boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Motor > Motoren und Antriebstechnik



Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 32
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 17.01.2013, 17:05
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.144 Danke in 3.466 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von raeuberoni Beitrag anzeigen
Hallo,
die Bestimmungen des BGB geben nur eine bestimmte Richtung vor, entscheidend für die jeweilige Zeit und für die Rechtsauslegung des BGB ist die Zivilprozessordnung (ZPO), in der es heisst: "Nach allgemeiner Auffassung...."
Diese allgemeine Auffassung zu einer Problematik kann somit heute so, und morgen eben eine andere sein.
Momentan ist es eben so, das bei einem Rechtsstreit angenommen wird, das der Verkauf insbesondere deshalb erfolgte, weil teure Reparaturen erwartet werden.
Dieser Sachverhalt kann durchaus Bestandteil eines Kaufvertrages sein, ohne das es dort explizit steht.
Wer einen 20 Jahre alten Motor einschliesslich Krümmer für 3000,00 € verkauft muss eben damit rechnen, das der Käufer an die Sache, in diesem Fall den Motor, eine bestimmte Erwartungshaltung hat und auch haben darf.
Das sieht natürlich bei einem Verkaufspreis von 1000,00 € schon ganz anders aus.
Wie unschwer zu erkennen ist, wird somit über den Verkaufspreis eine Vorstellung über den noch zu erwartenden Gebrauchswert einer Sache impliziert. Der angestrebte Haftungsausschluss ändert daran nichts.
Grüße.
Also in letzter Konsequenz:

Gebrauchtboot verkaufen gleicht einer Zeitbombe!-denn eine Erwartungshaltung ist nicht kalkulierbar!
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 17.01.2013, 17:08
goec2468 goec2468 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.12.2009
Ort: NRW
Beiträge: 6.694
Boot: Bayliner 2252 LS, Chevrolet 5.7
4.683 Danke in 2.975 Beiträgen
Standard

Weil der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten so schwer vorhersehbar ist, ist es sinnvoll so deutlich wie möglich zu sein und den Haftungsausschluss handschriftlich in den Vertrag zu schreiben.
Folgendes sollte dann doch ausreichen:

Alle Mängel,die nach Vertragsunterzeichnung auftreten (das beinhaltet auch vertseckte Mängel die bei Vertragunterzeichnung vorhanden, dem Verkäufer aber nicht bekannt waren) gehen zu Lasten des Käufers! Garantie,Gewährleistung und Wandlung werden hiermit ausgeschlossen!Ansonsten gelten nur Absprachen,die schriftlich festgehalten wurden!

Gruß

Götz
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 17.01.2013, 17:09
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.144 Danke in 3.466 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Dürfte nicht reichen, da der Mangel bei Übergabe ja schon da war und nur
Mängel,die nach Vertragsunterzeichnung auftreten, genannt sind.

Würde bedeuten,ich muss alle Verschleißteile vor Verkauf erneuern, da wir ja alle keine Hellseher sind
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 17.01.2013, 17:32
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.10.2011
Beiträge: 2.707
Boot: Berkut S-TC/ Yamaha 30 PS
Rufzeichen oder MMSI: Meine Rente ist sicher ;-)
6.150 Danke in 2.323 Beiträgen
Standard

Hi ,
oder ganz einfach in den Vertrag aufnehmen das , dass Boot zum Zeitpunkt des Verkaufs auf Grund des Alters u.U. nicht mängelfrei ist .
Und da so mancher Bootseigner sein Boot nur einige Wochen im Jahr nutzt ist diesem auch nicht der tatsächliche Zustand wirklich bekannt.
Entweder der Käufer lässt sich darauf ein oder er lässt es bleiben.
Aber ich komme doch als Verkläufer nicht für Schäden auf die nach dem Verkauf auftreten , was weiß ich wie der käufer mit dem Boot umgeht.
Gruß Udo
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 17.01.2013, 17:50
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.144 Danke in 3.466 Beiträgen
Standard

Ich werde mir in Zukunft vom Käufer unterschreiben lassen,dass dieser auf alle Forderungen ,auch aus der Sachmängelhaftung,verzichtet!

Zum Glück bestimme immer noch ich,wer mein Boot kaufen darf
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 17.01.2013, 19:37
Benutzerbild von -the mechanic-
-the mechanic- -the mechanic- ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2011
Beiträge: 3.400
3.045 Danke in 1.693 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
und wie sieht so ein Haftungsausschluss denn nun aus?
Was muss ich als Verkäufer in den Vertrag schreiben, dass mir später keiner mehr ans Bein pinkeln kann (für versteckte, mir nicht bekannte Mängel)?
"Der verkauf erfolgt unter Auschluß jeglicher Sachmängelhaftung".

Das funktioniert allerding nur bei Privat an Privat. Gewerbliche Verkäufer können die Sachmängelhaftung nicht ausschließen.

-the mechanic-
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 18.01.2013, 11:54
Münsterlandfreund Münsterlandfreund ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.01.2012
Ort: Münster
Beiträge: 7
Boot: CONQUEST 1950 CC
Rufzeichen oder MMSI: DC 8313
5 Danke in 3 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von -the mechanic- Beitrag anzeigen
"Der Verkauf erfolgt unter Auschluß jeglicher Sachmängelhaftung".

Das funktioniert allerding nur bei Privat an Privat. Gewerbliche Verkäufer können die Sachmängelhaftung nicht ausschließen.

-the mechanic-
Dieser Gedankengang geht schon in die richtige Richtung.

Ich stelle mir einen Haftungsausschluss so vor:

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der gesetzliche Haftung des Verkäufers für Sachmängel ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen ist auch die Haftung des Verkäufers für sämtliche Schäden und Folgeschäden durch Materialverschleiß.

2. Der Verkäufer gewährt darüber hinaus keinerlei Garantie für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften des Kaufgegenstandes und für das Nichtvorhandensein von Sachmängeln sowie von Verschleiß- und Verschleißfolgeschäden, gleich ob von außen sichtbar oder nicht.

Geändert von Münsterlandfreund (18.01.2013 um 13:05 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 32



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.