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  #1  
Alt 12.01.2012, 14:04
michi 23 michi 23 ist offline
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Standard habe mein Rufzeichen erhalten *juhu*

Hey Jungs und Mädls

habe gestern mein Rufzeichen von der Behörde bekommen, am WE werde ich gleich die MMSI und die ATIS Nr. ins Gerät eingeben und im April mache ich den UBI-Schein damit auch alles Amtlich ist

jetzt kommt die Oberfrage: ich habe ein Nagelneues UKW Neptune 100 Funkgerät + eine Alan Atlantic Handfunke beide von Midland, ? darf ich beide auf der Donau (Österreich) verwenden, natürlich mit UBI-Schein?

verwenden ist blöd vormuliert, natürlich werde ich mit beiden Funken, mit dem Alan Atlantic funke ich jetzt schon das dritte Jahr auf der Donau ohne Probleme, aber ob man es auch darf interessiert mich!
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  #2  
Alt 12.01.2012, 14:22
TomHH
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Im April beim UBI schön aufmerksam sein, da wird die Frage beantwortet.
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  #3  
Alt 12.01.2012, 15:11
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von michi 23 Beitrag anzeigen
verwenden ist blöd vormuliert, natürlich werde ich mit beiden Funken, mit dem Alan Atlantic funke ich jetzt schon das dritte Jahr auf der Donau ohne Probleme, aber ob man es auch darf interessiert mich!
Welche Behörde das bei euch interessieren würde hab ich keine Ahnung, mit der Handfunke ohne ATIS bist du aber auf jeden Fall auf der sicher verbotenen Seite.
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  #4  
Alt 12.01.2012, 15:36
medo medo ist offline
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Handfunkgeräte sind für Sportboote auf der Donau in Österreich nicht zulässig, für die Berufsschifffahrt auch nur als Kommunikationsmittel auf dem eigenen Schiff, nicht aber um mit Schleusen oder anderen Schiffen zu funken.

BTW: Kontrolliert kann das theoretisch vom See- und Stromdienst der Bundespolizei werden, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/See-_und_Stromdienst
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  #5  
Alt 13.01.2012, 21:15
michi 23 michi 23 ist offline
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das ist ja der Punkt, ich wills auch nur am Schiff verwenden, das heisst ich möchte mit der Handfunke nur mein Einbaufunkgerät anfunken und nicht die Großschifffahrt veralbern
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