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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Hallo,
Ich habe im Jahr 1984 ein UKW Sprechfunkzeugnis gemacht und auf meinem Verdränger ein ziemlich großes und schweres UKW Gerät von DEBEG gehabt und damit auf See und Binnen gefunkt. Seit 20 Jahren hatte ich nun kein Boot mehr und habe mir jetzt einen kleinen Gleiter neu zugelegt für den ich ein kleines UKW Funkgerät kaufen wollte. Nun ist der Betrieb mit meinem alten UKW Zeugnis wohl nicht mehr möglich und man sagte mir, ich müßte ein älteres Gertät erwerben und damit dürfte ich weiter auf See und Binnen funken. Wer kann mir weiterhelfen ? Wo ist der Unterschied zwischen den Geräten, was kann ich kaufen, evtl. ein Handsprechgerät für See und Binnen ? Ich möchte auf jeden Fall keinen neuen Lehrgang machen. Vielen Dank schon einmal für viele hilfreiche Infos. |
#2
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Also grundsätzlich gilt Dein altes Zeugnis weiter, für das , wofür Du es damals erworben hast. Binnen demnach kein Problem.
Leider darfst Du kein Seefunkgerät mit DSC bedienen. Ob es aktuell noch Geräte ohne DSC gibt kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Du kannst aber auch das SRC machen, habe ich auch gemacht. Vorteil war, dass ich die Fragen nicht machen musste, lediglich die Übersetzungen und die Praxis, das war recht einfach. Siehe auch hier: http://www.berlinerseglerverband.de/...zeugnissen.pdf oder hier: http://www.nautik-funk-berlin.de/Fun...tzbereiche.htm
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#3
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Ich habe auch das alte "Allgemeine Sprechfunkzeugnis ..." dafür kann man z.B. die ICOM Anlagen nehmen.
Ich habe die ICOM 421 nur für Seefunk und ATIS angemeldet, ohne DSC. Das geht bei den ICOM Anlagen wenn man die richtige Zulassungsnummer angibt. |
#4
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Was ist DSC und ATIS, das gab es früher nicht ? Ist das jetzt alles neu ? |
#5
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Hallo Feuerwehmann
![]() Wegen dem selben Problem hab ich mir eine einfache Handquetsche für 49,95 € gekauft (Midland Atlantic). Das ist nicht das Sahneschnittchen, tut aber seinen Dienst und auch die Reichweite ist völlig OK. Denk nur dran dass du das Ding anmelden musst - und für die besch**** Frequenzzuteilung nehmen die Raubritter mal eben lässige 130,- € ![]() Olli |
#6
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ATIS / Binnenfunk gab es früher nicht extra, ist aber automatisch in den alten Funkzeugnissen enthalten.
Mit DSC ist das anders, da muss man eine neue Prüfung für machen. |
#7
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Kann man denn mit Midland Atlantic See- und Binnenfunk betreiben ?
Ist das ATIS in dem Gerät enthalten oder braucht man es nicht unbedingt, wofür ist es ? Bei AW Niemeier in HH kostet das Gerät jetzt 49,99, ich habe gerade mal nachgesehen und würde es mir kaufen wenn es See und Binnen kann ich ich es mit dem Zeugnis betreiben darf. |
#10
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DSC = http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Selective_Calling
Übrigens, Handfunken sind für Sportboote Binnen nicht erlaubt.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#11
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Genau so isses, und wer es doch macht riskiert nicht nur sein Gerät auch noch eine dicke buße.
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