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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zu Strafe bei zu viel Personen an Bord (Gardasee, privat)
Hallo Zusammen,
ich wollte mal nachfragen, was es denn für Strafen gibt, wenn auf einem Boot (Sportboot) mehr Personen an Bord sind als zugelassen? Kennt sich da jemand aus? Mir geht es speziell um den Gardasee. Wir haben ein Boot mit Zulassung für 7 Personen. Ist da quasi nur der Versicherungsschutz weg oder gibt es auch Bußgelder dazu? Danke und Grüße Stefan |
#2
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Wenn ausgerechnet die 8. Person durch ertrinken ablebt, dann gibts unter Umständen sogar Knast oder Zuchthaus.
Warum wollen so viele Leute gegen Gesetze, Verordnungen oder Bestimmungen verstoßen, die doch, jedenfalls in der Regel, zum Wohle aller und für ein vernünftiges Zusammenleben geschaffen wurden? Willy
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#3
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Oft wird neben der Anzahl der Personen auch ein max. Gewicht angegeben.
Beispiel: max. 600kg oder 8 Personen Man kann dann nicht pauschal 8 Personen an Bord nehmen. 8 Gewichtheber mit jeweils 130kg Lebendgewicht wäre wohl too much.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. |
#4
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Wichtiger als die Personenanzahl ist für mich, dass jeder an Bord ordentlich sitzen kann und für JEDEN eine Rettungsweste vorhanden ist.
Ein Boot, dass für 5 Personen zugelassen ist, und nur 3 Westen dabei hat, ist für mich mit zu vielen Personen unterwegs, wenn 5 an Bord sind!
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Gruß Heinz, |
#5
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Tja ich müsste auch 8 Westen dabei haben, hab aber nur 6 Sitzplätze und nimm nur max 6 Personen mit. Allerdings lt. Bootszulassung sind 8 erlaubt. Ich denke es sagt keiner was, aber eben eigentlich müsste ich 8 Westen dabei haben. Mit Kinderwesten habe ich das auch.
Zumindest sind meine Westen für den Gardasee zugelassen. |
#6
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Zitat:
so viel ich weiss heisst es doch soviele Westen wie Personen also theoretisch wenn du alleine bist auch nur eine Weste
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#7
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fünf Antworten
und nicht eine passt zur Frage
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Uwe ich suche nicht mehr, ich hab ein... ..,=====,o00o //__l_l_,\____\,__ l_---\_l__l---[]lllllll[] _(o)_)__(o)_)--o-)_)___.....Wassertaxi
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#9
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Was erwartest Du. Eine verbindlich Antwort am besten noch mit einem verbindlichem Dokument damit der Fragesteller sauber aus der Sache raus ist wenn er sein Boot „überladen“ hat. Warum wird ein Boot nur für z.B. 7 Personen oder für ein bestimmtes Gewicht zugelassen sicherlich nicht, damit man nachfragt ob man es auch „überladen“ kann. Der Fragesteller sollt in erster Linie an die Sicherheit von den an Bord befindlichen Personen denken und somit erübrigt sich nach meiner Meinung die Frage. Solche Fragen stellen nach meiner Meinung nur die „Glattsebretterer“ die bei spiegelglattem Wasser die Sau raus lassen. Sollte aber mal plötzlich 1m hohe Welle auftauchen dann sind die als erste an jammern wenn ein Problem auftritt und z.B. der Kahn Wasser aufnimmt wegen „überladung“.
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Mit freundlichem Gruß Wilfried
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#10
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Zitat:
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Uwe ich suche nicht mehr, ich hab ein... ..,=====,o00o //__l_l_,\____\,__ l_---\_l__l---[]lllllll[] _(o)_)__(o)_)--o-)_)___.....Wassertaxi |
#11
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Prophylaktische Fragen nach dem Strafmaß bei Übertretung von Vorschriften und Gesetzen sollten im Forum eigentlich garnicht beantwortet werden, weil man mit der Antwort dem TE die Übertretung erleichtert. Denn nun weiß er ja was ihn erwartet. Besser wäre es ihn im Ungewissen zu lassen, so dass er sein Vorhaben ggf. noch einmal überdenkt.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. |
#12
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Und ich denke, der TE fragt nicht vorsichtshalber, sondern weil er erwischt wurde und nun die Kosten eroieren möchte. Sonst kommt man doch nicht auf so eine Frage. Und das mit dem Versicherungsschutz weis ich nicht. Bei meiner Police sind weder Personenzahl, Gesamtgewicht oder sonstwas ausgewiesen. Mein Schiff hat auch kein CE oder Papiere die in irgendeiner Form die Personenzahl regelt.
Binnen oder auf Seen mag das ja andere Regeln geben. Volker |
#13
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Da ältere Boote ( vor 98 ) keine CE-Konformitätserklärungen haben, wird wahrscheinlich nur die Zahl der Schwimmwesten pro Passagier relevant sein.
Bei < 1 wird es kritisch! |
#14
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Dann soll er die Katze aus dem Sack lassen.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. |
#15
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"genau das"
Uwe, du kennst doch sicherlich den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Wer soll also hier "Eine verbindliche Antwort am besten noch mit einem verbindlichem Dokument" du "Scherzkeks". ))
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Mit freundlichem Gruß Wilfried |
#16
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Wenn ich mal eine Bank ausrauben möchte, frage ich auch vorher hier nach, wie ich das anstelle, ohne nachher Unannehmlichkeiten zu haben.
Willy
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#17
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Zitat:
(Deutschland, binnen) Bitte keine Grundsatzaussagen, natürlich SOLLTE man, aber wo steht, dass es gesetzlich, bzw. per Verordnung vorgeschrieben ist???
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Grüße vom Rhein, Edi
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#18
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Also ich finde die frage des TE garnicht mal so blöd. Eigentlich interessant. Die verfehlten Antworten dazu zeugen eigentlich nur davon das sich so gut wie niemand Gedanken gemacht und sich damit beschäftigt hat.
Mein Boot ist für 10 Personen zugelassen .... Das hab ich auch schon ausprobiert. Waren paar Kinder dabei... Wäre ein kleiner mehr da gewesen hätte ich keine Bedenken diesen noch mit zu nehmen ... Platz und Weste war da. Allerdings wenn ich den versicherungsschutz riskiere oder sonst welche Konsequenzen wurde ich das lassen. Also die frage der Konsequenzen einer Überladung von Personenanzahl oder Gewicht gilt zu klären.... Wen das nicht interessiert sollte mal überlegen ob er auch in solch eine Situation schon gewesen ist ohne nach zu denken . Gruß Peter
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil. Geändert von nethunter (04.07.2012 um 16:02 Uhr) |
#19
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Hier stand schonmal einiges zum Thema: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=92476
interessant auch die Infos der Wasserschutzpolizei NRW, Abs. 4 zur Ausrüstung: http://www.heinz-kratz.de/polizei.htm
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Gruß Heinz, |
#20
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zuviel
Zitat:
wenn du weist, daß das Boot für 7 Personen zugelassen ist, warum gehst du dann das Risiko ein und möchtest mehr mitnehmen? Das gibt natürlich Bußgeld, weil du es ja wissentlich machst-den Verstoß. Kannst ja mal bei der WaPo nachfragen- aber als "Verantwortlicher" riskierst du Kopf und Kragen. Es gibt nun mal VORSCHRIFTEN- und an die mußt auch du dich halten. Verstehe nicht, wie man so leichtsinnig sein kann. Als "Bootsführer" hast du die Verantwortung- und was dieses Wort bedeutet, solltest du noch mal überdenken. Ansonsten schöne Bootstour. Gruß von Bernhard
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The rest is silence.
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#21
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Zitat:
Insofern sollten sich die Gedanken eines verantwortungsbewussten Menschen diesbezüglich recht eng an die Zulassung halten. Gruß Willy |
#22
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Zitat:
Es ging um den Gardasee, und dort ist das Vorschrift!! |
#23
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Da sind se wieder....bitte auch nicht fragen was zu schnell fahren kostet, nicht Wasser Motor verbraucht, nicht fragen ob man als Anfänger auf den Rhein fahren darf, nicht nach der Strafe bei Überlastung fragen...immer diese Engel auf Erden. Warum gibt es einen Bußgeldkatalog? Damit ich vorher weiß,ab wann es teuer wird. Es gibt kleine und große Sünden....und Ich denke schon, dass der Fragensteller nicht heillos überladen fahren will.
Sava p.S bald heißt das Forum.....frag einen Moralapostel....
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http://www.facebook.com/sava.pasic |
#24
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...weil: Italien!!
In Italien muß für jede Person an Bord eine Weste mitgeführt werden (neben einigen weiteren Dingen, wie Signalhorn etc.)
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Gruß Heinz, |
#25
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Zitat:
Wir hatten hier letztens das Thema dass sich jemand einen 13m Stahlverdränger gekauft hat. Auf dem Achterdeck eine Sitzgruppe mit Platz für gefühlt 12 Personen, CE-zertifiziert für Fahrbereich A und Personenzahl 6, i.W. sechs. Auf Nachfrage an die Werft wegen der geringen Personenzahl: es gibt auf dem Schiff nur 6 feste Kojen.
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Gruss Vestus |
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