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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.01.2013, 16:51
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torsti58 torsti58 ist offline
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Standard Das Gespann mit FS 3 erlaubt ??

Hallo zusammen,
ich habe heute für einen Arbeitskollegen eine Bootsscheibe transportiert. Er sagte mir das er einen Anhänger besorgt hat. Ich habe nicht schlecht gestaunt als ich den Anhänger dann gesehen habe. Ich habe zwar FS 2 aber den habe ich nicht verlängern ( ab 50 Pflicht ) lassen da ich ihn nicht mehr brauche. Darf ich den überhaupt mit FS 3 fahren. Der Anhänger ist 6 Meter lang und 2,4 Meter breit. Papiere hatte mein Arbeitskollege nicht. Hinten ist noch ein Aufkleber mit 100 KM drauf. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das ich damit 100 fahren darf, habe ich auch nicht gemacht.
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  #2  
Alt 19.01.2013, 16:56
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Kommt drauf an wann du den Klasse 3 Führerschein erworben hast !
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Viele Grüße Dieter
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  #3  
Alt 19.01.2013, 16:56
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ja soweit du schon den neuen Führerschein hast. dort gibt es beim klasse 3 nicht mehr die Beschränkung.

mit dem alten Klasse3 hast Du somit den C1E

Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
nur mit Klasse C1
ab 18 Jahre
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.

Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.
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Gruß Sven
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  #4  
Alt 19.01.2013, 16:58
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Zitat:
Zitat von Mutiny Beitrag anzeigen
Kommt drauf an wann du den Klasse 3 Führerschein erworben hast !
Klasse 2 habe ich 1983 gemacht
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  #5  
Alt 19.01.2013, 17:05
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Ist hier gut beschrieben !

http://www.schaffenwir.de/fuehrersch...chein-klasse-3
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Viele Grüße Dieter
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  #6  
Alt 19.01.2013, 17:11
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Hallo Dieter,
hast recht, ist gut beschrieben und nun bin ich beruhigt.
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  #7  
Alt 19.01.2013, 17:20
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Zitat:
Zitat von Onkel-Pit Beitrag anzeigen
mit dem alten Klasse3 hast Du somit den C1E
Ich dachte der FS "C1E" gilt für Zugfahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t.
Wäre hier nicht "BE" ausreichend?
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Gruß vom Oberrhein.
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  #8  
Alt 19.01.2013, 17:32
Watercats Watercats ist offline
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Richtig, der BE ist dafür ausreichend .Dieser Anhänger darf in keinem Fall mit dem alten 3er gefahren werden, weil er 2 Achsen hat. Ein Tandemachser zählt als Einachser. Der alte 3er kann umgeschrieben werden auf BE, dann darf man den dranhängen, hat aber dafür ein paar andere Nachteile.

Gruss Rudi
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  #9  
Alt 19.01.2013, 17:33
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Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
Richtig, der BE ist dafür ausreichend .Dieser Anhänger darf in keinem Fall mit dem alten 3er gefahren werden, weil er 2 Achsen hat. Ein Tandemachser zählt als Einachser. Der alte 3er kann umgeschrieben werden auf BE, dann darf man den dranhängen, hat aber dafür ein paar andere Nachteile.

Gruss Rudi
Hallo Rudi,
was für Nachteile ?
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Gruß Torsten

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  #10  
Alt 19.01.2013, 17:58
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Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
Richtig, der BE ist dafür ausreichend .Dieser Anhänger darf in keinem Fall mit dem alten 3er gefahren werden, weil er 2 Achsen hat. Ein Tandemachser zählt als Einachser. Der alte 3er kann umgeschrieben werden auf BE, dann darf man den dranhängen, hat aber dafür ein paar andere Nachteile.

Gruss Rudi
Wollt ich auch grad schreiben.

Schoen dass wenigstens ein neuer das bild richtig ansieht.
Gruss mani
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Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
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  #11  
Alt 20.01.2013, 09:02
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Ein Nachteil wäre z.B., dass man nicht mehr 7,5t + Anhänger fahren darf. Oder eine Sattelzugmaschine mit ca. 12t inkl. Auflieger nicht mehr geht.

Gruss Rudi
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  #12  
Alt 20.01.2013, 09:28
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hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
Ein Nachteil wäre z.B., dass man nicht mehr 7,5t + Anhänger fahren darf. Oder eine Sattelzugmaschine mit ca. 12t inkl. Auflieger nicht mehr geht.

Gruss Rudi


warum darf er das nicht, ist doch beides durch C1E abgedeckt die man nach dem Umtausch erhält .....
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Gruß Olli
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  #13  
Alt 20.01.2013, 09:34
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
Ein Nachteil wäre z.B., dass man nicht mehr 7,5t + Anhänger fahren darf. Oder eine Sattelzugmaschine mit ca. 12t inkl. Auflieger nicht mehr geht.

Gruss Rudi
Jetzt bringst du was durcheinander. Beim Umschreiben vom 3er auf Plastik bekommst du automatisch C1E: Zugfahrzeug< 7,5t + Hänger zus. max. 12t, auf Antrag CE, beschränkt auf 7,5t + Einachshänger 12t.
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Gruss Vestus
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  #14  
Alt 20.01.2013, 09:56
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
J... auf Antrag CE, beschränkt auf 7,5t + Einachshänger 12t.
Fast. Es dient ja lediglich der Besitzstandswahrung und ist keine eigene
Führerscheinklasse. Also ist das Gesamtzuggewicht bei 18,5t begrenzt.
du kommst auf 19,5t.

Manche behaupten auch 18.725 kg. Also Zugmaschine 7,49t + Anhänger
(7,49t x 1,5). Aber über 250kg diskutiert in den Speditionen niemand...
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gregor


Geändert von Dicke Lippe (20.01.2013 um 10:04 Uhr)
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  #15  
Alt 20.01.2013, 10:44
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KaiB KaiB ist offline
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Ach, jetzt hatte ich nach dem letzten Draht dieser Art gedacht ich hätte es endlich begriffen...aber jetzt bin ich wieder leicht verwirrt

Ich habe damals auf Plastik umgeschrieben und CE mit dieser C1E Beschränkung auf 18 t bis 50 Jahre beantragt.

Folgendes verstehe ich nun nicht:

Regulärer C1E bedeutet m. W. 7,5 t vorne und mitsamt Hänger max. 12 t, dieser Hänger darf dann aber 2 Achsen haben (?).

Bei dem beschränkten CE auf C1E über 12 t ist aber eine Beschränkung auf eine Achse/Tandemachse.

Bedeutet das, dass ich zwar bis 12 t zweiachsige Hänge ziehen darf aber darüber hinaus von 12t bis 18t nur einachsige

Zumindest bei den kleinen Piktogrammen auf der Karte hat man bei C1E einen Zweiachshänger und CE-beschränkt C1E eine Tandemachse.
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Gruß
Kai
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  #16  
Alt 20.01.2013, 11:31
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vestus vestus ist offline
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So isses Kai,

und über 12t keinen Sattelzug.
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Gruss Vestus
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  #17  
Alt 20.01.2013, 11:36
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
...
Bedeutet das, dass ich zwar bis 12 t zweiachsige Hänge ziehen darf aber darüber hinaus von 12t bis 18t nur einachsige
...
Du bist nicht verwirrt. Du hast das vollkommen richtig verstanden!

Du darfst nun alles fahren, was auch über die reguläre Klasse C1E abgedeckt ist,
also auch mehrachsige Anhänger bis zu 12t GZg und zusätzlich hast du wegen der
Besitzstandswahrung den CE beschränkt auf die Gespanne eingeräumt bekommen,
die du vorher mit Kl. 3 fahren konntest, also GZg > 12.000 kg aber auch genau
deswegen sind diese Gespanne nur bis 3 Achsen zulässig.

Daher ist im Führerschein vermerkt:
79(C1E>12000kg, L<=3)
__________________
gregor

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