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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Ich stell mir grad die Frage, wie die Diskussion bisher verlaufen wäre (und weiter verlaufen würde), wenn die Eingangsfrage gelautet hätte, ob das Gesetz schon inkraft ist, wonach Ausländer in NL keine Coffee-Shops mehr besuchen dürfen ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#78
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Zitat:
Ab 01.01.2013 voraussichtlich in allen Niederländischen Provinzen. Amsterdam soll eventulell ausgenommen werden. Sollte Herr Wilders nicht wieder gewählt werden, könnte das Gesetzt schon vorher gekippt werden. Erste Sammelklagen laufen schon. Genug Info |
#79
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Zitat:
Der Führerscheinstelle ist es schnurz mit welcher Art Fahrzeug der Fahrer besoffen unterwegs war um dessen persönliche Eignung zum Führen eines KFZ´s in Zweifel zu ziehen.
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Gruss Vestus |
#80
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Der Führerscheinstelle (hier: KVR München) ist es sogar schnurz, ob überhaupt ein Fzg geführt wurde...
Ein Spezl auf einer wirklich großen Feierei (viele tausend Gäste), zwar im Besitz eines FS, aber noch nie im Besitz eines Fzgs gewesen, einen Dübel gezogen. Kann man von halten was man will, ist in diesem Zusammenhang auch nicht weiter wichtig. Die Trachtengruppe in Zivil natürlich ob des eindeutigen Dufts aufmerksam geworden und bei halbem Dübel war der Spaß schon wieder vorbei... Die Folge: MPU, weil "Drogenabhängige" generell nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. Da half alles Wehren nichts, allerdings war die MPU keine Hürde. Zusammengefasst: Auf einem Festival, ohne Fzg anwesend und zu Fuß beim Dübelrauchen gesichtet darf man in Bayern schon zur MPU antreten.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#81
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Zitat:
...aber? habt ihr das Thema noch im Kleinhirn? Was sollen alle Beiträge über "Alkoholgenuss, sinnvoll, schwachsinn, modeerscheinung, rechtlich gestattet, strafbar....." Warum bleibt hier niemand beim eigentlichen Thema: "... Anker oder Hafen;... Promillegrenze?" Ich nehme mal an, dass es "eigentlich" niemand weiss (ich übrigens auch nicht) und desshalb "viele" irgendetwas schreiben um halt "irgendetwas" zu schreiben um hier "irgendetwas" zu schreiben Im Nebel aller Beiträge filtere ich Folgendes: Hafen = EGAL, da ich NICHT mehr Fahren muss. Ankern: KEIN Alkohol, da ich "evtl." Manöver fahren muss! Richtig ??? Wobei mich die "Promillegrenze" NICHT interresiert! Besoffen ist besoffen, ob mit 0,51 oder 2,5 Promille (was macht den Unterschied?) Die unsinnigen Diskussionen über Alkohol "brauch ich zum Lustig sein" oder nicht,... sind irrelevant hier! Thema verfehlt!!! Eigene "Meinungen" über Alkoholkunsum waren "NICHT" die Fragestellung von "mzsveni84". Sorry für meine harsche Redensweise, aber ich rege mich halt auf über Zerpflückungen des eigentlichen Themas. ... habt ihr mit euren Beiträgen die Frage beantwortet??? ...
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
#82
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Zitat:
Die Gesetzeslage ist eindeutig, vor Anker gilt 0,5. |
#83
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Zitat:
Hafen: Keine Beschränkung Ankern: 0,5 Promille Soweit die Rechtslage - und die wurde eindeutig und schnell beantwortet. Zitat:
ganz erheblicher Unterschied. Bist Du mit 0,51 noch nicht im Straftatenbereich, giltst Du mit 2,5 Promille schon wieder als unzurechnungsfähig.
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#84
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Die Frage war: "Alkohol am Board"
und nicht "Alkohol an Bord! Also alles falsch!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#85
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Zitat:
Dieses "Board" verursacht mir jedesmal Augenkrebs. "Über Board, Außenboarder, an Board" usw... Über die fehlerhafte Grammatik ("am") kann man nach 20 Jahren Internet hinwegsehen, da ist schon eine gewisse Gewöhnung eingetreten - naja, eher eine Resistenz.
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#86
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Ja, es gibt immer wieder Beiträge, da rätselt man schon, was der Schreiber meint - wegen abstruser Rechtschreibung und Grammatik.
Ein kleines bisschen davon wäre manchmal nett
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Gruß Ewald |
#87
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Was ist denn ein Dübel in diesem Zusammenhang?
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#88
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Bin zwar kein Bayer, tippe aber mal auf die Cannabistüte. Da geht es ab zur MPU wenn der gelegentliche Konsum nachgewiesen wird. Und gelegentlich bedeutet: mehr als einmal...
Am Morgen ein Joint und der Tag ist Dein Freund, so hiess es jedensfalls früher mal.
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Gruss Vestus |
#89
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Zitat:
Und wenn das Bier nicht reicht, haue ich mir noch ne Flasche Wodga rein? Neee, Spass beiseite: Wenn Du nen Unfall verursachst, gilt sogar die 0,5 Grenze nicht mehr. 1 Bier reicht um eine (zumindest) Teilschuld zu bekommen. Was Viele NICHT wissen (oder nicht wissen wollen): Im Falle einer Straftat (Unfall, Körperverletzung z.F.) gilt bei uns die 0,3 Grenze! http://www.kostenlose-rechtsauskunft...er-05-promille http://www.anwaltseiten24.de/alkohol-am-steuer.html ...
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom
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#90
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Gruß FriLu Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.
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#91
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#93
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Ich muss mich mal als "Boarder" outen.
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#94
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Zitat:
Damit hast Du fast recht Ein Unfall ist noch niemals eine Straftat gewesen und wird auch niemals eine - es bleibt ein Unfall Die von mir genannten Grenzen beziehen sich auf zweierlei: Die erste Grenze (1,2) auf eine Routinekontrolle OHNE Ausfallerscheinungen oder Ereignis wie Unfall, die zweite (oberhalb 2 Promille) wird immer herangezogen und im Einzelfall beleuchtet. Selbstredend ist es so, dass man auch bei geringem Alkoholgenuß ggfs. zur Teilschuld herangezogen werden kann im Falle eines Unfalls - wobei es dann doch auch arg auf den Unfall ankommt, ob Du also unalkoholisiert evtl. eine Chance gehabt hättest, den Unfall zu vermeiden oder abzuschwächen. Stehst Du zB an einer roten Ampel mit 0,4 Promille und einer brennt Dir hintenauf, dann hat das keinen Einfluss. Es ist eben keineswegs so, dass das ein Automatismus ist, es wird zwar regelmäßig davon ausgegangen, aber es ist nicht in jedem Fall so, auch wenn es 100x anders erzählt wird.
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#95
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Grüße Michael
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#96
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Zitat:
gibt es in Bayern andere Promillegrenzen als im Rest der Republik, oder gelten die nur beim Oktoberfest? Der Unfall an sich ist keine Straftat. Die Straftat ist das Führen eines Kfz´s unter Alloholeinfluss.
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Gruss Vestus
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#97
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Richtig und richtig.
Nein, in Bayern gelten keine anderen Regeln... OHNE Fahrfehler/Ereignis: bis 0,5 alles im Lack, über 0,5 Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 (sorry, nicht 1,2) absolute Fahruntüchtigkeit und Straftat (Trunkenheit im Verkehr). MIT Beeinträchtigung des Verkehrs: ab 0,3 eine Straftat möglich, einzelfallabhängig. Edit: Ab 2 Promille KANN dann auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert werden, ab 2,5 wird regelmäßig davon ausgegangen. Das bedeutet "nur", dass man für das, was geschah, eben wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht belangt werden kann - aber sehr wohl dafür, was zur Unzurechnungsfähigkeit führte. Im Bekanntenkreis gab's mal ein Verfahren wegen "vorsätzlichen Vollrausches", welches ziemlich schmerzlich endete.
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#98
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Schade, ich wollte grad meine Urlaubspläne ändern.
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Gruss Vestus
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#99
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Da habe ich ja echt eine thema angeschnitten. habe über manche beiträge schön gelacht. danke für eure Hilf
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