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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.12.2011, 21:28
dietmarf dietmarf ist offline
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Standard Bootsführerschein in der Schweiz machen

Hallo,

mein Sohn will nun mit 41 endlich den Bootsführerschein machen. Er ist für Januar in einer deutschen Schule angemeldet. Die Sache hat den Haken, dass er, beruflich bedingt, im Juli 2012 in die Schweiz umziehen muss. Uns stellt sich jetzt die Frage, ob er den Schein noch in Deutschland macht, oder in aller Ruhe in der Schweiz. Geht das? Er hat ab Juli seinen Wohnsitz in der Schweiz, bleibt aber deutscher Staatsbürger. Kann man den Bootsführerschein in der Schweiz bezahlen, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen Vielleicht können die schweizer Kollegen ein paar Tipps geben.

Gruß

Dietmar
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  #2  
Alt 28.12.2011, 21:32
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v-sprint v-sprint ist offline
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Ich würde den Schein in D machen, die Kosten in D dürften erheblich unter denen in der Schweiz liegen.

http://www.bootsschule.ch/gehri/frame.htm
__________________
Gruß Stephan
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real men don't need instructions
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  #3  
Alt 28.12.2011, 21:45
dietmarf dietmarf ist offline
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........da wird er wohl die Whisky Sorte wechseln müssen

Gruß

Dietmar
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  #4  
Alt 28.12.2011, 22:44
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vestus vestus ist offline
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Moin,

klar kann er den Schein in der Schweiz machen.

Binnen wird dieser anerkannt wenn sich der Inhaber nicht länger als ein Jahr in D aufhält:

"§ 3 Ausnahmen


(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen

1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;"


Beim Seeschein wird es komplizierter, da wird der in der Schweiz gemachte hierzulande für Deutsche Staatsbürger nicht anerkannt:

"§ 1 Fahrerlaubnis


(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen

1. Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen,

2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,"

Quelle: buzer.de

Beim Binnenschein gilt das Wohnortprinzip, beim Seeschein das der Staatsangehörigkeit. Kann man verstehen, muss man aber nicht.

Wenn er in D die Scheine macht sollte er auf der sicheren Seite sein.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (28.12.2011 um 22:59 Uhr)
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  #5  
Alt 28.12.2011, 22:56
stingray220 stingray220 ist offline
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Hallo

Wir wohnen am Bodensee und fahren da auch Boot.

zu dem Thema Führerschein:

Machen in Deutschland ganz wichtig und die deutsche Adresse angeben.

Wenn der Wohnsitz nach dem Umzug in der Schweiz ist kann er den Schein umschreiben lassen dies ist kein Problem.
Fahrschule in der Schweiz erheblich teurer, sehr gute und intensive Ausbildung da jeder Schüler bei der Prüfung ca. 1 Stunde fahren muss und sehr streng geprüft wird. (Erfahrungen vom Bodensee)

Auf der deutschen Seite ca. 15 - 20 Minuten.

Der Bodenseeschein ist nach der Prüfung umschreibbar auf Sport Boot Binnen für 10.- €

Viel Erfolg
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  #6  
Alt 29.12.2011, 18:03
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Harti Harti ist offline
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Hallo Dietmar,
Schein unbedingt in D machen, und dann innerhalb der Frist nach Umzug, in der Schweiz umschreiben lassen.
Wenn er ihn für den Bodensee braucht, dann das Bodenseeschifferpatent machen und den Binnenschein innereralb der Frist kostenlos beantragen.Kosten für Patent ca. 600 € für Motorbootschein.

Gruß Harti
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  #7  
Alt 29.12.2011, 18:22
CeeBee CeeBee ist offline
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Unbedingt in Deutschland machen, dann für ungefähr 70€ umschreiben, Bodensee inklusiv.
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  #8  
Alt 29.12.2011, 18:28
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von dietmarf Beitrag anzeigen
Hallo,

mein Sohn will nun mit 41 endlich den Bootsführerschein machen.
Welchen denn ??

Binnen oder See ??
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
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  #9  
Alt 29.12.2011, 20:05
dietmarf dietmarf ist offline
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Zitat:
Welchen denn ??
beide, See und Binnen

mein Sohn wird versuchen die Sache noch in Deutschland zu erledigen. Die Vorteile sind offensichtlich. Ich habe Ihm die Beiträge hier gezeigt und nun ist er überzeugt.

Danke und Gruß

Dietmar
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  #10  
Alt 30.12.2011, 18:58
Mr. Touring Mr. Touring ist offline
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Kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen. Die Scheine in D machen und dann in der Schweiz umschreiben lassen. Kostet nur kleines Geld.
Wenn man die Prüfung in der Schweiz machen möchte, dann kostet das schon mal 2000.-- Fr. aufwärts. Ausser man hat schon entspechende Routine beim fahren, muss also nicht bei "0" anfangen.
Ich hatte vor 2 Jahren die Schiffsprüfung auf dem Rhein gemacht. Hatte genau 20 Fahrstunden gehabt, bis mich der Fahrlehrer zur Prüfung anmeldete. Und er hat mir selber gesagt, dass die meisten um die 30 Fahrstunden brauchen, bis diese prüfungsreif sind.
Kann man natürlich nicht mit der Prüfung auf einem See vergleichen, da man auf dem Rhein bei Basel eine sehr hohe Fliessgeschwindigkeit des Wassers hat, was es für einen Neuling nicht gerade vereinfacht. Ab Colmar, Breisach fliesst der Rhein gerade mal noch halb so schnell, weil er da viel breiter ist und das Gefälle denke ich auch nicht mehr so stark ist.
__________________
Schöne Grüsse vom Dreiländereck

Andreas
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  #11  
Alt 30.12.2011, 22:35
Suizo Suizo ist offline
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Zitat:
Zitat von stingray220 Beitrag anzeigen
.....Auf der deutschen Seite ca. 15 - 20 Minuten......
Was? Wie? nur 15 - 20 Minuten? Das reicht ja gerade für Ablegen, aus dem Hafen raus, Segel setzen, einmal ne Wende, eine Hals und wieder zurück in den Hafen und an den Steg / in die Box. Und das ist ne Prüfung?
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Und ich Depp habe die Prüfung in der Schweiz gemacht.
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  #12  
Alt 30.12.2011, 23:24
Benutzerbild von burrito
burrito burrito ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Mr. Touring Beitrag anzeigen
Wenn man die Prüfung in der Schweiz machen möchte, dann kostet das schon mal 2000.-- Fr. aufwärts.
Sind aktuell so gegen 1700€ aufwärts.Was kostet es in Deutschland?
Housi
__________________
Housi
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Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht,solltest
du den Kopf nicht hängen lassen.
**************************************
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  #13  
Alt 31.12.2011, 04:13
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Kosten für Lehrgang, Lehrmaterial, arztliche Untersuchung und Prüfung:

SBF-Binnen= ca. 400 €,

SBF-See= ca. 450 €.

Wer zuerst den Seeschein gemacht hat muss für den Binnenschein nur die Theorieprüfung machen, und die geht auch ohne Lehrgang= Prüfungsgebühr ca. 50 €, also 500 € für beide Scheine.
__________________
Gruss Vestus
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  #14  
Alt 31.12.2011, 16:06
stingray220 stingray220 ist offline
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Zitat:
Zitat von Suizo Beitrag anzeigen
Was? Wie? nur 15 - 20 Minuten? Das reicht ja gerade für Ablegen, aus dem Hafen raus, Segel setzen, einmal ne Wende, eine Hals und wieder zurück in den Hafen und an den Steg / in die Box. Und das ist ne Prüfung?
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Und ich Depp habe die Prüfung in der Schweiz gemacht.

Wir Sprechen vom Motorbootschein.............nicht Segelschein.
Prüfungsaufgaben
  • An + Ablegen BB + STB
  • Mann über Bord
  • 5 Knoten
  • Wenden auf engen Raum
  • Kurshalten in der Strömung
  • Rückwärts in eine Box oder Vorwärts und dann entgegengesetzt rausfahren
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  #15  
Alt 03.01.2012, 00:03
Benutzerbild von Marilena
Marilena Marilena ist offline
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Ort: Bremen,
Beiträge: 252
Boot: Etap 23 leider verkauft
Rufzeichen oder MMSI: Huhu
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Zitat:
Zitat von Suizo Beitrag anzeigen
Was? Wie? nur 15 - 20 Minuten? Das reicht ja gerade für Ablegen, aus dem Hafen raus, Segel setzen, einmal ne Wende, eine Hals und wieder zurück in den Hafen und an den Steg / in die Box. Und das ist ne Prüfung?
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Und ich Depp habe die Prüfung in der Schweiz gemacht.
Ja, was willst du mehr ?
Segeln lernt man dann danach - hauptsache man kann die Manöver.

__________________
Liebe Grüsse
Mari lena

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