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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.01.2012, 19:08
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Standard Boot richtig Verkaufen

Hallo Leute, wenn ihr ein Boot verkauft wie handhabt ihr das mit den Papieren usw.?
Ich habe bis jetzt immer ein Kaufvertrag gemacht und den Käufer die
Bescheinigung über die amtliche Nummer mitgegeben, und der meldet das Boot dann um.
Macht ihr das genauso, ist das richtig so?

schönen Gruß Enrico
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  #2  
Alt 03.01.2012, 19:23
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Kaufvertrag unbedingt, wird ja zum anmelden benötigt und da sollte auch die Freiheit von Rechten Dritter draus hervorgehen.

Zulassung... trau, schau, wem?

Bei dem Schlauchi letztens bekam der Käufer sie auf jeden Fall direkt...

Aber jedem würde ich diese nicht in die Hand drücken.

IBS dagegen schicke ich prinzipiell selbst zurück, wie es auch verlangt wird...
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gregor

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  #3  
Alt 03.01.2012, 19:26
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Wenn Du das so machen möchtest,dann halte das aber bitte im Kaufvertrag auch so fest.Mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.Wenn der Käufer damit was veranstaltet bist Du dran wenn Du den Vertrag nicht ordentlich gemacht hast.L.G.Jano
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  #4  
Alt 04.01.2012, 10:13
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Also ich habe bisher bei jedem meiner Boot dem Käufer die original Zulassung mitgegeben, weil er sonst keine Chnace hat die Nummer zu übernehmen, ich habe auch bei jedem Boot welches ich gekauft habe die Zulassung bekommen. Ein KAufvertrag gehört dazu, wenn in diem die Übergabe des Bootes quitiert wird, kann nichts passieren.
__________________
Grüße
Michael

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  #5  
Alt 04.01.2012, 15:56
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Ein KAufvertrag gehört dazu, wenn in diem die Übergabe des Bootes quitiert wird, kann nichts passieren.
So ist es, einen wasserdichten Vertrag vereinbaren, Geld kassieren, dann kann einem als Verkäufer gar nichts mehr passieren, es ist sozusagen "egal wem man die Papiere in die Hand drückt..."
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  #6  
Alt 04.01.2012, 17:05
Big Guro Big Guro ist offline
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Hallo, ich habe auch immer alle Papiere mitgegeben. Ein schriftlicher Vertrag gehört sowieso grundsätzlich dazu. Wenn ich bei dem Käufer ein schlechtes Gefühl habe, verkaufe ich mein Boot auch nicht.
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  #7  
Alt 04.01.2012, 19:34
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von hannesk Beitrag anzeigen
So ist es, einen wasserdichten Vertrag vereinbaren,
Geld kassieren, dann kann einem als Verkäufer gar nichts mehr passieren, es ist
sozusagen "egal wem man die Papiere in die Hand drückt..."

Findest du?

Boot wird nicht umgemeldet, ggf. sogar aus dem Hafen unbefugt benutzt,
der neue Eigentümer "weiß" von nichts..., ein Schaden wird verursacht, das
Kennzeichen ermittelt,... an wen wendet sich die Waspo?

Zu Recht! Klar kann man dann und überhaupt...

Und das ist nur eine denkbare Situation, da gibt es viele mögliche Szenarien,
selbst am Tag des Kaufes...

ABER: Wer hat den Ärger? Wer hat die Lauferei? Wer muss evt. bei einem
Termin erscheinen? Wessen Name taucht in den Akten auf? Da habe ich
keinen Bock drauf. Wozu auch.... Warum soll ich meine Unschuld beweisen
müssen? Damit es für Herr Unbekannt leichter und schöner ist?

Halte ich wie beim Auto. "Bekannte Gesichter" und man kann über alles reden.
Aber Herr Unbekannt besorgt sich entweder Kurzzeitkennzeichen oder zahlt,
nimmt Papiere und Schilder mit (bekomme ich aber wieder zurück) und holt
dann mit eigener Nummer das Fhzg. ab.

Beim Verkauf gebe ich die Regeln vor oder es gibt eben keinen Deal.
__________________
gregor

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  #8  
Alt 04.01.2012, 19:48
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Ich melde mein Boot vor dem Verkauf ab, entferne die Zulassungsnummer und verkaufe nur mit ordentlichem Kaufvertrag. Was der Käufer wann und wie und ob unangemeldet oder angemeldet mit dem Boot veranstaltet, ist mir dann wurscht.
Einfach, Klar und Gut!
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Gruß Heinz,


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  #9  
Alt 05.01.2012, 04:41
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Findest du?

Boot wird nicht umgemeldet, ggf. sogar aus dem Hafen unbefugt benutzt,
der neue Eigentümer "weiß" von nichts..., ein Schaden wird verursacht, das Kennzeichen ermittelt,... an wen wendet sich die Waspo?
Nun stell dir mal vor, du hast den Verkauf nach deinen Regeln durchgeführt. Der Käufer meldet das Boot nicht an, verursacht einen
grossen Schaden, Boot wird sichergestellt und anhand der Rumpfnummer
ermittelt die Polizei dich als Verdächtigen.

Man kann beim Bootsverkauf, ebenso wie beim Autoverkauf die Zulassungsstelle, das WSA über den Verkauf und den Erwerber informieren.
Man kann es dem Erwerber mit der Kennzeichenübernahme auch etwas einfacher machen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #10  
Alt 05.01.2012, 06:02
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Ja, kann man...

Mir reicht i.d.R. der Ärger den selbst verursache...
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gregor

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  #11  
Alt 05.01.2012, 06:56
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Moin,

steht auf der Zulassung und auch bei telefonischer Anfrage besteht das WSA auf Rücksendung der Zulassung vom Alteigentümer. Jedenfalls war es bei mir immer so, auch beim letzten Kauf.
Das Kennzeichen haben sie mir reserviert und nur die Papiere neu erstellt.

Gruß
Willy
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  #12  
Alt 05.01.2012, 11:11
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Servus , zur Egänzung:
bei uns in Österreich kann die alte Nummer nicht vom Käufer übernommen werden, die Behörde besteht auf Abmeldung und entfernen der Kennzeichen bei einem Verkauf, mit der Abmeldebestätigung kann der Käufer neu anmelden.

Meine Crownline habe ich in Deutschland gekauft , Vorbesitzer musste abmelden und mir Bestätigung zusenden damit ich anmelden konnte,
Die beim Kauf mitgeschickte deutsche Zulassung ging zurück nach Deutschland und ich bekam die Abmeldebestätigung, der Trailer wurde sowieso mit Überstellungskennzeichen gefahren.

mfg

Markus
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  #13  
Alt 05.01.2012, 11:43
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ja, kann man...

Mir reicht i.d.R. der Ärger den selbst verursache...
Es gibt immer Reichsbedenkenträger, die nur das Schlechte im Menschen sehen. ich gehe anders herum an die Sache an und glaube mir es funktioniert.
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Grüße
Michael

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  #14  
Alt 05.01.2012, 13:12
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@ Markus.Gaugl

Ich hab im Letzten Frühjahr mein Boot mit den Kennzeichen des Vorbesitzers in Tulln angemeldet?

Ging ohne Prob. Das Boot war ordnungsgemäß abgemeldet und alle Pap. wurden bei Verkauf an mich übergeben.
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  #15  
Alt 05.01.2012, 15:00
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Es gibt immer Reichsbedenkenträger, die nur das Schlechte im Menschen sehen. ich gehe anders herum an die Sache an und glaube mir es funktioniert.
Obs funktioniert es zweitrangig. Nach Vorschrift ist immer die sichere und vor allem auch, die richtige Variante.
Kein Mensch gibt vor Gericht etwas auf deine Aussage, "das es funktioniert".

Jemand der nach Vorschrift handelt ist kein Bedenkenträger, jemand, der ein Handeln nach Vorschrift anrät, auch nicht.

Ohne Vorschriften könntest du unsere ganze Zivilisation in die Tonne kloppen.

Gruß
Willy
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  #16  
Alt 05.01.2012, 17:01
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Erstmal ein danke an alle, sind ja doch ziemlich unterschiedliche Meinung zu dem Thema. Ich hatte bis jetzt immer ein Kaufvertrag geschrieben und die Papiere über das Kennzeichen mitgegeben. Hatte bisher immer alles Reibungslos geklappt.

Nun aber habe ich Post von der WSP in Berlin bekommen mit ein Anhörungsbogen
als Beschuldigter. Darin steht ich hätte die Nummer vom Boot entfernen und
die Papiere ans WSA zurück schicken müssen.

schönen Gruß Enrico
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  #17  
Alt 05.01.2012, 18:47
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Zitat:
Zitat von EHB Beitrag anzeigen
Nun aber habe ich Post von der WSP in Berlin bekommen mit ein Anhörungsbogen als Beschuldigter. Darin steht ich hätte die Nummer vom Boot entfernen und
die Papiere ans WSA zurück schicken müssen.

schönen Gruß Enrico
Das scheint wohl auch die Empfehlung der WSA zu sein.

Zitat:
Bei Verkauf Ihres Kleinfahrzeuges schicken Sie bitte dem WSA Koblenz den Original Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen zurück. Geben Sie den Ausweis nicht dem neuen Besitzer mit! Der neue Besitzer kann das Kleinfahrzeug beim WSA Koblenz unter dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden, wenn dem WSA der Original Ausweis vorliegt.
Die Abmeldung eines Kleinfahrzeuges ist gebührenfrei. Wenn eine Abmeldebestätigung gewünscht wird schicken Sie bitte neben dem Original Ausweis auch einen an sich frankierten Rückumschlag für die Bestätigung mit.
Quelle
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Gruß vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 05.01.2012, 22:00
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Zitat:
Zitat von EHB Beitrag anzeigen
...

Nun aber habe ich Post von der WSP in Berlin bekommen mit ein Anhörungsbogen
als Beschuldigter. Darin steht ich hätte die Nummer vom Boot entfernen und
die Papiere ans WSA zurück schicken müssen.

...
Als Beschuldigter? Wegen was?

Fragt der Reichsbedenkenträger ganz unschuldig....
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gregor

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  #19  
Alt 06.01.2012, 10:06
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Markus.Gaugl Markus.Gaugl ist offline
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Zitat:
Zitat von mini970 Beitrag anzeigen
@ Markus.Gaugl

Ich hab im Letzten Frühjahr mein Boot mit den Kennzeichen des Vorbesitzers in Tulln angemeldet?

Ging ohne Prob. Das Boot war ordnungsgemäß abgemeldet und alle Pap. wurden bei Verkauf an mich übergeben.

Servus


mhh, dann dürfte das offensichtlich von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt werden, in Wien ist die alte Nummer jedenfalls für alle Zeiten futsch.....

mfg


Markus
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  #20  
Alt 07.01.2012, 14:25
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Als Beschuldigter? Wegen was?

Fragt der Reichsbedenkenträger ganz unschuldig....

Ja als Beschuldigter, der neue Besitzer hat des Boot nicht umgemeldet und wegen irgendwas haben die den angehalten jetzt werfen sie mir vor ich
hätte die Papiere ans das WSA zurückschicken müssen und die Nummer
hätte ich entfernen oder unkenntlich machen müssen.

Wieder was dazu gelernt, mal sehen wie hoch das Bußgeld wird,
dann bezahlen und als Lehrgeld verbuchen.

schönen Gruß Enrico
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  #21  
Alt 08.01.2012, 22:36
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Erzähl ich doch die ganze Zeit. Nicht mal aus den Fingern gesogen, sondern abgelesen, wie es jeder können sollte, der ein Boot hat. Es trotzdem anders zu sehen ist irgenwie.....naja, ich bin heute mal freundlich.

Gruß
Willy

Zitat:
Zitat von Markus.Gaugl Beitrag anzeigen
Servus


mhh, dann dürfte das offensichtlich von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt werden, in Wien ist die alte Nummer jedenfalls für alle Zeiten futsch.....

mfg


Markus
Wien ist ein Bundesland? Von Deutschland? Hmm....früher mal....glaub ich.
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