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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute,
ich bekam gerade einen Brief aus den Niederlanden. Die Gemeinde, auf deren Grundgebiet mein Boot liegt (in einem Privathafen) möchte demnächst von mir eine Wassertourismussteuer haben. Sie soll jährlich erhoben werden für alle Personen, die dort ein Boot haben, aber keinen Wohnsitz. Die Höhe der Steuer soll sich nach den Aufenthaltstagen richten.... Und daher wollen sie mich anrufen ("Telefon-Interview") um diese Daten abzufragen. Ich dachte zuerst, heute sei der erste April. Isses' aber nicht. Wer hat davon gehört? -Joachim-
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Joachim |
#2
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hallöle,
davon hab ich nix gehört - eine toristensteuer wird vom hafenbetreiber sowieso bereits abgeführt, aber wassertourismussteuer ![]() ![]() ![]() gruß gunter ps: das wäre doch bestimmt durch die einschlägige bootspresse gegangen !! |
#3
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Also das Schreiben der Gemeinde Drimmelen beginnt wie folgt:
"Die Gemeinde Drimmelen wird ab 1.1.2006 eine Wassertourismussteuer einführen. Personen, die einen Dauerliegeplatz haben, wird jährlich vom Hafembetreiber oder vom Vorstand des Wassersportvereins ein fester Betrag berechnet werden. .... Der Hafenbetreiber darf die Steuer weiterleiten an seine Gäste oder Mitglieder. etc." Dieses Schreiben weist auf eine anstehende Umfrage hin, mit welcher der dortige Bundesfinanzhof sicherstellen will, dass die erhobenen Werte ("Dauer" etc.) nicht mehr als 25% von der Wirklichkeit des Landes abweichen. Danach wird dann ein fester Betrag pro Liegeplatz festgelegt, und, natürlich, die Rechnung geschrieben. Ähhmmm ... gibt es in Grenznähe bei uns im Lande Alternativen? -Joachim-
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Joachim |
#4
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Steht da, wie hoch die sein würde?
Ich würde lieber eine Wassersportabgabe zahlen (mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, dass sie dem Wassersport und seiner Infrastruktur), als eine allgemeine Touristenabgabe, die allen touristischen Attraktionen zugutekommt. Und die Opportunitätskosten sind vermutlich ungleich höher.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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Gesetzlicher Rahmen besteht schon laenger.
Kann entweder pauschal oder nach tatsaechlicher Anwesenheit bezahlt werden. Entspricht i.W. der Touristensteuer/Kurabgabe. Almere hat mal Aerger bekommen wegen hoher pauschaler Annahmen ueber die Nutzung, die sie dann nicht statistisch unterbauen konnten - daher evtl. die Umfrage. Ueblich fuer die Annahmen sind: - ca. 24 Tage, - je nach Bootsgroesse 2-4 Personen (gestaffelt) - 0.50-0.80 EUR je Tag und Person Die Gemeinden sind halt auch in NL alle klamm, die Touris kommen trotzdem (Liegeplaetze sind fast ueberall knapp) und abwaehlen koennen sie nicht ![]() gruss chris |
#6
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Hallo allerseits,
so was entfernt ähnliches gibt es in D auch. Die sogenannte "Zweitwohnungssteuer" bei der Gemeinden bei Zweitwohnungen auch Steuern festsetzen können. Damit sollen vor allen Dingen Studenten, aber auch Ferienwohnungsinhaber getroffen werden. Viele Grüße Volker |
#7
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... also hier oben im nord-westen zahlen wir in den fließ-gewässern eine sog. "wasserpacht". die ansässigen vereine legen die kosten auf den gemieteten / gekauften bootsliegsplatz an den steegen um. und fertig.
kann man nix machen. ![]() und wenn die holländer jetzt neben der "touristenbelasting", die schliesslich jeder heute in NL zahlen muss, der mit seinem kahn über nacht im hafen liegt, auch die dauerlieger mittels einer steuer zur kasse bittet, muss damit leben, sich ein trailerbares boot kaufen, einen liegeplatz suchen, wo es sowas noch nicht gibt... oder sein boot verkaufen ![]() alles wird teurer... schade, aber kannst du mache nix, nur gucke zu... ![]() |
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