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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 12.01.2013, 22:17
Mr. Touring Mr. Touring ist offline
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Standard Sigma-Trailer ST-3650 ultralight

Hallo

Beim stöbern im I-Net bin ich auf folgenden Trailer gestossen; http://www.boot24.com/trailer/tandem...ralight-s.html

Zulässiges Gesamtgewicht 3650 kg, wie kann das sein? Dachte bis jetzt immer, dass bei 3500 kg Schluss ist, also der Anhänger nicht mehr wie 3,5 Tonnen wiegen darf laut StVO. Klar die 150 kg könnten als Deichsellast dem Zugfahrzeug hinzugerechnet werden, aber welches Zugfahrzeug darf mehr wie 3,5 Tonnen ziehen? Die klassischen Geländewagen/SUV wie x5 x6 oder ML düfen meines Wissens nicht mehr wie 3,5 Tonnen ziehen. Man wäre dann also mit mind. 4% überladen, oder wie sieht Ihr das?
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck

Andreas
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  #2  
Alt 12.01.2013, 22:43
Benutzerbild von Kuddel
Kuddel Kuddel ist offline
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Länge: 8.00 m
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Leergewicht: 456 kg
Nutzlast: 3194 kg


Max. Stützlast hinzurechnen.

Bernd.
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Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
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  #3  
Alt 12.01.2013, 23:24
Mr. Touring Mr. Touring ist offline
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Verstehe ich gerade nicht, was du mir da sagen willst und hat nichts mit meiner Frage zu tun.
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Andreas
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  #4  
Alt 12.01.2013, 23:46
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lyrbi lyrbi ist offline
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Zitat:
Zitat von Mr. Touring Beitrag anzeigen
Hallo

Beim stöbern im I-Net bin ich auf folgenden Trailer gestossen; http://www.boot24.com/trailer/tandem...ralight-s.html

Zulässiges Gesamtgewicht 3650 kg, wie kann das sein? Dachte bis jetzt immer, dass bei 3500 kg Schluss ist, also der Anhänger nicht mehr wie 3,5 Tonnen wiegen darf laut StVO. Klar die 150 kg könnten als Deichsellast dem Zugfahrzeug hinzugerechnet werden, aber welches Zugfahrzeug darf mehr wie 3,5 Tonnen ziehen? Die klassischen Geländewagen/SUV wie x5 x6 oder ML düfen meines Wissens nicht mehr wie 3,5 Tonnen ziehen. Man wäre dann also mit mind. 4% überladen, oder wie sieht Ihr das?
Hallo Andreas

ist in der STVzO geregelt:

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

...darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) .....in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.....
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #5  
Alt 13.01.2013, 07:29
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Quelle Offshoreonly!!!

§42:

Hierbei ist zu beachten, dass beim Pkw u beim Anh weder das zul Gesamtgewicht
noch die zul Achslasten überschritten werden dürfen. – Die Formeln lassen
erkennen, dass das zul Gesamtgewicht des Anh nur im abgekuppelten Zustand
überprüft werden kann.
2 Werden nun Pkw u Anh
zu einem Zug vereinigt,
so ergibt sich folgendes
Ersatzmodell (siehe Bild 2):
Bild 2
Es ergibt sich folgende Beziehung:
Pkw: Gzul ≦ G + Z = PH + PV
Da der Anh in angekuppeltem Zustand den Pkw belastet, muss die Stützlast beim
zul Gesamtgewicht berücksichtigt werden; hat nun der Pkw für sich (also ohne angekuppelten
Anh) bereits das zul Gesamtgewicht erreicht u soll noch ein Anh mitgeführt
werden, so muss die Beladung des ZugFz um den Betrag der Stützlast vermindert
werden. – Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich auch, dass das
zul Gesamtgewicht des ZugFz am zweckmäßigsten mit angekuppeltem Anh
gemessen wird, wobei die Stützlast auf das ZugFz drückt u es somit belastet.
– Das zul Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der
Werkstoffbeanspruchung, der zul Achslasten u der in § 34 Abs 5 festgelegten
Höchstlasten sowie der sonstigen in § 34 Abs 2 genannten Bestimmungen nicht
überschritten werden darf. Das vom Hersteller festgelegte zul Gesamtgewicht
für ZugFz bzw Anh aufgrund der Werkstoffbeanspruchung, Bremsfähigkeit uÄ
darf keinesfalls überschritten werden. – Die oben gemachten Darlegungen zu 1
und 2 lassen auch erkennen, dass die Stützlast sowohl beim ziehenden Fz
(nämlich im angekuppelten Zustand) als auch beim Anh (im abgekuppelten
Zustand) zu berücksichtigen ist, da jeweils der ungünstigste Fall zu berücksichtigen
ist.
3 Von dem zul Gesamtgewicht ist die Anhängelast zu unterscheiden. Letztere
ergibt sich aus dem tatsächlichen Gewicht des Anh abzüglich der Stützlast. Die
Stützlast belastet ja das ZugFz u muss daher bei der Berechnung der Anhängelast
abgezogen werden. – Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen, wobei
von einem gebremsten Anh ausgegangen wird:
Zul Gesamtgewicht des ZugFz 2 000 kg
Zul Anhängelast lt FzSchein 1 500 kg
tatsächliche Stützlast 75 kg
tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg
Aus diesen Werten ergibt sich die Anhängelast:
tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg
abzüglich Stützlast – 75 kg
Anhängelast 1 500 kg
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anh darf damit 1 575 kg betragen, wobei
die zul Anhängelast von 1 500 kg lt FzSchein nicht überschritten wird.
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  #6  
Alt 13.01.2013, 10:11
Mr. Touring Mr. Touring ist offline
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Zitat:
Zitat von Gameover Beitrag anzeigen
Quelle Offshoreonly!!!
.....
3 Von dem zul Gesamtgewicht ist die Anhängelast zu unterscheiden. Letztere
ergibt sich aus dem tatsächlichen Gewicht des Anh abzüglich der Stützlast. Die
Stützlast belastet ja das ZugFz u muss daher bei der Berechnung der Anhängelast
abgezogen werden. – Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen, wobei
von einem gebremsten Anh ausgegangen wird:
Zul Gesamtgewicht des ZugFz 2 000 kg
Zul Anhängelast lt FzSchein 1 500 kg
tatsächliche Stützlast 75 kg
tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg
Aus diesen Werten ergibt sich die Anhängelast:
tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg
abzüglich Stützlast – 75 kg
Anhängelast 1 500 kg
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anh darf damit 1 575 kg betragen, wobei
die zul Anhängelast von 1 500 kg lt FzSchein nicht überschritten wird.
Was bei diesem Beispiel noch fehlt ist das zul Gesamtgewicht des Anhängers was mindestens 1 575 kg betragen muss. Ansonsten wäre doch der Anhänger überladen um 75 kg, oder sehe ich das falsch?
__________________
Schöne Grüsse vom Dreiländereck

Andreas
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  #7  
Alt 13.01.2013, 11:50
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Zitat:
Zitat von Gameover Beitrag anzeigen
Quelle Offshoreonly!!!

§42:
Das erscheint mir eine sehr "freie" Interpretation des §42 STVZO zu sein.
Dieser besagt eindeutig...
Zitat:
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
Insofern kann ich die Angaben von 3650 kg von Sigma nur als
Irreführung sehen.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #8  
Alt 13.01.2013, 12:17
Gerhart Gerhart ist offline
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Genau das ist es...
Bei 3500 kg ist Schluß!!!!

Gerhard
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  #9  
Alt 13.01.2013, 18:07
Regalboat Regalboat ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerhart Beitrag anzeigen
Genau das ist es...
Bei 3500 kg ist Schluß!!!!

Gerhard
Du kannst bis 7 oder 8 to trailern.
Bekannter von uns hat seinen RR Druckluftanlage, anders Zugmaul und natürlich entsprechenden Trailer dazu zum Trailern gehabt
Diese Woche habe ich einen Trailer im Netz gesehen, neu zum Verkauf, glaube auch 7 oder 8 To.

Nur mit Kugel ist bei 3500kg Schluß
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #10  
Alt 13.01.2013, 20:15
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Zitat:
Zitat von Gerhart Beitrag anzeigen
Genau das ist es...
Bei 3500 kg ist Schluß!!!!

Gerhard
Also hat sich nichts geändert und ich habe es richtig im Kopf.
Dann ist dieses Angebot von Sigma nicht seriös. Bauernfängerei nenne ich sowas.
Es steht ganz klar in der Anzeige: "ST-3650 für PKW/SUV mit 3.500 kg zulässiger Anhängerlast und Kugelkupplung. Keine Druckluftbremsanlage am Zugfahrzeug erforderlich"
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck

Andreas
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  #11  
Alt 14.01.2013, 10:49
fiske fiske ist offline
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Ab 3500 kg Zugmaul erforderlich, bei geeignetem Zugfahrzeug mit entsprechend hoher Anhängelast.
Zulässiges Gesamtgewicht des Gespannes beachten (mit altem Führerschein Kl.3 geht das)!
MfG Peter

Geändert von fiske (14.01.2013 um 11:03 Uhr)
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  #12  
Alt 14.01.2013, 16:56
uli07 uli07 ist gerade online
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Aber wenn der Anhänger nun mal für 3650Kg abgenommen ist ist er damit abgenommen.
Das ich in Deutschland nur 3500Kg hinter ein Auto / Suv hängen darf steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß Uli07
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  #13  
Alt 14.01.2013, 17:39
Mr. Touring Mr. Touring ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Das erscheint mir eine sehr "freie" Interpretation des §42 STVZO zu sein.
Dieser besagt eindeutig...

... Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.

Insofern kann ich die Angaben von 3650 kg von Sigma nur als
Irreführung sehen.
Laut §42 STVZO steht es da eindeutig geschrieben. Aber ich sehe schon, ich muss da mal beim TÜV vorbeischauen und mich informieren.

Man kann auch einen Anhänger mit 4,0 Tonnen Gesamtgewicht zulassen, aber ohne technische Änderungen gleichwohl nur 3,5 Tonnen Gesamtgewicht damit ziehen.
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck

Andreas
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  #14  
Alt 14.01.2013, 17:44
skipperjames skipperjames ist offline
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Ich DENKE, das kann man so stehen lassen...,

Gruß
Hans
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Wer Montag-Früh GUT aus sieht...
hatte ein schlechtes " Wochenende"
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  #15  
Alt 14.01.2013, 17:46
Mr. Touring Mr. Touring ist offline
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Andreas
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