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  #1  
Alt 10.05.2012, 14:08
Prinz Phillip Prinz Phillip ist offline
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Standard alte Führerscheine umtauschen?

Hallo, als Neuling hier möchte ich mich kurz vorstellen. Bin nun Jungrentner und habe früher mehr das Paddel geschwungen. Nun aber soll etwas größeres und bequemeres her. Meine Bootsführerscheine habe ich allerdings schon in den 80 gemacht:
1) Sportbootführerschein am 7.11.81 und
2)Motorbootführerschein A für Binnenfahrt 7.5.82
Hier gelten die ja weiter/ Bestandsschutz aber wie ist das im Ausland z.B.
Kroatien Italien Polen/Oder oder CZ/Elbe? Soll ich in die aktuellen Umtauschen und wo soll ich mich hinwenden? Beide sind vom DMYV ausgestellt.
In der Suche habe ich nichts gefunden. Vielen Dank.
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  #2  
Alt 10.05.2012, 14:12
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Standard

du kannst beide beim DMYV umschreiben lassen.

Formulare zum Umschreiben kann man auf der Seite des DMYV runterladen. Ist aber sehr versteckt. Am besten bei den freundlichen Damen anrufen und sich alles zuschicken lassen.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 10.05.2012, 15:53
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allround57 allround57 ist offline
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Hallo Prinz Phillip!,
Du solltest noch deinen Namen darunter setzten, es ist dann leichter Dich zu begrüßen.
Schreibe und Dir wird geholfen.
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Gruß

Jochen
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  #4  
Alt 10.05.2012, 16:12
Prinz Phillip Prinz Phillip ist offline
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Zitat:
Zitat von allround57 Beitrag anzeigen
Hallo Prinz Phillip!,
Du solltest noch deinen Namen darunter setzten, es ist dann leichter Dich zu begrüßen.
Schreibe und Dir wird geholfen.

Ja.sorry, Wolfgang
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  #5  
Alt 10.05.2012, 16:31
Prinz Phillip Prinz Phillip ist offline
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Hallo,
ich will noch nachtragen, Nr.1 Sportbootführerschein ist ein amtlicher Führerschein grün, altes Großformat, geklappt und gedruckte Unterschrift:
Bundesverkehrsminister i.A. DMYV und DSV.
Der 2. Binnenfahrt A ist ein DMYV-Verbandsschein, der amtlich anerkannt wurde. Ich meine, vor jahren mal gelesen zu haben, dass der im Ausland Schwierigkeiten machen soll. Ich möchte natürlich gerne beide Scheine so behalten aber auch Schwierigkeiten aus dem Wege gehen, evtl nicht aufs Wasser können, weil der Hafenkapitän den Führersch. nicht kennt.
LG wolfgang
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  #6  
Alt 10.05.2012, 16:38
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin

Der grüne ist der Sportbootführerschein See, ausgestellt von DMYV
der blaue ist der Sportbootführerschein Binnen A, ebenfalls ausgestellt von DMYV.

Beide lassen sich bei Vorlage beim DMYV gegen die aktuellen umtauschen.

Die DSV Scheine waren Segel A (mit Motor), BR, Bk.....
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #7  
Alt 10.05.2012, 16:40
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Prinz Phillip Beitrag anzeigen
Hallo,
ich will noch nachtragen, Nr.1 Sportbootführerschein ist ein amtlicher Führerschein grün, altes Großformat, geklappt und gedruckte Unterschrift:
Bundesverkehrsminister i.A. DMYV und DSV.
Der 2. Binnenfahrt A ist ein DMYV-Verbandsschein, der amtlich anerkannt wurde. Ich meine, vor jahren mal gelesen zu haben, dass der im Ausland Schwierigkeiten machen soll. Ich möchte natürlich gerne beide Scheine so behalten aber auch Schwierigkeiten aus dem Wege gehen, evtl nicht aufs Wasser können, weil der Hafenkapitän den Führersch. nicht kennt.
LG wolfgang
mit beiden bekommst du definitiv im Ausland probleme. es werden nur noch die aktuellen anerkannt.
Auch muss auf der Rückseite des Führerscheins alles in 3 SPrachen stehen. Es gibt viele Führerscheininhaber die haben einen Identischen wie der aktuelle aber auf der Rückseite fehlt der 3 sprachige absatz.
Damit Kann man im Ausland probleme bekommen (in Frankreich kostet es 100€ ist nämlich nem Verienskameraden passiert).
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 10.05.2012, 18:39
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von Prinz Phillip Beitrag anzeigen
Ich möchte natürlich gerne beide Scheine so behalten aber auch Schwierigkeiten aus dem Wege gehen, evtl nicht aufs Wasser können, weil der Hafenkapitän den Führersch. nicht kennt.
Fülle die Anträge unter http://dsv.org/index.php?id=57 aus und schicke sie mit Kopien der beiden Führerscheine an den DSV. Die Chancen, dass Du neue bekommst und die alten behalten kannst, sind nicht schlecht.
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  #9  
Alt 10.05.2012, 20:04
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wenn sie beim DMYV registriert sind melde sie doch als verloren und lass dir ersatz austellen. Das sollte mit den Nummern der Führerscheine und deinem Namen auch gehn.
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Gruß Volker
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  #10  
Alt 10.05.2012, 20:32
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Robinson62 Robinson62 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn sie beim DMYV registriert sind melde sie doch als verloren und lass dir ersatz austellen. Das sollte mit den Nummern der Führerscheine und deinem Namen auch gehn.

... dann ist aber eine "Eidesstattliche Versicherung" fällig und im Fall, dass es rauskommt, ein Meineid!

LG Peter
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  #11  
Alt 10.05.2012, 20:39
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Zitat:
Zitat von Robinson62 Beitrag anzeigen
... dann ist aber eine "Eidesstattliche Versicherung" fällig und im Fall, dass es rauskommt, ein Meineid!

LG Peter
Eine falsche Versicherung an Eides statt ist nur bei Abgabe vor einem Gericht oder Gerichtsvollzieher strafbewehrt. Lernt jeder Jurastudent im 1. Semester.
__________________
Gruss Vestus
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  #12  
Alt 10.05.2012, 20:44
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Eine falsche Versicherung an Eides statt ist nur bei Abgabe vor einem Gericht oder Gerichtsvollzieher strafbewehrt. Lernt jeder Jurastudent im 1. Semester.
die Hobbyjuristen schlagen wieder zu

So einfach ist das nicht, wenn die beliehene Einrichtung den Führerschein ausgeben kann (Segelverband), dann wird sie auch für die Entgegennahme von EV bei Verlust zuständig sein und schon ist die falsche EV nach § 153 StGB strafbar.

Das obige Zitat lernt nicht jeder Jurastudent im ersten Semester, weil es schlicht falsch ist.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #13  
Alt 10.05.2012, 20:59
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"§ 153 StGB
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Der DSV ist eine zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständige Stelle? Ich lach mich schlapp.
__________________
Gruss Vestus
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  #14  
Alt 10.05.2012, 21:12
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
"§ 153 StGB
.....
Mach 'ne 6 aus der 3.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #15  
Alt 10.05.2012, 21:17
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Mach 'ne 6 aus der 3.
"§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt


Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Habe ich gemacht. Aber der DSV ist auch keine Behörde, (obwohl der sich manchmal so aufführt).
__________________
Gruss Vestus
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  #16  
Alt 10.05.2012, 21:40
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen


Habe ich gemacht. Aber der DSV ist auch keine Behörde, (obwohl der sich manchmal so aufführt).
Für Ersatzausstellungen ist die Zentrale Verwaltungsstelle zuständig. Diese führt Amtshandlungen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch und ist daher sehr wohl eine "zuständige Behörde" im Sinne des §156 StGB.

Der DSV ist nur ein Dachverband der deutschen Segelvereine.
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  #17  
Alt 10.05.2012, 21:55
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chrisma chrisma ist offline
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Führerscheine sind und bleiben nationale Angelegenheiten. Ein Umtausch ist in Deutschland auch wegen Änderung von Namen (Heirat) oder Umzug nicht vorgeschrieben. Im Ausland kann es Unannehmlichkeiten geben wenn man nichts lesen kann oder etwas aussergewöhnliches vorzeigt, aber es gilt unser nationales Zulassungsrecht, besonders in der EU.
__________________
Andreas
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  #18  
Alt 10.05.2012, 22:04
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Für Ersatzausstellungen ist die Zentrale Verwaltungsstelle zuständig. Diese führt Amtshandlungen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch und ist daher sehr wohl eine "zuständige Behörde" im Sinne des §156 StGB.

Der DSV ist nur ein Dachverband der deutschen Segelvereine.
So langsam wird es lustig.

Für Ersatzaustellungen für verlorengegangene Sportbootführerscheine ist also neuerdings die Zentrale Verwaltungsstelle zuständig? Aha! Man lernt nie aus.

Hast Du da mal eine Quelle? Nicht dass diese hier auf einmal ungültig ist:

http://dsv.org/index.php?id=57
__________________
Gruss Vestus
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  #19  
Alt 11.05.2012, 09:30
Prinz Phillip Prinz Phillip ist offline
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Standard alte Führerscheine umtauschen?

Hallo,
ich bedanke mich bei allen für die Ratschläge und den Link zum DSV. Daher habe ich auch beim DSV angerufen und folgende Auskunft erhalten:
den Grünen schreibt der DSV um und der Blaue kann nur durch den DMYV umgeschrieben werden.
Gruß Wolfgang
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