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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ahoi,
wie die Überschrift schon verrät, wüsste ich gerne, ob die Persenning bei unserem Motorboot (Kleinfahrzeug) im Hafen das Kennzeichen verdecken darf. Oder muss das Kennzeichen auch dort immer sichtbar sein? Dann müsste ich es irgendwie auf der Persenning anbringen (zusätzlich natürlich). Das würde ich mir gerne ersparen. Die Persenning wird so angebracht, dass das Kennzeichen keinen Platz mehr hat, an dem es sichtbar wäre, denn sie wird unterhalb der Scheuerleiste mit einem Seil gespannt und darunter können wir kein Kennzeichen anbringen, da es dann generell nicht sichtbar wäre. Bestimmt eine blöde Frage, denn irgendwie müssen ja noch mehr das Problem haben. Ich möchte aber auf der sicheren Seite sein und finde die Beschreibung im Gesetzestext da nicht hilfreich: "im Anwendungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßenordnung" und auf dem Rhein (Unser Hafen wäre mit Zufahrt zum Rhein). Wäre froh, wenn meine Vermutung richtig ist und man nur "während der Fahrt" also nicht festgemacht im Hafen das Kennzeichen sichtbar haben muss. Danke schon mal. Gruß Sabrina |
#2
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Hallo,
hier wäre die Antwort eher da zu suchen, ob der Hafen überhaupt noch in den Geltungsbereich der allgemein gültigen Schifffahrtspolizeiverordnungen fällt. Ist der Hafen nicht mehr Bestandteil der Bundeswasserstraße, gelten dort auch nicht mehr die dort gültigen Vorschriften. Daher gibt es in einigen (meist größeren) Häfen eigenständige Hafen(Polizeiver)Ordnungen. Bis dann Dominic |
#3
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Hallo Naria,
wenn die Persenning drauf ist kann das Kennzeichen ruhig verdeckt sein
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#4
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Hallo,
ich geh mal davon aus, dass das Hafengebiet vom WSA gepachtet ist und somit nicht privat ist. Deshalb denke ich schon, dass das Kennzeichen sichtbar sein muss. Aber mal ehrlich… Wo kein Kläger… Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich dafür jemand interessiert. Zumindest keinen der etwas zu sagen hat. Ein paar Besserwisser wird es immer geben, die Dich FREUNDLICH auf jeden kleinen Formfehler hinweisen werden… ![]()
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Gruß MIMO ![]()
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#5
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![]() Zitat:
Da wurde sogar schon bemängelt, dass das Kennzeichen am Heck wegen des Außenborders nicht aus allen Himmelsrichtungen problemlos ablesbar ist. Kurioserweise wurde aber nur Ordnungsgeld angedroht - für Berliner Verhältnisse sehr ungewöhnlich. Offenbar war denen das dünne Eis bewusst. Es steht m.M. nirgends, dass aus jedem Winkel alles lesbar sein muss. @Naria: Schmier Dir doch das Kennzeichen an die Hafenplane, einerseits guter Diebstahlsschutz, andererseits ist nirgends nen Schönheitsfaktor vorgeschrieben. Edding-und los gehts.... Gruß Michael |
#6
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Hallo,
wer Eigentümer des Hafens ist, ist erstmal irrelevant. Die Eigentumsverhältnisse haben nichts mit den Verkehrvorschriften zu tun. Das eine ist Privatrecht, das andere öffentliches Recht. Bis dann Dominic |
#7
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Ahoi,
danke schon mal für die schnellen Antworten. Nun bin ich so direkt immer noch nicht schlauer ![]() Natürlich könnte ich sicherheitshalber das Kennzeichen mit Edding oder anderweitig permanenter Farbe auf die Persenning bringen, aber das möchte ich ungern, wenn es nicht notwendig wäre. Und irgendwie muss es doch da eine klare Lösung geben, oder? Gruß Sabrina |
#8
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![]() Zitat:
Lösung : JA! Das Kennzeichen muss sichtbar sein - aaaaber wer fragt schon danach, also lasse es so. ![]() |
#9
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Hallo,
Ich glaube nicht, nach meinem derzeitigen Wissensstand, dass du ein Kennzeichen führen müßtest. Narürlich ohne Gewähr. Bis dann Dominic |
#10
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wie kommst du da drauf ??
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#11
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Hallo,
Mein Boot steht auch am Rhein, der Vorbesitzer meines Bootes hatte es auch auf dem Rhein, dass Kennzeichen war immer vom Persenning verdeckt und wird es auch immer sein ![]() Würde ich mir keine Gedanken machn ![]() Grüße
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#12
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Hallo,
Hab ich doch weiter oben beschrieben. Wenn die Hafenanlage außerhalb des Fahrwassers der Bundeswasserstraße liegt, warum sollten dort die Vorschriften selbiger gelten? Bis dann Dominic |
#13
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Hallo Sabrina,
ich bin mir sicher, dass es keine Probleme mit Deinem von der Persenning verdeckten Kennzeichen beim im Hafen festgemachten Boot geben wird. Das ergibt sich aus der Formulierung der Kennzeichenverordnung, die Du hier findest: http://www.gesetze-im-internet.de/kl...022600995.html Dort wird schon in der Überschrift von auf den Binnenwasserstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen gesprochen. Und im Text der Verordnung heißt es dann, dass der Schiffsführer auf den Binnenwasserstraßen kein Kleinfahrzeug ohne gültiges ... Kennzeichen führen darf. Beide Formulierungen machen eigentlich keinen Sinn, wenn das Fahrzeug am Liegeplatz im Hafen festliegt. Dort könnte man ja z.B. auch ein erst im Auf- oder Ausbau befindliches Boot, das noch nicht fahrfertig ist, festmachen, das noch gar kein Kennzeichen besitzt. Niemand ist an Bord, und damit gibt es auch keinen Schiffsführer. Gruß Wepi
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#14
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Ahoi,
@Wepi: Das klingt logisch...stimmt. Ich glaub ich hab den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen ![]() Jetzt bin ich beruhigt und werde die Persenning nicht verschandeln...wenn ich sie denn dann mal fertig genäht habe ![]() Danke an Alle fürs mitdenken ![]() Gruß Sabrina |
#15
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Das Verschandeln der Persenning hätte ohnehin nichts gebracht. Denn für die Anbringung, Größe etc. des Kennzeichens gibt es genaue Vorschriften, die ein auf die Persenning gemaltes Kennzeichen gar nicht erfüllen könnte.
Gruß Wepi |
#16
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Wieso? Hell auf Dunkel, oder Dunkel auf Hell sowie 10 cm groß ist zumindest auf meiner Persenning kein Problem.
Gruß Volker |
#17
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Gruß Wepi |
#18
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Wenn du in deiner Marina liegst - kein Problem. Solltest du aber mal woanders z. B. im Uferbereich an einem Steiger einer Kneipe z. B. festmachen oder vor Anker liegen, dann muss das Kennzeichen natürlich lesbar sein.
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#19
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![]() Zitat:
Bei der könnte ich ohne weiteres eine Ersatzkennzeichnung anbringen. Aber vielleicht kennst du ja das Boot des TO genauer ![]() Gruß Volker |
#20
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![]() Zitat:
Im Hafen, ausserhalb der Schifffahrtsstrasse interessiert das keine Sa.! Aber um an einem Restaurant (oder Kneipe ![]() Jedoch am Steg, sofern er genehmigt ist und privat, brauchste das nicht mehr. Aber wehe das Boot ist nicht festgemacht ![]() Die Vorschrift der Kennzeichnung, habe das selbst nachgefragt, ist nur die Mindestgrösse! Bug/Heck beidseitig, ODER Spiegelheck! Kann auch mit Wasserfarbe aufgepinselt sein, sofern es nicht regnet und dieselbe abgespült wird ![]() Allerdings, min. 10 cm (in BRD) hoch und auf weissem Grund (schwarz) bzw. , weiss auf schwarzem Grund. ... nachzulesen bei jedem WSA.
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es ![]() _________________________________ Gruss, Tom ![]() ![]() |
#21
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Diese rechtlichen Wortklaubereien ....
Im Hafen wird das Ding rübergeworfen bis jemand kommt und meckert. Bei uns kann ich mir das echt nicht vorstellen. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
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