boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 16.08.2005, 00:29
artist.nr.1 artist.nr.1 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 21.09.2004
Ort: wiesbaden
Beiträge: 37
Boot: Baja 236
28 Danke in 22 Beiträgen
Standard HILFE Ce Zertfikat für USA Boot

Hallo LEUTE
Wer kann mir helfen.
Mein (neues) boot, Florida Import Baja 236 7,4L Bravo one Bj 93 Motor neu, kommt in ca 4-6 Wochen in Bremerhaven an .Der starke Euro machts möglich .Ich habe "Absolut keine Ahnung" wie ich dann an das benötigte CE Zertfikat komme. Wer kann Helfen,weiß wie und wo oder kennt den praktischen Weg
DANKE schon mal für eure Bemühungen.
Ralf
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 16.08.2005, 05:43
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.04.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.397
Boot: Tuckerboot m. OM616
990 Danke in 477 Beiträgen
Standard

Sie haben Post
__________________

Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 16.08.2005, 07:37
Benutzerbild von Bayliner 1802
Bayliner 1802 Bayliner 1802 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.11.2003
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 1.541
Boot: Formula 271 Fastech; Hellwig Taros; Hellwig Jet
554 Danke in 253 Beiträgen
Standard

muß man das den haben ??
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 16.08.2005, 07:55
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.04.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.397
Boot: Tuckerboot m. OM616
990 Danke in 477 Beiträgen
Standard

Ja!
__________________

Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 16.08.2005, 08:10
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.708
2.913 Danke in 1.287 Beiträgen
Standard

Nein.
Wird auch durch permanente Wiederholung nicht richtiger. Das CE-Kennzeichen muß der Inverkehrbringer beantragen. Und das ist der stolze Neubootbesitzer erst, wenn er das Boot auf dem Gemeinschaftsmarkt gewerbsmäßig veräußern will.

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 16.08.2005, 08:25
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.04.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.397
Boot: Tuckerboot m. OM616
990 Danke in 477 Beiträgen
Standard

Ich will nimma

Seit 1.1.2005 gilt eine Änderung des Produktsicherheitsgesetzes zum Inverkehrbringen technischer Arbeitsmittel und Geräte, welche in der Zehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten - 10. GPSGV) *)
(um genau zu sein....) festgelegt ist.
Dort heisst es des weiteren:
1
Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von neuen

Sportbooten,
Wassermotorrädern,
unvollständigen Booten,
einzelnen oder eingebauten Bauteilen und
Antriebsmotoren.

Die Einfuhr eines gebrauchten Produkts nach Satz 1 in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.


Der Passus:
(1) Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen technischer Arbeitsmittel, das gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt.
....stammt aus dem nicht mehr gültigen Gesetz. Das war einmal.....

Mir ist es egal, halte es wie du es willst, aber im Schadensfall nicht nach Hilfe rufen
__________________

Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 16.08.2005, 08:53
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.708
2.913 Danke in 1.287 Beiträgen
Standard

Alles absolut richtig, was Du da zitierst. Nur ist eben "Inverkehrbringen" der gewerbsmäßiger Verkauf in der (bzw. in die) Gemeinschaft. Der private Bootskauf gehört nicht dazu.

Zitat:

Inverkehrbringen ist die Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung.

oder

Inverkehrbringen ist das Anbieten, Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe von Produkten.

Alles klar?

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 19.08.2005, 12:24
Benutzerbild von Andrée
Andrée Andrée ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.02.2002
Ort: Kiel / Alcudia
Beiträge: 1.770
Boot: Fairline Targa 28
740 Danke in 363 Beiträgen
Standard

Nach dem Zitat von Nav ist aber das in Verkehr bringen bereits mit der Einfuhr erfolgt, egal ob gewerblich oder nicht.
__________________
www.Worldoffshore.de
Bourbon and Coke
and Big Block Boats
BOAT=Blow out another thousand
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 19.08.2005, 13:41
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.708
2.913 Danke in 1.287 Beiträgen
Standard

Nein.
"Einfuhr in den Wirtschaftsraum" ist nicht synonym mit "Privateinfuhr". "Einfuhr in den Wirtschaftsraum" bedeutet, daß man die Waren dem Wirtschaftsraum zur Verfügung stellt, ergo damit Handel treibt (i.e. Invehrkehrbringen).
Sonst dürftest Du Dir nicht einmal eine Cremedose oder ein Nasenspray aus USA oder Japan mitbringen - die brauchen nämlich inzwischen auch ein CE-Kennzeichen (für die Invehrkehrbringung, wohlgemerkt).
Eine wie auch immer geartete Zertifizierung, ob CE oder anders, ist für Privatleute nach wie vor nicht von Belang.

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 19.08.2005, 14:49
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Segelmatt
Eine wie auch immer geartete Zertifizierung, ob CE oder anders, ist für Privatleute nach wie vor nicht von Belang.
Dazu gibt es halt auch andere Meinungen, und wir hatten die Diskussion
darüber bereits einmal im März diesen Jahres unter dem Titel
Bodenseezulassung fuer Boot aus USA

Am sinnvollsten für den Fragesteller ist es vermutlich, bei der zuständigen
Behörde nachzufragen. Ich weiß zwar nicht sicher, welche das ist, aber
vielleicht kann man beim Zoll mal anfangen.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 27.09.2005, 11:37
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.04.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.397
Boot: Tuckerboot m. OM616
990 Danke in 477 Beiträgen
Standard

Bevor ich es ganz vergesse:

es ist schon richtig, dass ein Inverkehrbringen zum Eigennutzen kein gewerbliches ist und somit das gerätesicherheitsgesetz nicht zu Anwendung kommt. lange Rede - kurzer Sinn: ich darf zwar das Boot privat in Verkehr bringen, darf es aber genaugenommen weder auf Seewasserstrassen, Binnenwasserstrassen noch dem Boden see bzw. auch weitweren nationalen Gewässern laut deren entsprechender Verordnung NICHT BETREIBEN! Der Betrieb ist eben dort nur mit CE-konformen Fahrzeugen erlaubt, wenn diese nach 15.06.1998 auf den Markt gelangt sind. Um weitere Recherche zu ersparen: man (ich auch) liest es zwar so, dass sich die Binne- und Seewasserstrassenverordnung zwar wieder auf das GSG beziehen (also doch nur gewerblich), doch sieht es das verkehrsministerium nicht so. Ich bin weder Jurist noch Verkehrsminister, mir kann es also recht egal sein, zumal ich mich so oder so nur mit gewerblichen Inverkehrbringen befasse.

Segelmatt, mir ist es wirklich egal, aber ich will das Gejammer dannach nicht hören. By the way ist es in anderen europäischen Ländern so, dass die Umsetzung ins nationale Recht zwingend auch für Gebrauchtboote als Privatimport eine CE-Konformitätsbewertung vorsieht - Skandinavien ist dort Vorreiter!

Klar ist und das sag ich auch immer wieder - dort wo es niemanden kümmert und wo nicht kontrolliert wird und solange kein Schaden eintritt (ich drei mal auf den Holzkopf klopf), interessiert es auch niemanden, aber wehe wenn.....
__________________

Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 27.09.2005, 11:53
zwazl zwazl ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.03.2005
Ort: Banater Bu
Beiträge: 700
Boot: Key West 2020WA, Arimar 185
207 Danke in 127 Beiträgen
zwazl eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard

Zitat:
Zitat von nav_HH
Sie haben Post
warum nicht öffentlich?
__________________
-zwazl
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 27.09.2005, 11:57
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.04.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.397
Boot: Tuckerboot m. OM616
990 Danke in 477 Beiträgen
Standard

Weil die Frage nach seine Telefonnummer, damit ich mir die Fingerkuppen nicht wund schreiben muss, nun wirklich niemanden schlauer machen.

Warum so neugierig
__________________

Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.