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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 10.06.2012, 11:26
Yogiebear Yogiebear ist offline
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Hallo,

ich habe mein Boot (Bayliner 1952Capri) dauerhaft in Kroatien untergestellt. Wenn ich komme wird mir das Boot an den Campingplatz mit kleiner Marina direkt ins Wasser gekrant.

Jetzt habe ich im Internet von Zollvorschriften erfahren, die ich ehrlichgesagt noch nie gehört habe.
Link:--> http://www.retter.tv/de/weitere-orga...ereignis=12485

Was hat das für Auswirkungen? Ich habe mal vor mehreren Jahren das Boot nach Deutschland geholt und wurde an der Grenze einfach durchgewunken...also nicht mit Zolldeklarierung o.Ä..Dann umgekehrt natürlich das Boot wieder nach Kroatien gekarrt...wo es jetzt seitdem untergestellt ist

Heisst das wirklich, dass ich mein Boot alle 2 Jahre nach Deutschland holen muss, das ganze deklarieren muss, um dann wieder nach Kroatien einzureisen?

Kann mir das mal jemand näher und verständlich erklären? Was hat es damit auf sich? Was ist der Hintergrund?
Das würde sicherlich alle Bootseigner betreffen, die ihr Boot dauerhaft in Kroatien liegen haben bzw. dort an den bekannten Stellen untergestellt haben!

Güsse Werner

Geändert von Yogiebear (10.06.2012 um 12:41 Uhr)
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  #2  
Alt 10.06.2012, 11:39
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Moin
Habe auch das Problem gehabt.Wollen dieses Jahr nach Kroatien .Habe beim Zoll nachgefragt . Die haben gesagt wenn du angehalten wirst, solltest du den Kaufvertrag des Bootes mit dabei haben.Wo auch draufsteht das du die Steuer bezahlt hast für das Boot.Deshalb habe ich dann am zoll ein Papier bekommen das nennt sich inf 3 .Das Boot wird begutachtet ,abgestempelt,
fertig .Weil ja Kroatien nächstes Jahr in die EU kommt und einige Bootseigner anscheinend keine Steuer für ihr Boot bezahlt haben.Also nicht schwitzen beim eintritt in die Eu.

Viel Glück an der Grenze
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  #3  
Alt 10.06.2012, 12:37
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@ Dennis,

was Du da erzählt hast hat mit der Frage von Werner absolut nichts zu tun.
Du meinst den Nachweis der in der EU bezahlten MWSt.

Auf dem Link von Seahelp ist das dagegen sehr schön erklärt mit der 18-Monate Regelung
und einer damit evtl. verbundenen Verzollung der Boote !
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (10.06.2012 um 13:53 Uhr)
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  #4  
Alt 10.06.2012, 13:27
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Zitat:
Zitat von Yogiebear Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe mein Boot (Bayliner 1952Capri) dauerhaft in Kroatien untergestellt. Wenn ich komme wird mir das Boot an den Campingplatz mit kleiner Marina direkt ins Wasser gekrant.

Jetzt habe ich im Internet von Zollvorschriften erfahren, die ich ehrlichgesagt noch nie gehört habe.
Link:--> http://www.retter.tv/de/weitere-orga...ereignis=12485

Was hat das für Auswirkungen? Ich habe mal vor mehreren Jahren das Boot nach Deutschland geholt und wurde an der Grenze einfach durchgewunken...also nicht mit Zolldeklarierung o.Ä..Dann umgekehrt natürlich das Boot wieder nach Kroatien gekarrt...wo es jetzt seitdem untergestellt ist

Heisst das wirklich, dass ich mein Boot alle 2 Jahre nach Deutschland holen muss, das ganze deklarieren muss, um dann wieder nach Kroatien einzureisen?

Kann mir das mal jemand näher und verständlich erklären? Was hat es damit auf sich? Was ist der Hintergrund?
Das würde sicherlich alle Bootseigner betreffen, die ihr Boot dauerhaft in Kroatien liegen haben bzw. dort an den bekannten Stellen untergestellt haben!

Güsse Werner
Lies mal hier:

http://www.boote-forum.de/showthread...en+zoll&page=2

ab Beitrag 39.
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Gruss Vestus
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  #5  
Alt 10.06.2012, 14:50
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Also reicht es wenn ich mein Boot in eine Zollverwahrstelle bringe, was mein Bootsdepot eh ist (wie ich gerade nachgelesen habe).

Dort steht im Vertrag mit meinem Bootsdepot unter Pflichten der Firma: "Kümmert sich um Zollrechtliche Unterlagen und Angelegenheiten"

Werde ihn aber nächste Woche nochmal direkt fragen...
In diesem Sinne...DANKE nochmal
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  #6  
Alt 10.06.2012, 15:56
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Moin,

erstmal reicht das.

Aber nächstes Jahr wird das Boot aus dem Zolldepot direkt in die EU eingeführt.....

Die Boote unter HR-Flagge sind bereits versteuert, die anderen im Zolllager auch?
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Gruss Vestus
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  #7  
Alt 10.06.2012, 16:07
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Aber nächstes Jahr wird das Boot aus dem Zolldepot direkt in die EU eingeführt.....
.... dann beginnt der Tanz mit der evtl. nicht in der EU entrichteten MWSt.
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Gruß Fred
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  #8  
Alt 10.06.2012, 16:14
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Hm, das Boot hat mittlerweile 3 Vorbesitzer, den letzten kenne ich persönlich!
Eine Originalrechnung vom Erstbesitzer habe ich nie gesehen

Muss mal nachforschen...werde mich aber auf alle Fälle nochmal melden!
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  #9  
Alt 10.06.2012, 16:16
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Zitat:
Zitat von Yogiebear Beitrag anzeigen
Hm, das Boot hat mittlerweile 3 Vorbesitzer, den letzten kenne ich persönlich!
Eine Originalrechnung vom Erstbesitzer habe ich nie gesehen

Muss mal nachforschen...werde mich aber auf alle Fälle nochmal melden!
Ich nehme mal an, dass das Boot dann schon älter als 8 Jahre sein wird, dann hättest Du wahrscheinlich kein Problem.
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  #10  
Alt 10.06.2012, 16:24
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich nehme mal an, dass das Boot dann schon älter als 8 Jahre sein wird, dann hättest Du wahrscheinlich kein Problem.
Moin Fred,

woher die Erkenntnis mit den acht Jahren? Ist da schon was in Sack und Tüten?
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Gruss Vestus
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  #11  
Alt 10.06.2012, 16:59
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Fred,

woher die Erkenntnis mit den acht Jahren? Ist da schon was in Sack und Tüten?
Das wurde hier im Forum bereits veröffentlicht.
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  #12  
Alt 10.06.2012, 17:07
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das wurde hier im Forum bereits veröffentlicht.
Ich möchte ja nicht unhöflich sein, aber hast Du mal ´nen Link?
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  #13  
Alt 10.06.2012, 17:15
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die entsprechende Stelle im EU Steuerrecht sagt übrigens nicht aus das für private Wasserfahrzeuge älter 8 Jahre keine Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen ist, sondern dass für diese durch den Eigentümer kein Nachweis über die gezahlte Steuer mehr verlangt werden darf.

Die 8 Jahres Frist gilt für " Alt EU " Länder mit Einführung der EU Richtlinie seit 1993 daher sind in diesen Ländern inkl Deutschland Boote ab Bj 1985 Mwst nachweispflichtig. Dies gilt aber nur für Boote die länger als 7,5 Meter sind. Bei kleineren Booten gibt es überhaupt keine Nachweispflicht (für Boote die sich bereits in der EU befinden )

Beim Beitritt wurde die 8 Jahresfrist für den nicht mehr erforderlichen Nachweis immer übernommen. Jeweils rückwirkend ab Beitragsdatum udn nur für Boote ab 7,5 Meter. Bei Trailerbooten kleiner 7,5 Meter braucht sich daher unabhängig vom Alter niemand sorgen zu machen.
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Gruß Olli
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  #14  
Alt 10.06.2012, 19:56
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Was hat die Alt-EU Richtlinie von 1993 und mit dem EU-Beitritt von HR in 2013 zu tun?
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  #15  
Alt 10.06.2012, 21:15
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weil deren seit 1993 sehr regelmäßig aktualisierte Fassung dann auch Grundlage für die kroatischen Gesetze ist ??
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  #16  
Alt 10.06.2012, 21:24
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Ihr macht Euch das mit dem Zoll etwa zu leicht

Sollten die Kroaten das so durchziehen wie z.Zt. die Gesetze sind, wird der Zoll + Steuer + Luxussteuer auf den damaligen Wert am Tag der Einfuhr berechnet.

Aber halt alles nur Glaskugel

Wolfgang
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  #17  
Alt 10.06.2012, 21:50
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
weil deren seit 1993 sehr regelmäßig aktualisierte Fassung dann auch Grundlage für die kroatischen Gesetze ist ??
Nachzulesen wo?

Verstehe mich bitte nicht falsch, aber "das war schon immer so" kann ich langsam nicht mehr hören.
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Gruss Vestus
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  #18  
Alt 10.06.2012, 22:41
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in der Verordnung der Eu:

http://europa.eu/legislation_summari.../l31057_de.htm


du willst doch jetzt nicht wirklich daran zweifeln, dass für ein EU Mitglied nach dem Beitritt nicht die gemeinsamen Gesetze/Verordnungen gelten ?

Natürlich ist Steuerrecht eine nationale Angelegenheit. Aber der Rahmen in dem sich die Mitgliedstaaten dabei bewegen dürfen ist in der o.g Verordnung geregelt.

Ein gutes Beispiel ist der Mwst Satz in der EU . Den legen die nationalen Regierungen fest. Den max. Rahmen gibt aber die EU vor.
So haben die Kroaten z.B die MwSt nicht ganz zufällig " nur" auf 25 % angehoben. Das ist der in der Eu zulässige Höchstwert. Wenn die Kroaten auf 26 % erhöht hätten, müssten sie zum Betritt wieder auf 25 % reduzieren.
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  #19  
Alt 11.06.2012, 20:02
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
i

du willst doch jetzt nicht wirklich daran zweifeln, dass für ein EU Mitglied nach dem Beitritt nicht die gemeinsamen Gesetze/Verordnungen gelten ?

Das liegt mir fern. Ich bezweifele jedoch dass die 8-Jahres-Regel für Nicht-Kroaten zur Anwendung kommt, deren Boot im Zolldepot liegt oder schwarz im Hof des Vermieters.
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Gruss Vestus
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