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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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700,00€ sind meines Erachtens bisschen wenig als Spende, vor allen Dingen bei der schlappen Ausrede.
Bericht der Polizei S-H http://www.presseportal.de/polizeipr...tboot-kapitaen
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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#2
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hier sieht man wieder wie wichtig es ist sich über das zu befahrende Gebiet zu informieren
Zitat: Vorhalt teilte der Engländer mit, dass ihm die besonderen Verkehrsvorschriften auf dem Nord-Ostsee-Kanal nicht bekannt sind.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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Die 700€ sind ja nur die Sicherheitsleistung
Ab welcher Länge muss im NOK eigentlich ein Lotse an Bord? 22m sind ja schon was
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#4
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Genau: 700€ waren nur die Sicherheitsleistung die der Skipper vor Ort zahlen musste.
Imho Das Bußgeldverfahren ist eingeleitet über dessen Höhe entscheidet das Seegericht. Ich denke das wird deutlich heftiger ausfallen und ein zusätzliches Fahrverbot nach sich ziehen. @ Hendrik Als Freifahrer gilt Verkehrsgruppe 1 bis 45m
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (28.08.2012 um 11:59 Uhr) Grund: @Hendrik
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#5
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![]() Zitat:
Man bekommt an den Schleusen eigentlich ein Merkblatt in die Hand, somit hätte er das Wissen müssen. Auch hätte die Funke eingeschaltet sein müssen. Der Kanal wird eigentlich sehr gut überwacht, somit dürfte er ziemlich schnell aus dem Verkehr gezogen worden sein. |
#6
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![]() Zitat:
Er ist in Kiel gestartet in Brunsbüttel von der WSP rausgeholt worden, nachdem er in der Weiche Dückerswisch rot missachtet hat und dadurch erhebliche Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellte. Die Geschwindigkeit wird übrigens permanent von der Verkehrsleitzentrale überwacht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (28.08.2012 um 12:04 Uhr) Grund: Edit
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#7
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![]() Wieß jemand aus dem Stegreif,ab welcher Größe auf dem NOK AIS vorgeschrieben ist? Erinnere mich, das einem Holländer von der Braunen Flotte die Weiterfahrt untersagt wurde, da sein AIS ausgefallen war. Also dürfte die Grenze gar nicht so hoch sein.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#8
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Ausrüstungspflicht mit AIS-Geräten
Fahrzeuge, die den NOK befahren, müssen mit AIS-Geräten ausgerüstet sein und während der Fahrt dynamische und statische Daten abgeben. Die Angaben werden zur sicheren und effizienten Verkehrslenkung genutzt. Kleinere Sportboote sind von der Ausrüstungspflicht befreit. Im Einzelfall ist ein transportables AIS-Gerät - solange Vorrat reicht - gegen Entleihungsgebühr in der Schleuse erhältlich. Unbedingt sind die Hinweise zum Aufstellen zu beachten. |
#9
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Was ist nun ein kleineres Sportboot?
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#10
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Da fragst Du am besten an der Schleuse. Der Text ist von der Startseite des Kanals kopiert.
Also besteht AIS Pflicht, die 22m Karre ist sicher kein "kleineres sportboot", und somit hätte man den speed schon wahrnehmen können. Allerdings wundert es mich, dass der Skipper so lange unentdeckt geblieben sein soll. Ich hab das schon anders erlebt, da wurde jemand innerhalb einer halben Stunde rausgepickt. |
#11
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![]() Zitat:
Soweit ich weiß werden Einfahrt und Ankunft an den Schleusen Zeitlich gemessen. Kann man ja ausrechnen wie Schnell gefahren wurde ![]() Gruß Stephan
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#12
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![]() ![]() Es wird plump (per Men Power und Fernglas) von jedem Schiff die Zeit genommen, wie lange es von Weiche zu Weiche bzw. Komplett braucht. Die Jungs peilen auch gleich ob jemand Schabernack auf dem Wasser macht. AIS spielt nur zweite Geige. Auffällige Sachen werden gemeldet. Ferner stehen wirklich Leute mit der Laserkanone am Rand um kurzfristige Bespassung zu unterbinden. Ist aber eher selten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (28.08.2012 um 12:41 Uhr) Grund: Grobes abc
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#13
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![]() ![]() Mir wurde eben erzählt: Es gibt seit ein paar Jahren keine Weichenwärter mit Fernglas mehr, an den Stellen wurden Kameras installiert. Es gibt aber trotzdem noch eine optische Kontrolle, zusätzlich zum AIS.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#14
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#15
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Sollte Dir entgangen sein, dass es seit einigen Jahren auf dem NOK keine Weichenwärter mehr gibt?
![]() ![]() Da müssen schon Lotsen "petzen" was diese auch hin und wieder tun. ![]() Mich hat noch keiner notiert, wann und wo ich losgefahren bin im NOK. Gerade gesehen in Wikipedia. Ab 20m AIS Pflicht. Daher hatte die Zentrale wohl den Kandidaten auf dem Schirm ![]()
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#16
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Fragt mal Lachsi, den haben die doch letztes Jahr aufm weg zum Sommertreffen gepackt
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#17
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![]() Zitat:
Chris
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#18
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In einigen Beiträgen werden vermutlich die Begriffe Sicherheitsleistung und Kaution verwechselt. Im Straßenverkehr wird die Höhe der Sicherheitsleistung bei OWi`s durch Bußgeldkatalog + Verwaltungsgebühr bestimmt. Bei Straftaten erfolgt die Festlegung durch StA oder Richter.
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#19
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![]() Zitat:
![]() Maßgeblich sollte die Höhe der Strafe doch nach den gehörten Zeugen ausfallen- das ist ja noch nicht vollständig passiert bzw. ausgewertet. Ob eine Straftat durch gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr vorlag und ein zum Beispiel: Meldepflichtiger Beinaheunfall stattgefunden hat wird sich doch erst noch zeigen? Der Skipper hat jetzt doch nur die direkt von der WSP oder WSA ermittelten Dinge bezahlt. Kausale Zusammenhänge (das waren ja einige) brauchen ein bisschen Zeit. Sicherheitsleistungen werden für direktes Fehlverhalten und der daraus resultierenden Sicherung des Ermittlungsverfahrens erhoben. Oder sehe ich das verkehrt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
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