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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.09.2005, 17:16
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zentus zentus ist offline
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Standard Zulassung auf Brandenburger Seen

Hi Leutz,
was braucht man um mit einem 5,6m Motorboot zugelassen zu werden, auf einem Brandenburger See ???

Licht ?
Rettungswesten ?
usv. mehr ?
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  #2  
Alt 15.09.2005, 17:23
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haveltango haveltango ist offline
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Den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen.
Der Rest regelt sich über die Binnenschifffahrtsverordnung , die Verordnung über die Landeswasserstrassen etc.

Gruß
Bernd
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  #3  
Alt 15.09.2005, 17:35
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zentus zentus ist offline
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Danke
Hast mir ein gutes Stück weitergeholfen !
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  #4  
Alt 15.09.2005, 19:53
Benutzerbild von haveltango
haveltango haveltango ist offline
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Spass beiseite, also eigentlich brauchst nur den Kaufvertrag, etwas Geld (<20 € glaub ich ) und dann gehst mit deinem Personalausweis zum WSA. Eine eigentliche Abnahme erfolgt in dem Sinne als Privatboot nicht. Wenn Du natürlich nachts ohne Licht angehalten wirst, ein Besatzungsmitglied bei Sturm über Bord ohne Weste geflogen ist ... usw. , na das hast du ja sicher beim Sportbootführerschein alles gelernt

Gruß
Bernd
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  #5  
Alt 15.09.2005, 19:57
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zentus zentus ist offline
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Zitat:
Zitat von haveltango
na das hast du ja sicher beim Sportbootführerschein alles gelernt

Gruß
Bernd
leider habe ich ihn noch net
Mache ihn aber in einem Monat.
Habe gefragt weil ich das Boot noch lackieren will und noch so einpaar restaurationen durchführen will. Nich das ich dann was vergesse =)
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  #6  
Alt 16.09.2005, 08:08
Benutzerbild von le loup
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Zitat:
Zitat von zentus
Zitat:
Zitat von haveltango
...Sportbootführerschein...
... Mache ihn aber in einem Monat.
Habe gefragt weil ich das Boot noch lackieren will und noch so einpaar restaurationen durchführen will. Nich das ich dann was vergesse =)
moin
erzähl etwas mehr über das boot und die geplanten restaurationsarbeiten.

zum begriff "brandenburger seen" solltest du auch etwas mehr sagen.

meinst du die einzelnen seen oder die als *schiffahrtsstrassen geltenden?

bei den einzelseen, insbesondere den kleineren, ist meist nur menschenkraft. windkraft oder elektroantrieb zulässig.

Zitat:
quelle: http://www.polizei.brandenburg.de/si....php?id=102302
Alle nicht in der Anlage I der Landesschifffahrtsverordnung genannten Gewässer sind Kommunalgewässer und unterliegen dem Gemeingebrauch des Brandenburgischen Wassergesetzes. Auf diesen Gewässern ist das Befahren mit Wasserfahrzeugen nur bis zu 1.5t Wasserverdrängung und ohne eigene Triebkraft (Motorisierung) erlaubt. Durch die zuständigen Wasserbehörden kann das Befahren mit Fahrzeugen, die mit Motorkraft angetrieben werden, auf nicht schiffbaren Gewässern im Einzelfall nur gestattet werden, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
zumindest aus "optischen" gründen bei einer kontrolle sollte ein rettungsring gut sichtbar mitgeführt werden.

ein feuerlöscher ist bei booten mit antrieb durch verbrennungsmotor lt. landeswasserstrassengesetz vorgeschrieben. ob das nun auch für bundeswasserstrassen im land brandenburg so ist hab ich noch immer nicht verstanden.

das mitführen eines paddels sollte auch bei nem kleineren motor- oder windgetrieben boot kein problem sein.

mehr zum thema findest du hier im forum mit der suchfunktion
" land* AND brandenburg "

oder hier
http://www.lbv.brandenburg.de/fahrzeuganforderungen.htm
und ausführlicher (komplette verordnung im *.pdf format) beim link "landesschiffahrtsverordnung"

have fun
le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

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  #7  
Alt 16.09.2005, 09:25
katibert katibert ist offline
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Standard Brandenburger Seen

hi, einen Feuerlöscher mußt du in Brandenburg auf Budeswasserstr. nicht mitführen. Die Landesschifffahrtsverordnung weicht stellenweise von der BinSchStrO ab, auf Bundeswasserstrassen in Brandenburg gilt aber die BinSchStrO. Die Landesschiffahrtsverordnung soll angepasst werden.
Grußn katibert
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  #8  
Alt 16.09.2005, 09:55
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Standard Re: Brandenburger Seen

Zitat:
Zitat von katibert
hi, einen Feuerlöscher mußt du in Brandenburg auf Budeswasserstr. nicht mitführen. Die Landesschifffahrtsverordnung weicht stellenweise von der BinSchStrO ab, auf Bundeswasserstrassen in Brandenburg gilt aber die BinSchStrO. Die Landesschiffahrtsverordnung soll angepasst werden.
Grußn katibert
ja,
das ist schon seltsam

fährst du die dahme zu berg und bei Prieros weiter geradeaus richtung Gross Köris / Teupitz musste keinen feuerlöscher an bord haben.

biegst du bei Prieros links ab gilt die Dahme als landeswasserstrasse und must den feuerlöscher an bord haben.

die frage einer spendenzahlung wird also vom ort der kontrolle in einem bereich von 500 meter entschieden.

egal,
nen feuerlöscher an bord eines mit verbrennungsmotor angetriebenen bootes zu haben ist immer die richtige entscheidung.

vermute aber, das 90 bis 99% der angelkähne mit aussenborder auf den brandenburgischen landeswasserstrassen da ein ausrüstungsdefizit haben.

le loup
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  #9  
Alt 16.09.2005, 11:24
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Zitat:
Zitat von le loup
moin
erzähl etwas mehr über das boot und die geplanten restaurationsarbeiten.
Mache ich in 1 1/2 Wochen, da ich mein Boot noch net holen kann.
Habs aber schon ersteigert (ebayer )

Ich erzähle euch dann gerne wie ich es machen will und schreibe dazu ein bebildertes Tagebuch zu Restauration
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