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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 17.07.2012, 05:22
Benutzerbild von chrisma
chrisma chrisma ist offline
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Mit Kurzkennzeichen gibt es nur ein Problem: Es sieht völlig anders aus als normale Kennzeichen und provoziert deshalb Kontrollbeamte. Aber es ist legal und bezahlbar.
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Andreas
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  #27  
Alt 29.07.2012, 14:57
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Kurz-Überführungskennzeichen bei D/Zulassungsbehörde holen und Boot mit Trailer überführen.
Gibt es nicht, habe ich bereits hinter mir - keine Chance !
Keine Chance bei der Ausreise aus HR, oder bei der Einreise nach SLO ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #28  
Alt 29.07.2012, 15:06
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wuppi2002 wuppi2002 ist offline
Ensign
 
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Das Risiko war mir dann doch zu hoch
Ich habe mir letzte Woche eine Hammermeister Baracuda
vom Gardasee geholt und bin total happy
Danke für die vielen Info's

Gruß René
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  #29  
Alt 30.07.2012, 08:08
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
Keine Chance bei der Ausreise aus HR, oder bei der Einreise nach SLO ?
Keine Chance solch ein Kennzeichen zu bekommen, um einen Hänger / Trailer aus einem Nicht-EU Lasnd nach D zu holen.
Ich habe das bei unseren Landratsamt vor 2 Jahren versucht, leider ohne Erfolg.
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Gruß Fred
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  #30  
Alt 30.07.2012, 12:00
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volker1165 volker1165 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Keine Chance solch ein Kennzeichen zu bekommen, um einen Hänger / Trailer aus einem Nicht-EU Lasnd nach D zu holen.
Ich habe das bei unseren Landratsamt vor 2 Jahren versucht, leider ohne Erfolg.
Warum must Du erzählen, wo der Trailer steht?
Hier brauchst Du nur die FIN angeben und bekommst Dein Schild
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #31  
Alt 30.07.2012, 12:25
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Warum must Du erzählen, wo der Trailer steht?
Weil ich das legal machen wollte !
Ich muss dazu erwähnen, dass der Hänger keinen TÜV hatte ...
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Gruß Fred
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  #32  
Alt 30.07.2012, 14:43
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Wie sind denn die Bestimmungen in Kroatien um einen Bootshänger zu ziehen?
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  #33  
Alt 30.07.2012, 15:13
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Gladiator578 Gladiator578 ist offline
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Standard TÜV vom Hänger

Moin. Ich hatte ebenfalls das Problem, ein Boot zu holen mit einem Trailer. Der Trailer war angemeldet, jedoch seit 6 Jahren kein Tüv mehr drauf.

Das Problem besteht darin, das der Trailer OHNE Tüv nicht auf der Strasse gefahren werden darf!
Wenn doch, egal ob zum Tüv oder zur Oma, gibts eine aufs Dach!!!
Kostet RICHTIG Kohle! Und Punkte dazu!

Deswegen würde ich folgendes machen:
Fahr mit einem Fahrbereiten Trailer (zur Not gemietet, geliehen oder was auch immer) der Versichert ist (Versicherung ist NICHT Pflicht!) der Tüv hat und zugelassen ist, runter und hol dir dort das Boot.

Den anderen Trailer würde ich ggf. unten lassen.
Ansonsten 2x fahren.

Optional kannst Du auch eine Spedition beauftragen, das Boot UND den Trailer zu holen.

Es würde auch gehen, wenn Du den Trailer vor Ort zerlegst!

Im Normalfall kann der Trailer dann hier in einer Autowerkstatt wieder zusammengesetzt werden (Sind nur Schrauben die Aufgeflext werden müssen). Ausserdem kann die Autowerkstatt hier auch gleich Tüv drauf machen!
Sobald Tüv drauf ist, kannst Du das Teil dann Zulassen.
Selbst wenn keine Papiere dafür da sind, geht das.
Dann wird der Trailer aufgebahrt, für 6 Wochen oder so.
Danach bekommst Du neue Zulassungspapiere von der Zulassungsstelle.

Zwecks der Steuer... Ja, Boote müssen Versteuert werden, wenn sie längere Zeit im Ausland waren.
Am besten ist, wenn man bei der WSA anruft, und dort sich die Fragen beantworten lässt.
Das WSA (Wasserschiffartsamt) deiner Stadt kann Dir sicherlich weiter helfen.
Bedenke jedoch, das es sehr müssig ist, dieses Schiff nach D zu holen!

So ein Transport per LKW wird sicherlich 2 bis 4 tsd Euro kosten!

Auch wenn Du es selbst holst, kommst Du auf mindestens 500 Euro Sprit/Maut usw...
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-Bill: "Du hast dein Hattori Hanzo Schwert versetzt???" - Budd: "Jupp."
-Bill: "Es war unbezahlbar!"
-Budd: "Hä, in El Passo nicht. In El Passo haben sie mir 250 $ gegeben!"
Grüße aus Bayreuth - Daniel
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  #34  
Alt 30.07.2012, 17:31
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Gladiator578 Beitrag anzeigen
Ich hatte ebenfalls das Problem, ein Boot zu holen mit einem Trailer. Der Trailer war angemeldet, jedoch seit 6 Jahren kein Tüv mehr drauf.

Das Problem besteht darin, das der Trailer OHNE Tüv nicht auf der Strasse gefahren werden darf!
Wenn doch, egal ob zum Tüv oder zur Oma, gibts eine aufs Dach!!!
Kostet RICHTIG Kohle! Und Punkte dazu!
Wenn der Hänger zwar angemeldet, jedoch keinen TÜV mehr hat darfst Du ihn sehr wohl auf der Strasse fahren !

Bedingungen:
1.) der Hänger / Trailer muss verkehrssicher sein
2.) musst Du nach der Grenze den ersten erreichbaren TÜV anfahren
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (30.07.2012 um 17:36 Uhr)
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  #35  
Alt 31.07.2012, 08:01
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Genau das ist der Punkt, die TÜV Pflicht gilt nur in Deutschland und hier ist eine Überführung mittels Kurzzeitkennzeichens auch ohne TÜV quer durch die Republik statthaft, legal und wasserdicht. Die Frage ist also lediglich, was muss jenseits der Grenze beachtet werden?
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  #36  
Alt 31.07.2012, 11:51
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Für des Boot wird bei Bj 1992 hier garnichts mehr fällig. Kein Zoll, keine Mwst.
Kann man denn den Trailer nicht hier anmelden, bekommt ein Kennzeichen mit abgelaufenem TÜV halt, fährt dann zur Grenze und lässt dann beim TÜV die HU machen? Geht das beim Landratsamt?
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  #37  
Alt 31.07.2012, 14:11
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Ich hab mit einem Kumpel das Thema Überführung aus Kroatien schon hinter mir.
5-Tage Kurzzeitkenzeichen wird gedultet. Sowohl in Kroatien, als auch in Slovenien und Österreich. Hatten keine Probleme bei der Grenzüberquerung.
Wichtig ist, dass der Trailer verkehrssicher ist UND du mußt quasi beim Grenzübertritt nach Deutschland den nächsten Tüv anfahren.
Für einen Trailer ohne Tüv kriegst du in D keine Zulassung.
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Gruß vom schönen Mittelrhein
Andre
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  #38  
Alt 31.07.2012, 14:29
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Verkehrssicher ist klar, aber mit KZK brauchst Du nicht den nächsten TÜV anfahren. Das wäre nur der Fall bei einem zugelassenem aber TÜV fälligem Trailer
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