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  #1  
Alt 03.06.2012, 13:22
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Standard Kanalinseln CE?? Steuern??

Hallo,ich habe ein Angbot über ein gebrauchtes Boot (Bj. 1991), welches in Guernsey (Kanalinsel) liegt.Was wäre in Hinblick auf CE, Einfuhrsteuer zu beachten?Dirk
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  #2  
Alt 03.06.2012, 13:51
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Alles,

Guernsey liegt ausserhalb der EU.

CE muss gemacht werden, da erstmalige Einfuhr in die EU, Einfuhrumsatzsteuer ist fällig plus Zoll.
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Gruss Vestus
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  #3  
Alt 03.06.2012, 14:17
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Laut Wikipedia bildet Guernsey aber mit der EU eine Zollunion. Das heißt, es fällt keine Einfuhrumsatzsteuer und auch kein Zoll an.

Ein einfacher Anruf bei einem Zollamt kann da sicher verbindliche Klarheit schaffen.

Ob man für ein so altes Boot überhaupt CE braucht ? Das gab es doch damals noch gar nicht.
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Beste Grüße - Hans

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  #4  
Alt 03.06.2012, 14:26
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen

Ob man für ein so altes Boot überhaupt CE braucht ? Das gab es doch damals noch gar nicht.
Entscheidend ist die erstmalige Einfuhr, nicht das Baujahr.
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Gruss Vestus
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  #5  
Alt 03.06.2012, 15:15
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Umsatzsteuernachtrag:

Gemeinschaftsgebiet

Für die Abgrenzung, ob eine einfuhrumsatzsteuerpflichtige Einfuhr aus einem Drittland oder ein umsatzsteuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, bedarf es der genauen Festlegung des Gemeinschaftsgebiets.
Für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist in Deutschland die Bundeszollverwaltung, also das Hauptzollamt, für den innergemeinschaftlichen Erwerb dagegen die Landesfinanzbehörden, also das Finanzamt, zuständig.
Der Begriff des Gemeinschaftsgebiets im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist grundsätzlich identisch mit dem Zollgebiet der Gemeinschaft. Allerdings sind auch hier Besonderheiten zu beachten. So gehören folgende Gebiete nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet und sind damit Drittlandsgebiet:
EU-MitgliedsstaatDrittlandsgebiet nach UmsatzsteuergesetzDänemarkFäröer und GrönlandDeutschlandInsel Helgoland und das Gebiet von Büsingen FinnlandÅlandinselnFrankreichdie vier überseeischen Departements
  • Guadeloupe
  • Martinique
  • Insel La Reunion
  • Guayane sowie
  • St. Pierre und Miquelon
  • Mayotte
Hinweis: Monaco gehört dagegen zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet
(§ 1 Abs. 2a Satz 2 UStG)
GriechenlandBerg AthosVereinigtes Königreichdie Kanalinseln
  • Guernsey
  • Jersey
  • Alderny
  • Sark-Inseln
Quelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ste...eich_node.html
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Gruss Vestus
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  #6  
Alt 03.06.2012, 20:52
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Danke,

das habe ich mir schon gedacht. Bezüglich einer CE müsste ich mich dann noch erkundigen.

Dirk
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