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  #1  
Alt 12.09.2012, 16:55
Justin8619 Justin8619 ist offline
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Standard noch angemeldetes boot neu anmelden beim wsa

Hallo

Also ich habe zu meinem neuen boot den bootsschein vom Verkäufer mit bekommen und wollte den denn beim ummelden beim wsa ab geben. So nun ist das Problem das der vorbesitzer das boot auch noch nicht umgemeldet hatte, der schein läuft also noch auf den vor vorbesitzer...also kann ich es nicht ummelden.

Meint ihr ich kann einfach zum wsa fahren und das boot sozusagen neu anmelden?also einfach den schein nicht mit nehmen? Wsa ist ein anderes als das auf dem das boot noch angemeldet ist.

Gruß
Justin
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  #2  
Alt 12.09.2012, 16:59
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Standard

Hallo, Justin,
Wenn Du die Bugnummernkennzeichnung gerne behalten möchtest, müßte es reichen, wenn Du den Kaufvertrag vorlegst und die Bootszulassung.
Sollte das WSA den Vor-Vor-Besitzer noch als Bootseigner eingetragen haben, dann hat Dein Bootsverkäufer Dir seinen Kaufvertrag (da reicht auch eine Kopie ohne Kaufpreis, wenn er diesen nicht nennen möchte) auszuhändigen.
So lässt sich lückenlos der Eignerwechsel dokumentieren.
Sicher kannst Du aber auch ohne diese Dinge das Boot anmelden, Dich quasi Dumm stellen, nur wäre das rechtlich nicht i.O.
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Gruß Heinz,


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  #3  
Alt 12.09.2012, 17:03
Justin8619 Justin8619 ist offline
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Das Problem ist der Verkäufer kommt nicht ausn knick mir seinen Kaufvertrag zu schicken...er wollte dass schon lange tun aber er lässt auf sich warten... Und ohne den brauch ich nicht mit dem schein zum wsa fahren das machen die nicht...

Deshalb mein Plan einfach das boot sozusagen neu anmelden zu fahren da es ja ein anderes wsa ist. Oder haben alle wsa ein zentrales System?
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  #4  
Alt 12.09.2012, 17:04
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Zweite Möglichkeit: Lass das WSA aussen vor und melde beim ADAC an, aber die sind sehr genau, also Konformitätserklärung, Kaufvertrag sollte da sein, sonst wird das nichts.
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Gruß Heinz,


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  #5  
Alt 12.09.2012, 17:12
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Zitat:
Zitat von Justin8619 Beitrag anzeigen
Meint ihr ich kann einfach zum wsa fahren und das boot sozusagen neu anmelden?also einfach den schein nicht mit nehmen? Wsa ist ein anderes als das auf dem das boot noch angemeldet ist.
Du hast schon super Ideen, ich würd sie hier nicht breittreten
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #6  
Alt 12.09.2012, 17:31
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Zitat:
Zitat von Justin8619 Beitrag anzeigen
...

Deshalb mein Plan einfach das boot sozusagen neu anmelden zu fahren da es ja ein anderes wsa ist. Oder haben alle wsa ein zentrales System?
Warum denn dann neu anmelden. Das Boot ist doch angemeldet. Risiko zu Lasten des
Verkäufers, bis er doch

Zitat:
...ausn knick...
kommt. Und genauso würde ich das auch kommunizieren.

Aber mal ehrlich, der Eigentumsübergang (hoffentlich) und der Besitzübergang hat schon statt-
gefunden, sprich, das Boot hast du schon, aber...

Zitat:
Zitat von Justin8619 Beitrag anzeigen
Das Problem ist der Verkäufer kommt nicht ausn knick mir seinen Kaufvertrag zu schicken...
Ich regele sowas bei Abholung vor der Zahlung und lasse mir in einem auf dem Kaufvertrag
auch den Erhalt des Kaufpreises quittieren...
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gregor

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  #7  
Alt 12.09.2012, 17:33
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
... Risiko zu Lasten des Verkäufers, bis er doch

kommt. ...
Gregor, im Fall des Falles kommst du damit nicht durch ...
__________________
Gruss Andreas

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Alt 12.09.2012, 17:57
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Das ist klar, wenn da nix zu holen ist, kommen Sie zum Fahrer. Daher mein Standpunkt
im Rechtsstreit: Bisher hat nur der Besitzübergang stattgefunden...

Und für meine private Zuständigkeit, könnte man ja eine Skipperhaftpflicht abschließen.

Diesen Standpunkt würde ich als Handlungsbeschleuniger erwähnen! Eine Versicherung
oder Deckuingszusage meines Versicherers ist bestimmt auch bei der ursprünglich erwähnten
Konstellation möglich.

Aber vielleicht mangelt es einfach am Vordruck, bzw. am Unvermögen sich einen aus dem
Internet runterzuladen.

Hier ist meiner, gerne auch per Mail als Excel-Datei, dann kann man einzelne Formulierungen
wie z.B. "den unter 1. beschriebenen Gegenstand" durch die tatsächliche Bezeichnung
(Motor / Boot / Auto / Roller ) ersetzen und die Felder wie Zubehör / Ausstattung / Sonder-
vereinbarungen so erweitern und ausfüllen, dass keine separaten Beiblätter erwähnt und
angefertigt werden müssen.

http://up.picr.de/11814311eg.pdf
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gregor


Geändert von Dicke Lippe (12.09.2012 um 18:19 Uhr)
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  #9  
Alt 12.09.2012, 18:29
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Hallo, wenn du wirklich rechtmäßiger eigentümer bist (davon gehe ich jetzt einfach mal aus), dan schreib eine "Eigentums Erklärung" die gibst du dann mit den alten Papieren beim wsa ab. dann ist es nur eine Ummeldung die NUR 10€ kostet.
Bei mir war das so der fall: 40Jahre altes Schlauchi (Festrumpf 5mx2m max 35Ps)mit 40cm riss im Luftschlauch für eine Kiste bier ohne Kaufvertrag/Papiere mit genommen, dann hab ichs (einglück!!) reparieren, nun war auf dem typenschild nichts mehr zulesen, nur das Alte Kennzeichen war noch zu lesen.Da haben die vom WSA Dresden diese Eigentumserlärung empfohlen, die hab ich mit angabe des alten kennzeiches auch eingereicht und 10min später hatte ich die Papiere und konnte somit das kennzeichen auch behalten. Absoluter Vorteil was ich fand war das sowas dann nur eine Ummeldung ist , die ja nur 10€ kostet.
Ich hoffe das hilft dir weiter!

MFG Danilo
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  #10  
Alt 12.09.2012, 18:35
Justin8619 Justin8619 ist offline
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Danke das hört sich gut an. Werd ich Morgen mal beim wsa anrufen und nach fragen.
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  #11  
Alt 13.09.2012, 09:40
Justin8619 Justin8619 ist offline
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Heute beim WSA angerufen...nix zu machen. Mit einer Eigentums erklärung konnten die nichts anfangen

Ich soll mir den kaufvertrag vom verkäufer besorgen und dann kann ich ummelden
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  #12  
Alt 13.09.2012, 14:06
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Kann verstehen das die das Boot nicht zulassen.

Der Verkäufer des Bootes war nicht der eingetragene Besitzer laut WSA-Papieren. Somit könnte es sich um ein geklautes Boot handeln und du hast dich der Hehlerei schuldig gemacht.

So lange du nicht den Kaufvertrag von dem in den Papieren eingetragenen Halter zu dem Vorverküfer hast wird das nichts.

Tip wende dich doch an den in dem Paieren befindlichen Halter. Eventuell hat er noch den Kaufvertrag als er das Boot verkauft hat.
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  #13  
Alt 13.09.2012, 14:25
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Tip wende dich doch an den in dem Paieren befindlichen Halter. ...
Seh ich auch so. Genau genommen hat sich der vorletzte Besitzer ebenso rechtswidrig verhalten wie der letzte: Das WSA schreibt eindeutig vor, dass er die Zulassung dem WSA zurückschicken muss bei Besitzwechsel, und dass er sie nicht an den nächsten Besitzer weitergeben darf.

Du hast nun zwar das Problem, aber der "alte" Besitzer hat die Schuld.
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  #14  
Alt 13.09.2012, 14:29
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Also bei mir hat es beim WSA Emden gereicht die Quittung vom Kaufpreis, aus der hervorgeht ,das es sich um das Boot handelt gereicht, die Nummer hab ich übernommen und 10 minuten und 15 euro später hatte ich die Papiere. Du hast doch sicher ne Quittung über den Kauf Die Papiere vom Boot hat mir der Verkäufer mitgegeben.
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  #15  
Alt 13.09.2012, 16:16
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Welches WSA ist eigentlich für dich zuständig?
hier ist noch einlink vom WSA:
http://www.wsv.de/wsa-hb/alt/service...ege/index.html
hier wird eindeutig entweder Kaufvertrag ODER Eigentumserklärung gefordert, mit entsprechenden Vordrucken.....

Viel erfolg!
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  #16  
Alt 13.09.2012, 16:37
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Das WSA schreibt eindeutig vor, dass er die Zulassung dem WSA zurückschicken muss bei Besitzwechsel, und dass er sie nicht an den nächsten Besitzer weitergeben darf.
Hmm, bei mir steht das so nicht drin, lediglich das er u.a. bei Eigentumswechsel vorzulegen ist.
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  #17  
Alt 13.09.2012, 16:40
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Zitat:
Zitat von senator20_2000 Beitrag anzeigen
Welches WSA ist eigentlich für dich zuständig?
das ist ja egal ich kann mein Boot in Düsseldorf oder in Mannheim anmelden. Zuständigkeiten gibts da nicht.
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  #18  
Alt 13.09.2012, 16:50
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das ist ja egal ich kann mein Boot in Düsseldorf oder in Mannheim anmelden. Zuständigkeiten gibts da nicht.
Wenn alle Papiere beisammen sind, ist es tatsächlich egal.

Nur einige WSA´s nehmen es übergenau, für andere muss es nur plausibel sein oder sie greifen im Zweifelsfall auch mal zum Hörer und rufen den Vor-Vorbesitzer einfach an.
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Geändert von vestus (13.09.2012 um 18:03 Uhr) Grund: RSF
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  #19  
Alt 13.09.2012, 16:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
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Dusseldorf hat doch gar kein WSA, sowas können die gar nicht
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  #20  
Alt 13.09.2012, 16:56
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das war der grund für meine frage ob da vielleicht ein "ganz genauer" beim WSA sitzt?!
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  #21  
Alt 13.09.2012, 17:32
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
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