner Sicherheit und der der anderen wenigstens etwas in Händen halten. Das ist ja wohl mehr Sorgfalt, als einfach blind durch dir Gegend zu eiern! Außerdem, wenn ich eine vernünftige, nachvollziehbare Begründung bekomme, will ich das ja akzeptieren, aber ich will es irgendwo nachlesen können. Und um eine solche Quelle habe ich eben gebeten...
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Gruß Holger Leisure 17 KK, Bj. 1978, Yamaha AB 8PS |
#8
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Zitat:
das geht aus der REGIONALEN VEREINBARUNG ÜBER DEN BINNENSCHIFFFAHRTSFUNK von 2000 hervor, tragbare Geräte sind nur für den Funkverkehr an Bord zugelassen UND Funkverkehr an Bord gibt es nicht bei Kleinfahrzeugen. Ich habe schon sehr traurigen Briefverkehr mit der Bundesnetzagentur und dem Verkehrsministerium geführt. Die sind noch nicht einmal willens, wie in den Niederlanden und der Schweiz diese Regelung außer Kraft zu setzen. Tatsächlich wird durch Paragraphenreiterei mehr Sicherheit verhindert! Frust! Jürgen
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#9
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Hallo Jürgen,
jetzt hab ich's auch, vielen Dank für den Hinweis. Hab mich gerade mal durch diese ganze Klamotte durchgewühlt. Ist schon ein wenig traurig, daß man hier in Deutschland wieder mal flexibel ist wie 'ne 20cm Stahlplatte... Was soll dieser Unfug? Da bin ich mal gespannt, was meine Anfrage an den WSV bringt - wahrscheinlich nix, aber wir werden sehen. Und ganz ehrlich: selbst wenn ich in Deutschland gegen irgendsoeine beknackte Regelung verstoße, hätte ich lieber ne falsche Funke an Bord, als gar keine! Dann wird das Bußgeld eben zur Sicherheitserhaltungsgebühr! Solange das Gerät generell angemeldet ist, von mir aus in Holland und ne ATIS Nummer hat... Ich will ja grundsätzlich nicht total illegal und unangemeldet funken, darum geht's ja nicht! Mann, bei sowas platzt mir echt der Kragen !
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Gruß Holger Leisure 17 KK, Bj. 1978, Yamaha AB 8PS |
#10
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Einfach in Holland anmelden. Geht ganz unproblematisch bei der agentschap telecom:
http://www.agentschaptelecom.nl/bina...e-maritiem.pdf Herbert
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#11
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Zitat:
die Anfrage an die WSV kannst Du Dir sparen. Eine Alternative ist eine Frequenzzuteilungsurkunde für eine Kombianlage See/Binnen mit MMSI und ATIS und eine zusätzliche Handquake (die ist See erlaubt) zu beantragen. Das Mitführen einer eingetragenen Handquake ist in D Binnen nicht verboten, nur die Benutzung.
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Gruss Vestus
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