boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 20.08.2012, 23:14
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.003
9.718 Danke in 4.113 Beiträgen
Standard Umschreiben von alten Führerscheinen

Ich möchte in Zukunft mehr im Auslande unterwegs sein und hab mal meine Führerscheine durchgeschaut und festgestellt, das nicht mehr alle den neusten Ausführungen entsprechen. Mir ist klar, das die alten Scheine immer noch gültig sind, aber ist das der Waspo in Frankreich oder Ungarn auch bekannt? Meine Frage macht es Sinn die alten Scheine gegen die neuen beim DSV zu tauschen?

1. Sportbootführerschein See der grüne Lappen ausgestellt 1983

Gegen den kleinen Schein mit dem großen Adler tauschen? Oder erkennt die Polizei im Ausland auch meinen Sportseeschifferschein an? Der entspricht im Desgin dem Schein der aktuell ausgestellt wird.

2. Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für UKW ausgestellt 1992

Könnte ich gegen UBI eintauschen? (Ja, ich habe das "Beschränkt gültige Betriebzeugnis für Funker 1" für den Seebereich)

3. Eintrag Signalmittelprüfung (ich weiß nicht wie sich das genau nennt)
im BK-Schein.

Wie krieg ich diesen Stempel in den Sportbootsee oder Sportseeschifferschein übertragen?


Habe meim DSV angefragt. Dort meinte man, ich sollte 1 und 2 eintauschen. Den Eintrag 3 könne man jedoch nicht mit einstempeln, da es der DSV nicht mehr dürfe.

Die Gebühren hätte man natürlich gerne.
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 21.08.2012, 09:33
Benutzerbild von rottweiler
rottweiler rottweiler ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.09.2003
Beiträge: 2.509
1.447 Danke in 1.007 Beiträgen
Standard

Hallo Schimi ???
Ich habe irgendwo gelesen man sollte die alten Lappen umtauschen !
Ist auch günstiger als im Ausland Probleme zu haben !
lg Frank
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 21.08.2012, 09:42
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.308
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.106 Danke in 20.179 Beiträgen
Standard

Ruf beim DMYV an die geben bereitwillig auskunft.
auf deren Seite war auch irgendwo das Formular zum Runterladen welches man für den Tausch benötigt.
auch du SUFU würde schon etwas helfen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 21.08.2012, 09:44
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.003
9.718 Danke in 4.113 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rottweiler Beitrag anzeigen

Ist auch günstiger als im Ausland Probleme zu haben !

Das genau ist der Grund meiner Überlegungen.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 21.08.2012, 10:13
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: duisburg
Beiträge: 1.534
604 Danke in 353 Beiträgen
Standard

Die alten Scheine haben doch was für sich.
Beim Umschreiben geht auch dein Bestandschutz verloren.

Wenn du Funk eins hast, was willst du dann mit UBI?

Wenn die im Ausland Ärger machen.... WSP Duisburg anrufen und den Hörer weiter reichen
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 21.08.2012, 12:05
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3.495
6.572 Danke in 2.631 Beiträgen
Standard

http://www.boote-forum.de/showthread...htlinie&page=2

War damals schon ein Thema das es im Ausland evtl. Probleme mit dem Anerkennen alter Lappen gibt.
__________________
Gruß
Kai
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 21.08.2012, 16:52
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Moin,

schau mal in Deinen SSS ob da was von "Resolution Nr.40" steht. Wenn ja brauchst Du nix umschreiben lassen.

Falls nein würde ich nur den Grünen umschreiben lassen.

Beim Funkzeugnis würdest Du die Seeberechtigung verlieren und der Stempel "Signalmittel" im BK beinhaltet die Fachkunde der SiPi, die gibt es auch nicht mehr so einfach.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 21.08.2012, 18:35
Benutzerbild von Jokno
Jokno Jokno ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 15.06.2012
Ort: Wo Rhein und Main sich kuessen
Beiträge: 90
Boot: immer noch keines
324 Danke in 147 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Beim Umschreiben geht auch dein Bestandschutz verloren.


Bestandsschutz bedeutet der Besitzer behaelt die Rechte, die er mit seiner bisherigen Erlaubnis hatte und wird in den entsprechenden neuen Klassen umgeschrieben
__________________
Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 21.08.2012, 19:04
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.003
9.718 Danke in 4.113 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

schau mal in Deinen SSS ob da was von "Resolution Nr.40" steht. Wenn ja brauchst Du nix umschreiben lassen.
Bei mir steht:
....Befähigung (§2 der Sportseeschifferscheinverordnung) zum Führen von Yachten.......

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen

Beim Funkzeugnis würdest Du die Seeberechtigung verlieren...
Nein würde ich nicht, da ich ja noch das "Beschränkt gültige Betriebsfunkzeugnis für Funker I" habe, das ich in ein Short Range Certificate (SRC) eintauschen kann.

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen

.... der Stempel "Signalmittel" im BK beinhaltet die Fachkunde der SiPi, die gibt es auch nicht mehr so einfach.

Das versteh ich nicht ganz. Ich will doch nur den Stempel im meinem SBF haben (ein Papierchen weniger an Bord).
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 21.08.2012, 19:22
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Bei mir steht:
....Befähigung (§2 der Sportseeschifferscheinverordnung) zum Führen von Yachten.......

wann wurde der Schein ausgestellt? Ist der schon mehrsprachig? Wenn nein dann den Grünen umtauschen. Der gilt dann weltweit.

Nein würde ich nicht, da ich ja noch das "Beschränkt gültige Betriebsfunkzeugnis für Funker I" habe, das ich in ein Short Range Certificate (SRC) eintauschen kann.

Da wünsche ich Dir viel Erfolg und freue mich auf den Bericht.

Das versteh ich nicht ganz. Ich will doch nur den Stempel im meinem SBF haben (ein Papierchen weniger an Bord).

Den Stempel gibt es nicht mehr. Nach Winneden gab es einige Änderungen, es werden z.Zt. nur noch Knallscheine ohne SiPi ausgestellt. FKN muss extra gemacht werden, bietet aber kaum einer an.

Habe es mal eingefügt.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 21.08.2012, 19:42
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.003
9.718 Danke in 4.113 Beiträgen
Standard

Der SSS ist von 1994 und auf der Rückseite steht:

Der Inhaber dieses Zertifikates isz befähigt zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine/Segel auf den Küstengewässern aller Meere bis 30 sm........usw.
und dies in Deutsch, Englisch und Französisch.

Zum SRC:
hört sich für mich so an als wenn du nicht glauben würdest das das geht. Der DSV bittet das doch ausdrücklich an. Es gibt auch ein Antragsformular für die Umschreibung.

Pürostempel: den behalte ich dann mal lieber. Damit kann ich jederzeit eine WBK für eine Signalpistole bekommen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 21.08.2012, 20:02
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Der SSS ist von 1994 und auf der Rückseite steht:

Der Inhaber dieses Zertifikates isz befähigt zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine/Segel auf den Küstengewässern aller Meere bis 30 sm........usw.
und dies in Deutsch, Englisch und Französisch.

Dann ist alles im Grünen Bereich.

Zum SRC:
hört sich für mich so an als wenn du nicht glauben würdest das das geht. Der DSV bittet das doch ausdrücklich an. Es gibt auch ein Antragsformular für die Umschreibung.

Stimmt, hast recht. Habe ich verwechselt. Binnen verfällt dann aber....

http://www.berlinerseglerverband.de/...kzeugnisse.pdf

Seite 1, unten rechts

Pürostempel: den behalte ich dann mal lieber. Damit kann ich jederzeit eine WBK für eine Signalpistole bekommen.


Schönen Abend.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 21.08.2012, 20:15
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.003
9.718 Danke in 4.113 Beiträgen
Standard

@vestus
ich habe zwei Funkzeugnisse.

1. Den großen, alten, grauen Schein ausgestellt 1992 "Beschränkt gültiges Sprechfunktzeugnis für Ultrakurzwellen" (der alte Schein für See- und Binnenfunk). Diesen könnte ich gegen einen UBI eintauschen.

2. Den kleinen, grünen Schein ausgestellt 1998 "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker 1"
Den könnte ich gegen ein SRC eintauschen


Richtig?
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 22.08.2012, 07:57
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
... Wenn die im Ausland Ärger machen.... WSP Duisburg anrufen und den Hörer weiter reichen
Und dann fängt der ausländische Polizist an zu zittern .
Seit wann können deutsche Behörden ausländischen Behörden Weisungen erteilen
Was im Ausland anerkannt wird ist IMMER Angelegenheit des jeweiligen Landes.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 22.08.2012, 08:13
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: duisburg
Beiträge: 1.534
604 Danke in 353 Beiträgen
Standard

Die Duisburger Wache ist durch den Rhein eine internationale Polizeistelle und kann daher die zweifelnden Beamten anderer Nation auf die entsprechenden Vereinbahrungen mit Textstellen hinweisen.
Die sind da richtig fitt, ist deren täglich Brot.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.