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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Wir haben uns für die 95 PS entschieden.
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#27
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glaubst du und soll auch häufiger stimmen, wir haben oder hatten ein sehr gutes Angebot von einem Autohaus.
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#28
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Zitat:
(Sofern sich aus den Umständen ergibt, dass der Händler die "verbindliche Bestellung" auch annehmen wollte, aber das wollen die ja wohl in der Regel, das ist ja deren Geschäft ...) Und wirksam wäre auch ein Vertrag, in dem jemand den Eiffelturm verkauft. Wahrscheinlich kann er die vertraglich übernommene Verpflichtung nur nicht erfüllen, dann ist die Vertragserfüllung "unmöglich" und daran knüpfen sich dann Rechtsfolgen, wie unter anderem die Möglichkeit, sich von dem einmal geschlossenen Vertrag wieder zu "lösen" (untechnisch). Dabei gibt es aber in der Rechtsfolge (Schadenersatz ? ) feine Unterschiede, die dir sicherlich ein versierter Anwalt erläutern kann, denn dem sind Aussagen wie "gültige Verträge" völlig fremd gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#29
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Hallo Lars,
das ich kein Anwalt bin habe ich nicht nur angedeutet. Eine Bestellung ist eine Willenserklärung, ohne Bestätigung gibt es keinen Vertrag. Wenn der Händler jetzt ein Auto mit den bestellten Eigenschaften hinstellt, ist der Vertrag natürlich bestätigt. Mehr möchte Bernd ja auch nicht. Ansonsten hat der Händler im Moment nur ein invitatio ad offerendum abgegeben und Bernd eine Willenserklärung. Die zweite Willenserklärung durch eine Lieferbestätigung fehlt. So habe ich es gelernt, oder ist das nun anders? Ein gelbes Fahrzeug kann er aber eben nicht hinstellen. Nur darum ging es. Und da schreiben wir glatt dasselbe. Viele Grüsse Danny
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#30
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schon mal darüber nachgedacht, dass in dem präzise vom Händler ausgefüllten "Bestellzettel" (Marke, Typ, Farbe, Ausstattung pp) das Angebot liegt und in der "verbindlichen Bestellung" die Annahme ?
Das hat mit ´ner "invitatio" nun wirklich nichts mehr zu tun Da haste wohl was aufgeschnappt, was nicht so wirklich passt gruss l.
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#31
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Hallo Lars,
ich muss zugeben ich habe nur ein Abendstudium in Informatik und BWL genossen und in einem Forum schreibe ich ganz gerne frei nach Schnauze. Ganz ehrlich, ich habe noch nie eine Neuwagenbestellung unterschrieben in der nicht stand das die Bestellung durch Lieferung, oder schriftlicher Annahme der Bestellung bestätigt werden muss. Der Anruf des Händlers spricht auch dafür, sonst hätte er wohl alles versucht das Fahrzeug anderweitig zu besorgen. Invitatio ad offerendum ist ein Schutz für den Händler, die Möglichkeiten die Bernd (notfalls nach Fristsetzung) ansonsten hätte kennen wir beide. Von einer Unzumutbarkeit der Leistung kann man bei einem Neuwagen den es scheinbar noch häufig gibt wohl nicht sprechen. Bei vorrätigen Fahrzeugen und Gebrauchtwagen sieht es natürlich ganz anders aus. Trotzdem habe ich nicht umsonst geschrieben das Bernd mit dem Händler reden soll. Wozu da im Moment ein Anwalt nötig sein sollte verschliesst sich für mich völlig. Ich habe nirgendwo gelesen, das es einen Streit gibt. Viele Grüsse Danny
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#32
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ich kann mich nur daran erinnern, dass in meinen Autoverträgen bzw. Bestellungen ein Satz wie - techn. Änderungen ect. muss ich zustimmen - steht,
so war es beim Letzten auch, 6 Gang Automatik war noch bestellt, wurde nicht mehr geliiefert , es wurde dann die 7 Gang Auto. + Zuzahlung der Differenz, so steht's in den Bedingungen....................... Ich weiß nur nicht, ob Farbe auch unter Technik fällt ???
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#33
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Stand der Technik kann sich immer verändern
Die Technik wird ja nicht schlechter Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#34
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Kann man sich als "Sohn" bei euch bewerben ?
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#35
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Zitat:
Da fällt mir spontan der kürzeste Witz der Welt ein: Ein Jurist und ein WiWi stehen zusammen.....
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#36
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Bernd,
du hälst uns ja auf dem Laufendem was es mit dem Händler gegeben hat. Steht den nirgenswo bei einem anderen Händler son Auto rum, die helfen sich doch unter einander.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#37
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Halt euch auf dem Laufenden.
Wir haben im Moment einen Wagen mit Tageszulasung in Aussicht. Möchte aber dem alten Händler die Möglichkeit geben uns alternativen vor zu schlagen. |
#38
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Zitat:
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#39
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Moin,
wenn ist das richtig gelesen habe, hat der Händler die Bestellung noch nicht bestätigt, oder?. In den ABG´s sollte stehen in welchem Zeitraum diese Bestätigung zu erfolgen hat. I.d.R. ist das Lieferung der Ware oder, bei Artikeln wo es etwas längern dauern kann, z.B. zwei Wochen ab Bestelleingang. Nicht dass auf einmal zwei Autos vor der Tür stehen.
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Gruss Vestus
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#40
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der Händler arbeitet doch sicher schon lange mit einem guten Lackierer zusammen, und der macht dann aus dem einfarbigen Fahrzeug ganz einfach ein zweifarbiges.... das würde ich dem Händler vorschlagen...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#41
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Zitat:
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL] |
#42
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nicht verstanden... - doch ganz einfach:
Lieber Händler, so haben wir es ausgehandelt, so habe ich bestellt, so lieferst du aus, und dabei wäre mein Vorschlag eine Lösung (natürlich ohne Aufpreis), da hätte ich kein Problem damit - im Gegenteil ...ein Lackierer spart nicht mit Lack, wie die Hersteller
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#43
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Und hinterher will die Kiste keiner mehr kaufen, weil das Dach lackiert wurde.
"wer weiß was da mal war..." bekommst Du dann beim Verkaufsgespräch zu hören
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#44
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Zitat:
Gruß Michael |
#45
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Alles ist gut.
Haben heute einen Vorführwagen gekauft, in genau der Farbe und Ausstattung wie gewollt, und noch 1500€ gespart. Der alte Vertrag ist ungültig, da die Wagenfarbe beim Kauf ein wichtiger Bestandteil des Vertrages war. Wenn wir uns zu einer anderen Farbe entschieden hätten, müsste ein neuer Vertrag aufgesetzt werden, so will das auch Citroen. Habe das Autohaus heute informiert, dass ich vom Vertrag zurücktrete. Eine Stornierungsbestätigung habe ich sofort per E-Mail bekommen. Nochmals ein Danke für alle Beiträge. |
#47
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Muss mich noch bei einem ler bedanken.
er hat spontan seine Hilfe per PN angeboten, um uns ein passendes Auto mit Hilfe eines Familienangehörigen besorgen. Danke. |
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