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  #1  
Alt 12.06.2012, 12:52
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
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Standard Mal ne andere CE-Frage

Kann ich als Hersteller meines Bootes selber ne CE ausstellen oder muß das jemand anders machen?
Weil, meinen Trailer hab ich zwar auch selber gebaut, doch der wurde dann ja vom TÜV geprüft. Und TÜV gibt es ja für Boote nicht...
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #2  
Alt 12.06.2012, 13:02
Benutzerbild von StephanK14
StephanK14 StephanK14 ist offline
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Moin,

der Tüv fürs Boot wäre wohl der German Lloyd (vermute ich)

Gruß
Stephan
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  #3  
Alt 12.06.2012, 13:04
else else ist offline
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Ich denke, du müsstest quasi als Gutachten zumindest einmal die fürs Fahrgebiet notwendigen Stabilitätsberechnungen abliefern können, und nebenbei alles, was die CE fordert belegen. Das dürfte in di8e Zuständigleit eines Ing´s fallen, wenn Du Ing sein solltest, könntest Du das sicher auch machen, muss ja nur stimmen....
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  #4  
Alt 12.06.2012, 13:18
Benutzerbild von santhos
santhos santhos ist offline
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Nur Sachverständige dürfen das und das bist du glaube ich nicht, geh zu GL oder einer anderen zertifizierten Einrichtung.
__________________
Grüße
Michael

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  #5  
Alt 12.06.2012, 14:28
Donpepe23 Donpepe23 ist offline
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Nur Sachverständige dürfen das und das bist du glaube ich nicht, geh zu GL oder einer anderen zertifizierten Einrichtung.
Das stimmt nicht ganz. Es gibt verschieden CE Kategorien oder auch Module geannant. Im einfachsten und häufigsten Modul wird die entsprechende Konformitätserklärung von Hersteller ausgestellt und der haftet. Im Zweifel der Unterschreibende persönlich. Diese Konfomitätserklärung bestätigt, dass das Produkt in Übereinstimmung entsprechender EU Richtlinien gebaut wurde. Das ist alles. Daher werden häufig CE - Zertifikate von externen Stellen, wie z.B. TÜV etc mit regelmässigen Audits gemacht um im Schadensfall nicht haftbar zu sein. Auch wenn es nicht erforderlich ist. Die Haftung ist allerdings limitiert auf nicht bereits CE zertifizierte verwendete Teile.

So haftet für ein CE zertifiziertes Kabel der Hersteller des Kabels und nicht der Bootshersteller wenn es zum Schaden kommt. Falls der Hersteller aber ein nicht CE zertifiziertes Kable verbaut muss er seine Konformitätserklärung um die entsprechenden Richtlinien für das Kabel ausweiten. Auch wenn er dieses nicht tut, bleibt er haftbar solange er das CE Zeichen an seinem Produkt anbringt und eine Konformitätserklärung ausstellt. Wird auch Baukastensystem genannt.

Allerdings kann es sein, das für ein Boot ein anderes Modul gilt und dann gibt es besondere Anforderungen an z.B. Produktions- und Qualitätssicherungsprozesse, Dokumentation von verwendeten Chargen, Stabilitästberechungen und Nachweise etc. Alles im Rahmen von Audits duch zugelassen externe Stellen.

@Snackman: Wenn du das Modul kennst, in welches Boote eingeordnet sind, dann weist was in welcher Form nachzuweisen ist um legal das CE Zeichen als auch die Konformitätserklärung auszustellen.

So Long
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  #6  
Alt 12.06.2012, 14:53
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Kann ich als Hersteller meines Bootes selber ne CE ausstellen oder muß das jemand anders machen?
...
Nein, kannst du nicht.
Die sogenannte "Konformitätsbewertung" ist gewerblichen Herstellern vorbehalten. Du müsstest also gewerblicher Bootsbauer sein UND nachweislich die geforderten Verfahren bei Produktion und Ausrüstung anwenden etc.

Nicht einmal alle gewerblichen Bootshersteller sind dazu in der Lage. Für diese gibt es ein "Verfahren zur nachträglichen Bescheinigung ...".
Das ist nun das bereits erwähnte Sachverständigen-Verfahren durch die sogenannten "benannten Stellen".
Abgesehen von den Kosten ist es für die meisten Privatpersonen, die NICHT professionelle Bootsbauer sind, kaum zu schaffen, die geforderten Unterlagen für CE bei einem Eigenbau beizubringen.

Daher sind Eigenbauten generell aus der CE-Pflicht ausgenommen, dürfen aber über einen bestimmten Zeitraum nicht verkauft werden (aber das ist ja wiederum hinreichend bekannt).

Das alles ist ohnehin detailliert in der Sportboote-Richtlinie dokumentiert (auch welche Unterlagen notwendig wären für die sogen. Baumusterprüfung).
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #7  
Alt 12.06.2012, 15:08
Donpepe23 Donpepe23 ist offline
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Damit ist also geklärt, dass ein Baumusterprüfung vorgeschrieben ist und wir uns nicht mehr in dem einfachsten Modul bewegen. Dann wird eine solche Prüfung lustig... und teuer.

So Long
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