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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 30.08.2012, 16:09
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Standard Seitensteg verlängern, geht sowas?

Ich habe bei mir in der Nähe einen Anteil an einer Steganlage "übernommen". Leider ist der Seitensteg nur ca. 4 Meter, mein Boot aber knapp 8, watt nu?
Kann man sowas verlängern oder brauche ich da einen Neuen? Ich will nicht das ganze Jahr auf der Elbe liegen, den Steg eher am Anfang und Ende der Session nutzen, so sollten sich die Investitionen also in Grenzen halten.
Hat einer eine Idee dazu?
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Grüße Mario

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  #2  
Alt 30.08.2012, 16:15
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wieso reicht das denn nicht mit einer Vor- und einer Achterleine und dazu eine Sping mittig aufgelegt....
bei mir ist der Fingersteg auch 3 Meter kürzer als das Boot.
Daher legen wir rückwärts an zum einfachen aussteigen und die Festmacher so wie oben beschrieben.....
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Gruß - Georg
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  #3  
Alt 30.08.2012, 16:42
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Naja, ich weiss nicht, ein 8 Meter Boot an einen 4 Meter Steg, das ist eher nicht meine Lösung. Andere Ideen?
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  #4  
Alt 30.08.2012, 17:03
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Zitat:
Zitat von mariot Beitrag anzeigen
...
Kann man sowas verlängern oder brauche ich da einen Neuen? ...
Klar kann man den verlängern.
Fotos von der Unterkonstruktion/Unterseite?
Zentrale Frage ist die Montage am Hauptsteg, denn längerer Ausläger = längerer Hebel = mehr Kraft an den Montagepunkten (Hebelgesetz).
Bei diesem Verhältnis von Länge:Breite machen 2 Meter mehr ganz ordentlich was her.
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Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #5  
Alt 30.08.2012, 18:11
Gerd_Ostsee Gerd_Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Zentrale Frage ist die Montage am Hauptsteg, denn längerer Ausläger = längerer Hebel = mehr Kraft an den Montagepunkten (Hebelgesetz).

Genau so ist das... Kraft x Weg..... Oder wie wir Schlosser sagen: " Ungeheuer ist des Schlossers Kraft, wenn Er mit der Verlängerung schafft!"

Nee aber im Ernst da treten u. U. schon immense Momente auf und bestimmt wäre auch zu klären, was Dein Stegnachbar oder der Betreiber der Anlage dazu sagt.....

Technisch umzusetzen ist so etwas bestimmt bzw. fast alles, denn "Geht nicht, gibt es nicht"

Du kannst entweder Verlängern in dem du das gleiche Profil durch schweißen anbringst oder auch als Zange verbolzen, dann hast Du aber einen höheren Materialeinsatz beim Träögermaterial und die Verlängerung wird um 2x Profilbreite Breiter wie der Bestandssteg; Ist der Steg aber aus einem Hohlprofil, dann könntest du u. U. auch eine passendes Profil einschieben/ einstecken und verbolzen und dann die Verlängerung (aus dem gleichen Hohlprofil wie der derzeitige zu kurze Steg) aufstecken und wiederum verbolzen.....

Aber halt sehr schwer aus der "Ferne" zu beurteilen...... Nochmals, technisch umzusetzen ist sehr viel wenn nicht gar "alles"!

Aber wie schon Ghaffy sagt, Zentrale Frage ist (unter anderem auch) die Montage der "Fingerpier" am Hauptsteg.......

Wünsche Dir gutes Gelingen....

Beste Grüße von der (Ost)see, Gerd
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Gerd_Ostsee
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  #6  
Alt 30.08.2012, 18:24
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Ich würde so einen Schwimmsteg nicht verlängern, wenn das nicht vom Hersteller freigegeben ist. Wenn eine Profi-Firma ihn gebaut hat, und mit den ansonsten gleichen Teilen auch längere anbietet, dann geht das - sonst nicht.
Diese Art von Schwimmstegen ist im tiefen Schärenfahrwasser sehr häufig anzutreffen - und praktisch immer sehr kurz, so dass man eine Spring braucht. Ich bin nahezu sicher, dass da nicht einfach an der Länge gespart wird, sondern dass man bei seitlicher Last keinen längeren Hebelarm riskieren möchte. Die Hersteller haben zweifellos gute Erfahrungswerte, welche Befestigungsteile welche Länge vertragen. Vielleicht dort mal nachfragen?

sea u in denmark
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  #7  
Alt 30.08.2012, 18:40
Paparemo1 Paparemo1 ist offline
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Sofern die Steglänge zum Aussteigen reicht und es nur um das Festmachen geht, würde ich Dalben ramnen. Wenn es erlaubt ist.
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  #8  
Alt 30.08.2012, 19:04
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mariot mariot ist offline
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Danke erst einmal an alle, die bereits geantwortet haben. Kurz zur Erklärung, die Steganlage ist von den Eigentümern nach ihren Bedürnissen von einer Schiffswerft in der Gegend gefertigt worden. Es sind 4 kurze Seitenstege und ein etwa 7-8 Meter langer verbaut. Die Aufhängungen zum Hauptsteg sehen absolut identisch aus, sodass ich annehme, dass aus rein "statischen" Gründen einer Verlängerung nichts im Wege stehen würde. Einen Dalben dort einzurammen halte ich für fast ausgeschlossen, wäre aber die einfachste Lösung, das sehe ich auch so.
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  #9  
Alt 30.08.2012, 23:13
Gerd_Ostsee Gerd_Ostsee ist offline
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Zitat:
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1.: von einer Schiffswerft in der Gegend gefertigt worden.
2.: Es sind 4 kurze Seitenstege und ein etwa 7-8 Meter langer verbaut.
3.: Die Aufhängungen zum Hauptsteg sehen absolut identisch aus, sodass ich annehme, dass aus rein "statischen" Gründen einer Verlängerung nichts im Wege stehen würde.
Zu 1.: Dann sind die doch bestimmt auch bei einer Verlängerung / Änderung behilflich.......
Zu 2.: Dann dürfte -wenn alle ansonsten baugleich sind, einer Verlängerung nichts im Wege stehen........ Hast Du mal Bilder 1 x vom langen Steg und 1 x vom kurzen Steg; jeweils als Gesanmtansicht und von vorne (Wasserseite; nicht die Seite wo die am Hauptsteg angeflanscht sind) und von der Konstruktion (Unterseite)
Zu 3.: Siehst Du , jetzt hast Du Dir die "Eingangsfrage" fast schon selbst beantwortet...

Welches Material ist als "Trägermaterial" verbaut? Stahl, Alu, V2 oder V4A?

Wenn Du das nicht selbst in Erfahrung bringen kannst , hilft die Werft Dir sicherlich weiter.....

Wo ist denn die "Steganlage"? bzw wer hat die gebaut?

Viele Grüße , Gerd
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Gerd_Ostsee
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  #10  
Alt 01.09.2012, 09:36
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Hmmm... über den Hebelarm würd ich mir nun mal gar keine gedanken machen!!!!
Die Kräfte gehen ja vom Festgemachten Boot aus..... das ist nun mal 8m
wenn du da ein 15m Boot an einem 4m Steg festmachst wirds den auch mal ausreissen!!!
(sofern du das überhaupt ordentlich festgemacht bekommst)
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  #11  
Alt 01.09.2012, 16:35
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ich würde neben der rein technischen Frage auch die Frage stellen, was z.B. das Wasser- und Schifffahrtsamt dazu sagt. Bei uns sind die Stege exakt vermessen und eingetragen worden. Jede Änderung muss beantrag werden und sowohl vom WSA und der unteren Wasserbehörde genehmigt werden. Bei uns war es eine Einzelsteganlage, ggf. trifft dieses im Hafen nicht zu.
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Viele Grüße von Jürgen
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