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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo!
Versuche mich schon seit einpaar Tagen darüber zu informieren wo ich mit einem Schlauchboot (2,50x1,30m), vorzugsweise mit Elektro-AB, fahren darf. Google, das Landratsamt und sogar ein Bekannter von mir, der Polizist ist geben nur wenig Aufschluss darüber. Kann ich einfach an den nächsten Tümpel/Teich/See/Fluss etc. und los? Oder ists, wie so manches in unserem Land, mal wieder mit bürokratischem Aufwand versehen? Ich wohne in Baden-Württemberg. Was den Bodensee betrifft bin ich schon schlauer (bis 2,50m darf mans gar nicht motorisieren und darüber muss mans anmelden).Aber der Bodensee ist hinsichtlich dessen ja schon etwas spezieller. ...Wie siehst mit dem nächsten Fluss oder See aus (Beispiele: Schluchsee, Mummelsee, Titisee....der nächste Baggersee.....die Donau oder irgendein Fluss der tief und breit genug wäre)? Vielen Dank schon mal im Voraus, Gruß |
#2
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Moin " Gruß"
das ist ja schön, dass Du Dich hier angemeldet hast; Willkommen ![]() Du solltest Dein Boot erstmal anmelden z.B.beim ADAC oder Wasser-und Schifffahrtamt, um ein Kennzeichen für den Binnenbereich zu erhalten. Wie es dann mit Deinen Seen aussieht, solltest Du entsprechend vor Ort klären.
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Gruß Hans-H. |
#3
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Danke für den Willkommensgruß!
Ein Kennzeichen für ein Schlauchboot? Darf ich sonst nicht mal auf nem Baggersee fahren? |
#4
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![]() Zitat:
![]() Dein Boot braucht einen beidseitig sichtbaren und gut lesbaren Namen und innen eine fest angebrachte Adresse mit Namen. Das geht auch mit einem wasserunlöslichen Faserschreiber (Edding etc.) Zu den Seen in deiner Umgebung kann ich nichts sagen, das kannst du aber am besten am jeweils zuständigen Landratsamt erfragen. Die Donau darfst du mit Motor erst ab Kelheim befahren, die anderen kleinen Flüsse mit Motor gar nicht. Hier hab ich mal eine Liste mit den Befahrensregeln der bayrischen Gewässer: http://kanu-bayern.de/freizeitsport/...tmpl=component Hier findest du für die Fließgewässer so etwas bundesweit: http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediab...regelungen.pdf Edit: http://www.kanu-wuerttemberg.de/frei...egelungen.html
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#5
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Vielen Dank! Das hilft schon etwas weiter. Hab mich echt gefreut so schnell hier Antworten zu bekommen. Werde es also individuell nach See abklären müssen. Wohl vor allem bei Motorisierung.
Gruß |
#6
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Hallo, bin zufällig per Suche hier gelandet und pushe es mal.
Ist die Regel noch Aktuell? (wegen 15 PS Führerscheinfrei grenze) Allgemein: Bis 3 PS AB braucht das Boot nur ein Name? und ab 3 PS muss es angemeldet werden? (So hab ich das in den meisten Foren gelesen gehabt) |
#7
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Als Kleinfahrzeug gilt dein Boot erst ab 5,50 m Länge unter Segel oder mit Motor mehr als 2,21 kW. Also ja, bis 3 PS braucht dein Boot nur einen Namen.
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg ![]() Geändert von Hai-Bruce (25.04.2013 um 06:59 Uhr) |
#8
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Verbot auch für Elektro- Boote am Titisee. Die dort ansässige Bootsvermietung hat Boote mit E- Antrieb im Verleih, da gehts. Jeder andere darf sein E- Boot nicht ins Wasser bringen.
Gruss Rudi
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----- I love GFK ----- |
#9
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Danke noch mal allen Antworten bisher! Da ist schon viel dabei was einem weiterhilft! Weitere allgemeindienliche Hinweise natürlich gern.
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...Bootlefahren means freedom! ![]() |
#10
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![]() Zitat:
Es kann jedoch durchaus strengere lokale Vorschriften, z.B. durch das Bundesland oder den Gewässereigentümer. ![]() "Bootlefahrer78", es wäre schön, wenn Du Deine Erkenntnisse hier für die Nachwelt kurz zusammenfassen könntest. Davon lebt das Forum letzlich.
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Beste Grüße John
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#11
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![]() Zitat:
Gruß
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...Bootlefahren means freedom! ![]() |
#12
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Hallo (hier könnte auch dein Name stehen).
Eine allgemeingültige Aussage zu der Erlaubnis mit deinem elektrisch angetriebenen Boot die Gewässer zu befahren kann man nicht machen. Für jedes Gewässer wird es andere Befahrensregeln geben. Die erfährst du am besten bei der für das jeweilige Gewässer zuständigen Behörde bzw. deren Eigentümern. Wer das ist, verrät dir das Internet oder du fragst einfach mal Angler, wo her sie Ihre Angelerlaubnis bekommen. Allerdings sollte man in deren Nähe nicht unbedingt den Wunsch äußern, das Gewässer mit einem Boot befahren zu wollen. Ahnungsloses Schulterzucken bis hin zu eisigem Schweigen könnte die Folge sein. ![]() Als ein Beispiel für die doch recht unterschiedliche Handhabung der Befahrensvorschriften sei hier die Ruhrschifffahrtordnung erwähnt. http://www.brd.nrw.de/verkehr/schiff...uhr_schvo_.pdf Ein Teil der RuhrSchVo behandelt den Baldeneysee. Dort steht zu lesen: "§ 18 Abs. 2: Elektromotorboote mit einer effektiven Nutzleistung von nicht mehr als 2,21 kW gelten nicht als Fahrzeuge mit Maschinenantrieb im Sinne dieses Paragrafen". Während Motorboote mit einem Verbrennerantrieb an festgelegte Fahrwege gebunden sind, könntest du mit deinem Elektroboot fahren wohin dich deine Lust treibt. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]() |
#13
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Hallo,
habe dieses Forums gefunden und warte eigentlich auf die Zusammenfassung. Kurz zu meinem Problem: Ich habe ein kleines Schlauchboot (Navigator II) 305 x 132 x 38 cm (Nutzlast: 300 kg) an das ich einen kleinen Elektro-Außenbordmotor (Leistung/Schub: bis 215 Watt/ 15,40 kp, ca.0,3PS?! ) montieren wollte. Motor und Halterung hab ich mir kurzerhand nach einem Urlaub an der Mecklenburgischen Seenplatte gekauft, da ich das so toll fand. Wir sind damals mit dem Navigator Schlauchboot rumgepaddelt und waren auf die motorisierten Boote neidisch. Deshalb der Schnellkauf. Na ja - was soll ich sagen. Seitdem steht das Teil im Keller. Kein See mit Campingplatz erlaubt das befahren mit Motor (wenn man das Ding so bezeichnen kann) Mich ärgert das jetzt schon. ![]() Ich würde schon gern rumschippern - nur wo???? Das mit der Kennzeichnung wäre kein Problem, würde ich machen. Nur bringt das mir überhaupt nichts. Oder? |
#14
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![]() Zitat:
Welche Gegend interessiert dich denn? Es gibt viele Seen mit Campingplatz an denen du dein Boot benutzen darfst. |
#15
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Wer zu viel fragt, stirbt bald !
Ich würde mal Schlauchboot mit E Motor grundsätzlich überall fahren, bis auf Widerruf ![]()
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lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin) ![]() |
#16
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Fast überall sogar legal .....
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#17
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Na ja - wer zuviel fragt.........
...leider hat mir jemand aus dem Bekanntenkreis schon die Horrorstory erzählt mit hoher Geld-Strafe... blabla..... ....da wollt ich hat nicht in kalte Wasser springen. Wohin es gehen soll: Eigentlich soll es immer nur ein Wochenend-Trip werden, also nicht so weit, sonst lohnt es sich ja nicht, gell! Und ja - ich bin Schwabe mit leichtem Dialekt (denke ich) und wohne im Großraum Stuttgart, gebe aber gerne etwas Geld aus, wenn es sich lohnt ![]() |
#18
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Neckar käme für dich in Frage ....
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#19
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Hallo Wolf,
nachdem der Trööt 2012 eröffnet wurde und deine Antwort 2016 erfolgte, also 4 Jahre später, behalte ich dieses Intervall bei und frage: Darf ich überhaupt damit auf dem Neckar fahren? Meines Wissens dürfen E-Antriebe nur auf geschützten (Binnen-) Gewässsern gefahren werden. Nun bin ich mir unsicher (trotz Bootsführerschein), ob der Neckar in diese Kategorie fällt. Das käme für mich (Nähe Mosbach) nämlich auch in Frage. Danke, Grüße, Jürgen
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Klein und fein ... Nur ein ![]() |
#20
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Wird SO nicht sein können: nimm 1 Boot - sagen wir mal einen offenen 5m Bayliner - Schraube einen 10 Kw Torquedo Elektro AB Motor ran + quere die Kieler Bucht.
Niemand wird dir das verbieten Grüße, Reinhard
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#21
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natürlich darfst du auf dem Neckar fahren,
mache dir aber mal Gedanken ob dein Motor der Sache gewachsen ist, bzw ob du gegen die Strömung ankommst, da ist bei kleinen Motoren immer ein wichtiger Aspekt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#22
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![]() Zitat:
Grüße, Jürgen
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Klein und fein ... Nur ein ![]() |
#23
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![]() Zitat:
![]() Wir waren mit einer kleinen Swiss Pilotina 680 auf dem Neckar, kurz nach Hochwasser; das war trotz 40PS nicht sehr entspannt; die Strömung und vor allem, was da alles entgegenkam im Wasser, war enorm. Gruß, Jürgen
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Klein und fein ... Nur ein ![]() |
#24
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.....äh, das mit dem Torqueedo war eher hypothetisch gemeint : sieh mal nach, was son kräftiger Motor + Reserveaccu kostet.
Ich halte starke E Motoren z.Zt. nur auf für Verbrenner gesperrten Gewässer für sinnvoll, weil alternativlos. Für alle anderen Gewässer ist immer noch der Verbrenner (grade was die Reichweite betrifft) unschlagbar. Grüße, Reinhard Ach ja: natürlich kann man 4TT Platten auf 1 Ruderboot schnallen + mit den Solarfeldern den ganzen Sonnentag fahren....
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#25
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![]() Zitat:
generell kann man sagen, du darfst auf allen Bundes- und Landeswasserstraßen fahren. Ob du das mit der schwachen Motorisierung kannst ist eine andere Frage. Auf dem Neckar würde ich einfach mal im Oberwasser einer Schleuse einsetzen und schauen wie weit ich gegenan komme. Bei normalem Wasserstand hat der nicht allzuviel Strömung. Geändert von wolf b. (17.05.2020 um 06:07 Uhr)
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