boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 26.12.2011, 14:44
erimbo erimbo ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 24.10.2011
Beiträge: 11
1 Danke in 1 Beitrag
Standard Mit D- Boot in C Gewässern ?

Mal eine ( vielleicht ) blöde Frage:

Ist es eigentlich verboten oder Versicherungstechnisch ein Problem, wenn ich mit einem Boot der Kategorie D in einem C- Gewässer , z.B Ostsee, fahre?
Einige , gerade Boote der 4-4,5m Klasse, sind fast gleich aufgebaut aber in unterschiedlichen Kategorien eingeteilt.
Meine Vermutung ist, daß sich der eine Hersteller um eine C- Einteilung bemüht hat und daher auch, für ein fast gleiches Boot, einen höheren Preis verlangt. Liege ich da falsch?


Grüße vom Jadebusen

Holger
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 26.12.2011, 14:54
else else ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 4.053
Boot: 5 KR Mahagonie-Vertens Modell: Schweriner Jolle "Elseken"
6.651 Danke in 2.652 Beiträgen
Standard

Verboten ist gar nichts. Du kannst auch mit einem Paddelboot über den atlantik fahren.

Die Kategorie sagt lediglaich aus,. dass das Boot maximal für D konzipiert ist. Und dies unter entsprechenden Wetter/Wellen/Windbedingungen.

Ob andere Boote "fast" gleich, aber nicht ganz gleich aufgebaut sind, dokumentiert sich wohl auch in unterschiedlicher Kategorisierung.
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 26.12.2011, 16:05
HansH HansH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 1.821
Boot: Jeanneau Merry Fisher 580
1.751 Danke in 840 Beiträgen
Standard

Es ist nicht verboten. Kommst du jedoch mit einem "D" Boot unter "C" Bedingungen zu Schaden, zahlt keine Versicherung. Kommen andere durch dein verhalten zu Schaden zahlst du ebenfalls, da auch die Haftpflicht nicht letztendlich leistet.
Sollte ein "D" Boot im zulässigen Bereich unter den zulässigen Bedingungen aus konstruktiven Geichtspunkten zu Schaden kommen, haftet der Hersteller. Die meisten Boote kommen aber wegen der nicht ausreichenden
Eigenschaften der Besatzung zu Schaden.
Gruß
HansH

Geändert von HansH (26.12.2011 um 16:11 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 26.12.2011, 16:19
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Moin,

verboten ist es nicht, aber die Versicherung könnte im Schadensfall Zicken machen.

Bei Personenschäden ist ein Strafverfahren wegen grober Fahrlässigkeit zu erwarten.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 26.12.2011, 16:25
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.035 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von HansH Beitrag anzeigen
Es ist nicht verboten. Kommst du jedoch mit einem "D" Boot unter "C" Bedingungen zu Schaden, zahlt keine Versicherung. Kommen andere durch dein verhalten zu Schaden zahlst du ebenfalls, da auch die Haftpflicht nicht letztendlich leistet.
Sollte ein "D" Boot im zulässigen Bereich unter den zulässigen Bedingungen aus konstruktiven Geichtspunkten zu Schaden kommen, haftet der Hersteller. Die meisten Boote kommen aber wegen der nicht ausreichenden
Eigenschaften der Besatzung zu Schaden.
Gruß
HansH
Gemäß welcher Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen sollte die Versicherung nicht zahlen? Quelle?
In den Bedingungen ist die Rede vom passenden Führerschein und allenfalls vom Revier (Europa, Binnen, See etc.), CE kommt da nicht vor.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 26.12.2011, 16:48
Benutzerbild von Benaco
Benaco Benaco ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 07.08.2007
Ort: Essen, Manerba
Beiträge: 1.214
Boot: RIB Extreme 600
2.661 Danke in 874 Beiträgen
Standard

Hi,

ich hab' mal 'ne Familie von ihrem sinkenden Joghurtbecher, war ein ca. 6m Daycruiser, C zertifiziert, abgeborgen.

Das ganze bei scheixx Wetter auf dem Meer, ca. 10 Meilen vor der Küste.

Bin später mehrmals in der Sache als Zeuge gehört worden, weil die Versicherung wg. grober Fahrlässigkeit wohl nicht zahlen wollte.

Über den Ausgang des Verfahrens bin ich leider nicht mehr unterrichtet worden, hat sich offenbar noch sehr hingezogen.

Ich muß übrigens auch meine Abenteuertörns ( England, Korsika ) mit meinem B - Schlauchi immer bei der Versicherung extra anmelden.
__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

45° 33.9806' N
10° 33.0363' E
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 26.12.2011, 17:40
HansH HansH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 1.821
Boot: Jeanneau Merry Fisher 580
1.751 Danke in 840 Beiträgen
Standard

Hallo Ghaffy,
es muß darin auch nicht vorkommen. Warum auch? Es steht ja in den Bedingungen deiner Autoversicherung nicht, das sie nicht zahlt, wenn du damit den Kanal überqueren willst.
CE Klassifizierungen dienen den Bestimmung von Geeignetheit. Sie müssen nach meiner Meinung genauso wenig extra in Versicherungesbedingungen aufgenommen werden, wie mein obiges Beispiel.
Es gibt aber entsprechende Urteile. Wenn du sie findest, kannst du sie auch lesen. Ich muß sie nicht liefern, das ich nicht interessiert bin, irgendwelchen Blödsinn zu veranstalten.
Gruß
HansH
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 26.12.2011, 18:13
Arno Arno ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2007
Beiträge: 847
566 Danke in 368 Beiträgen
Standard

Hallo,die Zeiten "Alles oder Nichts"sind seit Novellierung des VVG im Jahr 2008 vorbei.
"Grobe Fahrlässigkeit"führt nicht automatisch zur Ablehnung des Versicherungsschutz.Mit einer Leistungskürzung muß allerdings gerechnet werden.
Zitat:
Rechtsfolgen bei der Herbeiführung des
Versicherungsfalles
Auch hinsichtlich der grob fahrlässigenHerbeiführung des Versicherungsfalles wurde das
„Alles-oder-Nichts-Prinzip“ aufgegeben. War bei bestimmten Versicherungen bisher vollständige
Leistungsfreiheit bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles vorgesehen,
führt dies zukünftig nur noch zu einer Kürzung des Leistungsanspruchs um einen bestimmten, dem
Verschuldensgrad angemessenen Prozentsatz (§81 VVG). Nach wie vor ist der Versicherer bei
Vorsatz vollständig leistungsfrei und bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig zur Leistung verpflichtet.
Rechtsfolgen bei Gefahrerhöhungen
Gefahrerhöhung ist ein nach Vertragsabschluss eingetretener Umstand, der den Eintritt eines
Versicherungsfalles wahrscheinlicher macht. Bei Gefahrerhöhungen kann der Versicherer den Vertrag kündigen (§ 24VVG), den Beitrag erhöhen, das erhöhte Risiko ausschließen (§ 25 VVG) oder leistungsfrei sein (§26 VVG).
Leistungsfreiheit kommt nur noch in Betracht bei einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung oder einem
vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflicht, eine Gefahrerhöhung anzuzeigen. Bei grober
Fahrlässigkeit findet eine Leistungskürzung entsprechend dem Verschuldensgrad statt. Volle
Leistungspflicht besteht bei einfacher Fahrlässigkeit oder wenn der Versicherer die ihm zustehende Frist
zur Kündigung, Beitragserhöhungoder zum Risikoausschluss (ein Monat ab Kenntnis von der Gefahrerhöhung) verstreichen lässt.
Besserer Schutz für Kunden.
__________________
Freundliche Grüße von Arno
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 26.12.2011, 18:19
else else ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 4.053
Boot: 5 KR Mahagonie-Vertens Modell: Schweriner Jolle "Elseken"
6.651 Danke in 2.652 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von HansH Beitrag anzeigen
Ich muß sie nicht liefern, das ich nicht interessiert bin, irgendwelchen Blödsinn zu veranstalten.
Gruß
HansH
Und das soll heissen????
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 26.12.2011, 18:32
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.035 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von HansH Beitrag anzeigen
Hallo Ghaffy,
es muß darin auch nicht vorkommen. Warum auch? Es steht ja in den Bedingungen deiner Autoversicherung nicht, das sie nicht zahlt, wenn du damit den Kanal überqueren willst.
CE Klassifizierungen dienen den Bestimmung von Geeignetheit. Sie müssen nach meiner Meinung genauso wenig extra in Versicherungesbedingungen aufgenommen werden, wie mein obiges Beispiel.
Es gibt aber entsprechende Urteile. Wenn du sie findest, kannst du sie auch lesen. Ich muß sie nicht liefern, das ich nicht interessiert bin, irgendwelchen Blödsinn zu veranstalten.
Gruß
HansH
Es gibt tausend gute und vernünftige Gründe, mit einem "D-Boot" "C-Bedingungen" zu meiden. Neben der Gefahr für Leib und Leben wäre da noch das Strafrecht bei allfälligem Personenschaden. Aber die genannte Versicherungsfrage gehört IMHO gerade nicht dazu.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 26.12.2011, 18:46
HansH HansH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 1.821
Boot: Jeanneau Merry Fisher 580
1.751 Danke in 840 Beiträgen
Standard

Hallo Else,
das soll heißen:
Ich selbst bewege mich mit geeignetem Gerät in dem dafür zugelassenen Bereich. Ich beachte eine ordentliche Seemanschaft und halte mich an die Bestimmungen. Aus diesem Grund bin ich nicht bereit irgendwelche gesetzliche Regelungen herauszusuchen und dann irgendwelche versicherungstechnischen Feindefinitionen zu veranstalten. Hab keinen Bock auf diese Arbeit. Das meinte ich.

Meine Hauptbootszeit ist im Winter. Ich bewege mich zu einem großen Teil bei Wassertemperaturen zwichen - 1 und + 4 Grad auf dem Wasser. Da nutzt es wenig, mich mit Versicherungen zu streiten - denn ich bin dann schon lange tot.

Ich bin der Meinung, mir das Boot zu kaufen, welches die höchsten Ansprüche erfüllt, die ich irgendwann ans Boot stellen möchte. Wenn ich dafür kein Boot beschaffen kann, dann bleibe ich da weg.

Gruß
hansH
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 26.12.2011, 18:53
Arno Arno ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2007
Beiträge: 847
566 Danke in 368 Beiträgen
Standard

Hallo HansH,mein Boot befindet sich im Winter in der Halle.Was machst Du denn "da draußen"?
__________________
Freundliche Grüße von Arno
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 26.12.2011, 19:03
erimbo erimbo ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 24.10.2011
Beiträge: 11
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

Ersteinmal ein dickes Danke für die bisherigen Antworten.
Für mich persönlich stand auch fest, daß ich nur mit einem dafür geeigneten Boot das dem entsprechende Gewässer befahren werde.
Aber da ich kurz davor stehe mir ein neues Boot zuzulegen welches ich hauptsächlich im Süßwasser bewegen werde, mir aber die Tür für die Ostsee aufhalten möchte, kam ich nach einigen Aussagen von Verkäufern, auf diese Frage:

- Nee, kein Problem, kannst fahren mit was Du willst.
- Kann man selbst entscheiden, je nach Wind und Wellengang etc.

Von Versicherungsverlust war keine Rede

Da ich in anderen Sportarten schon dies bezüglich negative Erfahrungen gemacht habe und dazu bisher noch nichts greifbares im Netz fand, hatte ich einfach mal die Frage in den Raum gestellt, denn ich glaube, daß sich viel zu Wenige darüber Gedanken machen


Holger
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 26.12.2011, 19:06
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Nord-Baden
Beiträge: 3.117
10.301 Danke in 2.752 Beiträgen
Standard

Die CE Klassifikation ersetzt in keinem Fall den gesunden Menschenverstand.
Die Versicherungen achten auch eher darauf ob dieser eingesetzt wurde, als auf die Einteilung des Bootes.
__________________
Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden.
Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar.
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 26.12.2011, 19:16
Arno Arno ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2007
Beiträge: 847
566 Danke in 368 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von erimbo Beitrag anzeigen
Ersteinmal ein dickes Danke für die bisherigen Antworten.
Für mich persönlich stand auch fest, daß ich nur mit einem dafür geeigneten Boot das dem entsprechende Gewässer befahren werde.
Aber da ich kurz davor stehe mir ein neues Boot zuzulegen welches ich hauptsächlich im Süßwasser bewegen werde, mir aber die Tür für die Ostsee aufhalten möchte, kam ich nach einigen Aussagen von Verkäufern, auf diese Frage:

- Nee, kein Problem, kannst fahren mit was Du willst.
- Kann man selbst entscheiden, je nach Wind und Wellengang etc.

Von Versicherungsverlust war keine Rede

Da ich in anderen Sportarten schon dies bezüglich negative Erfahrungen gemacht habe und dazu bisher noch nichts greifbares im Netz fand, hatte ich einfach mal die Frage in den Raum gestellt, denn ich glaube, daß sich viel zu Wenige darüber Gedanken machen


Holger
Gib als "Fahrgebiet", beim Abschluß der Versicherung,
"deutsche Binnengewässer,Nord-Ostsee an". Damit hast Du von dieser Seite" kaum" Probleme zu erwarten.
P.S."kaum" heißt:Einige wenige Gesellschaften machen Einschränkungen hinsichtlich "anfänglicher Fahr-bzw.Seeuntüchtigkeit"und
haben das in den Versicherungsbedingungen auch so festgelegt.Also "AUFPASSEN"!
__________________
Freundliche Grüße von Arno

Geändert von Arno (26.12.2011 um 19:48 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 26.12.2011, 19:22
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3.495
6.572 Danke in 2.631 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Die CE Klassifikation ersetzt in keinem Fall den gesunden Menschenverstand.
Die Versicherungen achten auch eher darauf ob dieser eingesetzt wurde, als auf die Einteilung des Bootes.
Wobei ich besonders die Klasse -C- seltsam finde.
U.a. Flussmündungen mit 2m See und 6 Beaufort.

Ich stelle mir dann immer vor wie jemand mit Klasse -A- als Seagoing Vessel über die gemütlichen langen 4m Seen der Nordsee ankommt und dann in der Elbmündung bei senkrechten 2m und Strom gegen Wind Prügel bekommt... obwohl er dem CE-technisch betrachtet überlegen ist.

Oder umgekehrt die C Klasse verprügelt werden darf, aber technisch gesehen nicht weiter raus in das übersichtliche vergleichsweise gemütliche darf
__________________
Gruß
Kai
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 26.12.2011, 20:34
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Bin ein Provinzidiot:-)) (Pinneberg)
Beiträge: 2.572
Boot: Chriscraft Commander
Rufzeichen oder MMSI: nulleinsfünfzwonulleinsachtachtfünfzwoeinsdrei
4.496 Danke in 1.849 Beiträgen
Standard

Passt irgendwie hier mit rein:
Und was ist bei Eigenbauten?
Wer macht die Klasseneinteilung?
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 26.12.2011, 21:39
Arno Arno ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2007
Beiträge: 847
566 Danke in 368 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Passt irgendwie hier mit rein:
Und was ist bei Eigenbauten?
Wer macht die Klasseneinteilung?
Grüße
brauchst Du nicht,siehe meinen Beitrag Nr.15
__________________
Freundliche Grüße von Arno
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 26.12.2011, 21:49
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.09.2007
Ort: Brunsbüttel / Dithmarschen
Beiträge: 3.825
Boot: -
Rufzeichen oder MMSI: -
5.921 Danke in 2.440 Beiträgen
Standard

Moin,
gerade erst gelesen. Unsere Versicherung hatte keine Probleme, LENA für die grosse Fahrt, inkl. Atlantikquerung usw. zu versichern (CE war B). Natürlich muss man mit den Leuten da vorher reden und selber wissen, was man tut. Also einfach mal die ganzen pauschalen Sprüche vergessen.
gruesse
Hanse
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 26.12.2011, 22:12
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.02.2002
Ort: Seevetal+Falshöft/Angeln
Beiträge: 3.528
Boot: Condor 55 "marsvin"
13.418 Danke in 3.382 Beiträgen
Standard

Zum Glück hat mein Boot keine CE Klassifizierung (Bj.1976), ausserdem ist in meinem Versicherungsvertrag das Fahrtgebiet bezeichnet und entspricht meinem realen Fahrtgebiet, Überschreitung des Fahrtgebiets ist nach Mitteilung an die Versicherung einmal im Jahr für bestimmte Zeit möglich.
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 27.12.2011, 09:10
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3.495
6.572 Danke in 2.631 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Zum Glück hat mein Boot keine CE Klassifizierung (Bj.1976), ...
Me too, die fragten dann was das für ein Eimer ist, welcher Motor und wir durften überall hin
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (27.12.2011 um 10:03 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:12 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.