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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.06.2012, 10:58
963usti 963usti ist offline
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Standard 12m Schiff in einem 10m Stand

Moin allseits,

wir haben vor ein paar Tagen einen 12m Eimer von der Müritz nach Berlin überführt und lagen dabei mehrfach in 10m Ständen. Das Heck schaute dabei etwa 2m hinten raus. Wie ist denn die rechtliche Seite wenn da jemand beim Anlegen reinknallt, gibt es da eine Teilschuld Regelung ? Weiß jemand was genaues ?
Gruß aus Berlin
Tilo
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  #2  
Alt 23.06.2012, 11:01
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Seestern Seestern ist offline
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Ich weiß nicht genau, was Du mit einem "10m-Stand" meinst. Wenn das Boot hinten aus der Box herausragt, ist das jedenfalls kein Grund für andere, da unbesehen vorsemmeln zu dürfen.

Ich kenne keinerlei Regelung, dass eine Box eine Begrenzung hat und ein etwaiges Darüberhinausragen gekennzeichnet werden müsste. Wenn der jeweilige Hafenmeister sagt "ok so", hast Du keine weiteren Verpflichtungen diesbezüglich. Meine Meinung.

Bei nem nato-grauen Tarnkappenbomber würde ich vielleicht noch weiße Fender ohne Camouflage-Überzug verwenden, aber das wars dann auch.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #3  
Alt 23.06.2012, 12:06
963usti 963usti ist offline
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Stand = Liegeplatz oder Box, wie Du möchtest.
Ein "netter" Nachbar meinte, wenn da jemand einschlägt müsst ihr mit einer Teilschuld rechnen. Da uns hier keine rechtliche Grundlage bekannt ist, stelle ich die Frage.
Gruß Tilo
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  #4  
Alt 23.06.2012, 12:13
Benutzerbild von coolibri
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In vielen Häfen stehen Boote über die Dalben hinaus, warum sollte das verboten sein.

Solange genug Platz zum vorbeifahren ist, und der Hafenmeister sein Ok gegeben hat, spricht nichts dagegen.
__________________
so long, der Thomas...

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  #5  
Alt 23.06.2012, 12:15
bootsmann bootsmann ist offline
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Wenn ich in großen Marinas die Stege entlang schaue, stehen mindestens die Hälfte aller Boote über die "Box"(Pfähle) hinaus!

Solange sie nicht ins Fahrwasser reichen oder andere behindern ,liegt das Ermessen wohl beim Hafenbetreiber(Hafenmeister)!

Upps,Thomas war schneller!
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #6  
Alt 23.06.2012, 17:10
Kielholer Kielholer ist offline
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Hi Tilo, in Boxen mit Seitenstegen liegen diese meistens an den achteren Pfählen auf; dadurch ergeben sich oft "zu kurze" Stege. Mein Achterboot ragt 2,5 m in die Fahrgasse und die Badeplattform wird mindestens einmal jährlich gerammt. Der letzte Schaden wurde ohne Probleme reguliert. Wichtig ist natürlich, dass die Fahrgasse so breit bleibt, dass normale Wendemanöver möglich sind.
__________________
Gruß Wilfried
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  #7  
Alt 23.06.2012, 17:44
963usti 963usti ist offline
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Zitat:
Zitat von Kielholer Beitrag anzeigen
... und die Badeplattform wird mindestens einmal jährlich gerammt. Der letzte Schaden wurde ohne Probleme reguliert.
Moin Wilfried,
und die vorherigen Schäden ?
Wenn es von Seiten des Gesetzgebers keine Festlegungen gibt, bleibt der konkrete Fall immer Auslegungssache. Das meinte vermutlich unser "netter" Nachbar. Aber den Meinungen hier entnehme ich - wohl immer zu Gunsten des bereits festgemachten Bootes.
Gruß von der Ecke nebenan
Tilo
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  #8  
Alt 23.06.2012, 17:52
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi ,
was sagt der Hafenbetreiber oder Hafenmeister denn dazu ?
Bei uns am "kleinen" Steg dürfen nur Boote bis 4 meter liegen , eben
weil größere , beziehungsweise längere Boote nach hinten rausragen würde.
Gruß Udo
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  #9  
Alt 23.06.2012, 18:35
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von 963usti Beitrag anzeigen
Moin Wilfried,
und die vorherigen Schäden ?
Wenn es von Seiten des Gesetzgebers keine Festlegungen gibt, bleibt der konkrete Fall immer Auslegungssache. Das meinte vermutlich unser "netter" Nachbar. Aber den Meinungen hier entnehme ich - wohl immer zu Gunsten des bereits festgemachten Bootes.
Gruß von der Ecke nebenan
Tilo
Jau Tilo, da schnackst du mal ein ganz ganz ganz trübes Kapitel an - ein Problem wohl unserer Zeit! Keines (!!!) der drei Rammings wurde mir vom Verursacher gemeldet; nur im letzten Fall hatte ein ehemaliger Stegnachbar den Vorgang beobachtet, sodass ich dem Verursacher einen Zettel in die Plicht schieben konnte. Danach lief alles freundlich ab ohne Diskussion über den Hintern meines Tugs. Kennst du meinen Liegeplatz? Dann weißt Du auch, dass trotz mehrerer Hintern in der Fahrgasse mindestens 15 m Manöverierbreite verfügbar sind.

Reich durch Badeplattform-Rammings werde ich auch künftig nicht, denn die Marina hat bei geringstem Hochwasser nur noch Unterwasser-Stege. Deshalb ziehe ich nach Gegenüber an einen Schwimmsteg. Der Seitensteg ist dort auch nur 7 m lang, sodass mein Achterschiff wieder 2,5 m ins Fahrwasser reichen wird. Aber dahinter kommt viel freies Wasser.
__________________
Gruß Wilfried

Geändert von Kielholer (23.06.2012 um 18:41 Uhr)
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  #10  
Alt 26.06.2012, 09:41
963usti 963usti ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
...
was sagt der Hafenbetreiber oder Hafenmeister denn dazu ? ...
Moin Udo,
der war nach 21.00 Uhr (anlegen) und vor 10.00 Uhr (ablegen) nicht erreichbar.
Sprich - kümmert Euch....
Gruß Tilo
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  #11  
Alt 26.06.2012, 10:33
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Zitat:
Zitat von Kielholer Beitrag anzeigen
.... ziehe ich nach Gegenüber an einen Schwimmsteg...
Moin Wilfried,
dann bist Du ja Hochwasser tauglich....
...und der Sommer kann kommen.

Gruß vom Nachbarn
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