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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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TÜV für Trailer im Ausland ?
Hi,
ich möchte ein Boot 7.5 m mit einem Trailer 2,50 T nach Korsika bringen und dort 2 Jahre stationieren und erst Ende 2014 wieder zurückbringen. Der Trailer hat noch Tüv bis Jan 2013. Dann ist er abgelaufen. Was muss ich machen um Probleme bei der Rückfahrt zu vermeiden? Danke für Info's und Beiträge |
#2
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Rat Nr. 1: Mit dem Tüv nicht bis Jan 2013 warten, dann ist er nicht fast 2 Jahre abgelaufen, wenn du zurückkommst.
Rat Nr. 2 Bevor du wieder einreist, einen Tüv Termin für den ersten Tüv nach der Grenze machen, und diesen auch wahrnehmen. Gruß Volker |
#3
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Zitat:
Zweiteres ist Gesetz. In D zugelassene Kfz können im Ausland nicht rechtswirksam eine HU machen und sind daher verpflichtet, an der geografisch nächsten Möglichkeit bei der Wiedereinreise eine HU durchführen zu lassen. Hatten wir auch gerade hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=153401
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#4
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Einfach Ende 2014 zurück fahren und nach Grenzübergang direkt die erste HU-Stelle anfahren.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#5
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Ich würde aus rechtlichen Gründen NICHT riskieren, mit einem fast 2 Jahre HU-überzogenen Trailer mein kostbares Boot über die Grenze zu ziehen, sobald ich mit dem Gespann in Deutschland bin, riskiere ich zumindest ein Bussgeld von 40 Euro und 2 Punkte in Flensburg (bei überziehung von 8 Monaten +)
Sinnvoller ist m.E. das anbringen eines Überführungskennzeichens mit Gültigkeit im Ausland, siehe hier: http://www.shop.its-zoll.de/p4_geltu...nnzeichen.html dann kann man in Ruhe anschließend die HU machen lassen, die dann allerdings u.U. doppelt berechnet, bzw. rückdatiert wird. Ich hatte bereits das vergnügen, dass der Prüfer einen von mir gekauften gebrauchten Trailer, bei dem die HU 1 1/2 Jahre abgelaufen war, prüfte, und dann die Gebühr doppelt erhoben wurde. (TÜ, Hessen)
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Gruß Heinz, |
#6
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Zitat:
Zitat:
Gruß Volker |
#7
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Zitat:
Es gibt keine rechtlichen Gründe, die gegen das Überziehen im Ausland sprechen - der Gesetzgeber sieht es sogar vor. Sonst gäb es wohl so etwas wie eine Vorführbescheinigung nicht, oder? Es gibt allenfalls technische Gründe, die dagegen sprechen, einen Trailer nach 4 Jahren ohne einen sachverständigen Blick zu benutzen. Dagegen kann man aber im Ausland zu einem Prüfdienst fahren - in Spanien, Griechenland etc. häufig sogar durch den TÜV betrieben. Eine Hauptuntersuchung mit Plakette und Stempel im Schein ist das aber eben nicht.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#8
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Deswegen ja auch nur ein Rat
Gruß Volker |
#9
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Muss denn die HU bei der Rückreise in Deutschland an der geografisch nächsten Möglichkeit oder bei der nächstmöglichen Gelegenheit gemacht werden ?
Die geografisch nächste Möglichkeit wäre z. B. die erste Auto- oder Landmaschinenwerkstatt nach der Grenze, bei der vielleicht einmal in der Woche ein Prüfer von der GTÜ, DEKRA, TÜV oder KÜS vorbeikommt. So lange müsste man dann vor Ort warten. W |
#10
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Fahr doch einfach jetzt zum TÜV....
beziehungsweise, bevor Du losfährst. Wenn Du dann zwei Jahre bleibst, dann passt das doch.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
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