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  #1  
Alt 16.10.2008, 16:32
Benutzerbild von wegei1
wegei1 wegei1 ist offline
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Standard Alter Führerschein - wo darf er fahren ?

Hallo,
erstmal vorneweg: Hab eine Stunde im Forum gesucht, aber
meine spezielle Frage wurde nicht genau beantwortet, oder
ich habs nicht gefunden:

Mein Vater hat seinen Sportbootführerschein gefunden.
Wo darf er damit heute überall fahren? Soll er den Schein
umschreiben lassen? Ist das dann ein SBF-See oder -Binnen,
oder beides?? Auch in Österreich im Attersee??

Im Schein steht folgendes:

Der Inhaber ist berechtigt, ein Sportfahrzeug auf den
Seeschiffahrtsstraßen der BRD zu führen.
(§1 der Sportbootführerscheinverordnung vom 20.Dez 1973,
Bundesgesetzblatt I S. 1988)
Auflagen nach § 2 Abs. 3 der Sportbootführerscheinverordnung:

Anbei noch zwei Fotos:

Danke für Eure Antworten:
Gruß
Christian,wegei1

Fotos 2 Beiträge weiter unten !!

Geändert von wegei1 (16.10.2008 um 17:09 Uhr)
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  #2  
Alt 16.10.2008, 16:58
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Volker Volker ist offline
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Standard

Das ist ja wohl der alte Sportbootführerschein See - den darf er auf allen Bundes-Seewasserstrassen in Deutschland fahren und weltweit.
Der ist nach wie vor gültig - ich denke, er bekommt ihn problemlos in ein neueres Modell umgetauscht! In Binnengewässern wie den Attersee nicht - normalerweise ist es im Ausland so, dass jeder den Schein haben muss, den er zu Hause auch braucht - und auf deutschen Binnenwasserstrassen gilt das Dingens nicht!

Übrigens kann zumindest ich Deine Fotos so nicht aufmachen!

gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #3  
Alt 16.10.2008, 17:08
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wegei1 wegei1 ist offline
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  #4  
Alt 16.10.2008, 19:23
Water Water ist offline
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Das alte Ding habe ich auch noch.

Gruß Walter
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  #5  
Alt 16.10.2008, 20:32
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Das alte Ding habe ich auch noch.

Gruß Walter
Hallo Walter,
und wo darfst Du damit fahren ??
Gruß
Christian
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  #6  
Alt 16.10.2008, 20:34
Water Water ist offline
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Mit dem darf ich nur auf Seeschiffahrtsstraßen und Seestraßen fahren. Für Binnen haben ich den Motor A für Binnengewässer.

Gruß Walter
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  #7  
Alt 17.10.2008, 06:18
heiinjoy heiinjoy ist offline
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Hallo Leute,

wer den "alten Küstenschein" vor dem Stichtag (irgendwann so um 1979) , als der Binnenführerschein Pflicht wurde, gemacht hat, darf damit auch im Binnengewässer fahren - ohne Umschreibung (Besitzstandwahrung, beim BMV nachzulesen).
Aber Achtung: In Holland verlangt man die neue Ausführung (umtauschen) - der grüne Schein wird nicht anerkannt.

Viele Grüße

Heinz
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  #8  
Alt 17.10.2008, 09:43
katibert katibert ist offline
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Standard Führerschein

HI mit dem FS darfst Du Seewasser und Binnen fahren, wenn er bis zum 31.3.1978, in Berlin bis 31.3.1989, ausgestellt wurde.
Fürs Ausland wird in jedem Fall Umschreibung empfohlen
Quelle: ELWIS Freizeitschiffahrt wetergeltung von Führerscheinen
Gruss katibert
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  #9  
Alt 17.10.2008, 10:25
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Hehe der Schein geht ja noch ...

mein Vater hatte das damals Anfang der 80´iger in der DDR gemacht, da ist nichtmal ein Foto drin, und alles per Hand geschrieben ....

Kostenpunkt damals um die 7,50 Ostmark, Umrechnungskurs zur DM ca. 1:4
= knappe 2 DM, Umrechnung zu Euro = 1 €
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  #10  
Alt 25.08.2012, 16:16
Fieber Fieber ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Binnenführerschein

Hallo,

ich habe einen Binnenführerschein, der ist zwar nicht alt, aber ich wollte mal fragen, wie weit ich mit meinem Binnenfüherschein auf der Weser fahren kann, bzw. welchen Abschnitt der Weser ich befahren darf, bis zur Bremer Schleuse?

Gruß
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  #11  
Alt 25.08.2012, 16:56
Benutzerbild von Mücke
Mücke Mücke ist offline
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Moin moin

Mit dem Binnenschein darfst du bis KM 1,37 der Unterweser (Eisenbahnbrücke) fahren.
Danach benötigst du den Seeschein
__________________
Gruß, Jörg

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  #12  
Alt 27.08.2012, 14:06
Fieber Fieber ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 25.08.2012
Beiträge: 2
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Dankeschön
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