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  #1  
Alt 11.06.2012, 17:11
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Standard Führerschein - Plastikkarte - Hängergewicht

Hi!

Ich habe die Klasse 3, die 1984 ausgestellt wurde. Wenn ich mir die Plastikkarte hole, kann da was passieren in bezug auf Hängergewicht? Ich fasse einen Hänger ins Auge, der 3,5 Tonnen wiegt. Kann ich den mit der Plastikkarte C1E fahren oder nicht, wenn das Zugfahrzeug "nur" 2 Tonnen wiegt.

Ich gucke schon eine Weile und bin immer noch nicht richtig schlau. Vielleicht weiß es jemand sofort.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #2  
Alt 11.06.2012, 17:18
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Es kann bezüglich des Hängergewichts nichts passieren.... aber, die freundlichen Beamten werden prüfen ob ein Brillenträger vor ihnen steht und die Auflage eingetragen ist. Wer sonstige körperliche Gebrechen haben sollte dem droht eine ärtzliche Untersuchung. Sonst kostet es nur Geld...
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Andreas
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  #3  
Alt 11.06.2012, 17:23
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Ich habe die Klasse 3, die 1984 ausgestellt wurde. Wenn ich mir die Plastikkarte hole, kann da was passieren in bezug auf Hängergewicht? Ich fasse einen Hänger ins Auge, der 3,5 Tonnen wiegt. Kann ich den mit der Plastikkarte C1E fahren oder nicht, wenn das Zugfahrzeug "nur" 2 Tonnen wiegt.

Ich gucke schon eine Weile und bin immer noch nicht richtig schlau. Vielleicht weiß es jemand sofort.

Viele Grüße
blondini
Es gibt einen Besitzstandschutz, du bekommst bei einer Umschreibung C1E mit ausgestellt.
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Viele Grüße Dieter
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  #4  
Alt 11.06.2012, 17:23
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Moin,

"Ältere" Führerscheine bleiben bis zum Jahre 2032 gültig, dann muss umgetauscht werden.
Auch wenn Du dir einen internationalen Führerschein ausstellen lässt, muss in Plastikkarte umgetauscht werden. Verstanden habe ich es zwar nicht, ist aber so. Ich würde mit dem rosa Lappen weiterfahren, solange keine anderen Gründe dagegen sprechen.

Jörg
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  #5  
Alt 11.06.2012, 17:28
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Wenn du die alte Klasse 3 vor dem umschreiben hattest, dann sollte dies auch im Kartenführerschein markiert sein. Betreff "CE 79" 18,2t. der einfache C1E geht nur bis 12t.

Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug
*

Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]

z.B. auch hier: http://www.schaffenwir.de/

Am besten zur Fahrschule in Deiner Nähe fahren und dort Auskunft holen, mit Klasse 3 hast Du "altbesitzstand".
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Gruss Patrick


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  #6  
Alt 11.06.2012, 18:34
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http://www.verkehrsportal.de/fuehrer...regelungen.php
http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...inklassen.html
Google ist ansich doch garnicht so schwer und hat nur wenige Sekunden gebraucht.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #7  
Alt 11.06.2012, 18:42
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Zitat:
Zitat von -=JJ=- Beitrag anzeigen
.....

zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug
........*

Hi!

Das ist der Passus, der mich stört und der in der alten "3" meiner Meinung nach nicht drin ist.

Viele Pick-Ups wiegen ca. 2 Tonnen, dürfen aber 3 Tonnen ziehen. Mit der C1E, die sich aus Klasse 3 ergibt, darf man es aber nicht fahren. Das ist doch eine Verschlechterung, oder.

Viele Grüße
blondini
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Blondini

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  #8  
Alt 11.06.2012, 19:33
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Moin,

mach Dir keinen Kopp. Alles was Du vorher fahren durftest, kannst Du auch weiterhin fahren, ausser Mähdrescher.

Bei CE 79 > 12 t im Antrag solltest Du aber genau lesen. Ein falsches Kreuz kann diese Berechtigung unwiderruflich verfallen lassen.
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Gruss Vestus
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  #9  
Alt 11.06.2012, 19:38
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Das ist der Passus, der mich stört und der in der alten "3" meiner Meinung nach nicht drin ist.

Viele Pick-Ups wiegen ca. 2 Tonnen, dürfen aber 3 Tonnen ziehen. Mit der C1E, die sich aus Klasse 3 ergibt, darf man es aber nicht fahren. Das ist doch eine Verschlechterung, oder.

Viele Grüße
blondini
Moin,

dann schau mal hier unter Klasse BE:
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschei...rscheinklassen

Damit sollten sich Deine Sorgen erledigt haben.

Jörg
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  #10  
Alt 11.06.2012, 19:44
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Schau mal in den Gesetzen genauer nach.
Manche Geländewagen und Transporter dürfen eben aufgrund der Bauart und mittels durchgängiger Bremsanlage das 1,5 Fache ziehen.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #11  
Alt 11.06.2012, 20:04
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

dann schau mal hier unter Klasse BE:
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschei...rscheinklassen

Damit sollten sich Deine Sorgen erledigt haben.

Jörg

Hi!

Ja, die Sache wird wohl die sein, dass die Geschichte, die ich meine, doch in BE fällt.

Viele Grüße und danke
blondini
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viele Grüße
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  #12  
Alt 11.06.2012, 20:05
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Schau mal in den Gesetzen genauer nach.
Manche Geländewagen und Transporter dürfen eben aufgrund der Bauart und mittels durchgängiger Bremsanlage das 1,5 Fache ziehen.
Aber nur mit dem alter 3er.
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Gruss Vestus
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  #13  
Alt 11.06.2012, 20:08
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Aber nur mit dem alter 3er.
hi!

Aber BE soll doch wohl entsprechen, oder?

Viele Grüße
blondini
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  #14  
Alt 11.06.2012, 20:15
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Richtig, bekommst Du automatisch bei der Umschreibung.
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Gruss Vestus
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  #15  
Alt 11.06.2012, 20:19
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Du solltest nach Umtragung CE 79 bekommen, die ist völlig gleichwertig dem alten 3´er Führerschein gegenüber, einziger pluspunkt zu vorher, du darfst Drehschemelanhänger ziehen. Der alte 3´er durfte nut Anhänger mit Achsmittenabstand von nicht mehr als 1 Meter Abstand fahren. Aber geh zur Fahrschule und lass dir genau auflisten was dir nach Neuerstellung zusteht, denn die Ämter sind da großteils noch überfordert. Ich habe das Drama selber durch, allerdings habe ich auch C/CE (alt Klasse 2).
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  #16  
Alt 11.06.2012, 20:24
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Zitat:
Zitat von -=JJ=- Beitrag anzeigen
Du solltest nach Umtragung CE 79 bekommen, die ist völlig gleichwertig dem alten 3´er Führerschein gegenüber, einziger pluspunkt zu vorher, du darfst Drehschemelanhänger ziehen. Der alte 3´er durfte nut Anhänger mit Achsmittenabstand von nicht mehr als 1 Meter Abstand fahren. Aber geh zur Fahrschule und lass dir genau auflisten was dir nach Neuerstellung zusteht, denn die Ämter sind da großteils noch überfordert. Ich habe das Drama selber durch, allerdings habe ich auch C/CE (alt Klasse 2).
Hi!

Ja, aber das Ding wird befristet und dann musst Du ab 50 alle fünf Jahre zum Doktor. Da habe ich keinen Bock drauf.

Danke und viele Grüße
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  #17  
Alt 11.06.2012, 20:29
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Drehschemel aber nur bis 12t, unbefristet, Einachser bis 1,5 fache der Zugmaschine, befristet.

PS: BE und Alt 3er sind gleichgestellt.
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  #18  
Alt 11.06.2012, 21:11
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http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...inklassen.html

Was kratzt einem die Befristung? es wird eh soweit kommen, das wir alle zum Check müssen. Eigentlich ist das auch kein Ding, ich finde es ist doch sehr gut so. Es gibt so viele Menschen die ab 50 Jahren Alter so stark abbauen und es nichtmal merken. Stell Dir vor, C/CE läuft weiter unbefristet und es sitzt ein "Reaktionstoter" am Steuer, dann ist das geschrei auch wieder groß. So wird einigermaßen früh erkannt, wann jemand nichtmehr Verkehrstauglich ist. Es sind leider immer schleichende unbemerkte Prozesse. Ich habe mich auch erst gewehrt, aber die Unfallzahlen belegen den Vorteil der medizinischen Kontrolle.
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  #19  
Alt 12.06.2012, 06:31
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Hi!

Ja, aber das Ding wird befristet und dann musst Du ab 50 alle fünf Jahre zum Doktor. Da habe ich keinen Bock drauf.

Danke und viele Grüße
blondini
Moin,

da ist es egal, ob Du den "alten" Lappen, oder die Plastikkarte hast.
Vor dem 50. Geburtstag muss der "alte" Lappen in die Klasse CE umgetauscht werden, wenn Du ein Fahrzeugkombination fahren willst, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgeht. Dafür benötigst Du eine eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.

Es ist nur die Klasse CE (79) von einem "Ablaufdatum" betroffen, egal in welcher Form Du den Führerschein (alt oder neu) besitzt.

Klasse C1E ist für Neuerwerber fristlich begrenzt, nicht aber für umgeschriebene Klasse 3 Führerscheine.

Ich habe meinen Führerschein auch umschreiben lassen müssen (Ausstellung Internationaler Führerschein), nur Klasse CE (79) hat ein "Ablaufdatum".

Jörg
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  #20  
Alt 12.06.2012, 07:26
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Hi!

Meine Anfangsfrage ist mitlerweile beantwortet. Ich hatte die Hängerkombinationen, die ich meine immer in C1E gesucht bzw. vermutet. Die Lösung ist aber BE! Der Rest, der sich aus "3" ergibt Sattelzug und so etwas ist für mich nicht relevant. Mich interessierte nur, ob ich mein Boot, was in Planung ist und gute 2 Tonnen wiegt (mit Trailer in Richtung 3 Tonnen) mit einem Plastikkarten Führerschein und einem PickUp ziehen kann. Das geht wohl über BE und ich bin zufrieden. Danke!

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  #21  
Alt 12.06.2012, 07:29
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Was kratzt einem die Befristung? es wird eh soweit kommen, das wir alle zum Check müssen. Eigentlich ist das auch kein Ding, ich finde es ist doch sehr gut so. Es gibt so viele Menschen die ab 50 Jahren Alter so stark abbauen und es nichtmal merken. Stell Dir vor, C/CE läuft weiter unbefristet und es sitzt ein "Reaktionstoter" am Steuer, dann ist das geschrei auch wieder groß. So wird einigermaßen früh erkannt, wann jemand nichtmehr Verkehrstauglich ist. Es sind leider immer schleichende unbemerkte Prozesse. Ich habe mich auch erst gewehrt, aber die Unfallzahlen belegen den Vorteil der medizinischen Kontrolle.
Hi!

Ja, Befristung ist immer super, wenn die anderen betroffen sind und man an die Unfälle denkt, die durch alte Knacker verursacht werden.
Mir tut aber das Geld und die Zeit leid und meine Augen werden auch nicht besser. Außerdem sehe ich meine Zukunft im Alter nicht auf der Straße, sondern am und auf dem Wasser!

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