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  #1  
Alt 29.01.2013, 13:43
mischa.mole mischa.mole ist offline
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Standard Hilfe im Zusammenhang mit CE-Kennzeichnung und Zuflassung in Österreich

Hallo Leute!

Wir sind aus Wien und haben uns ein gebrauchtes Stahlsegelboot Bj 1979 (9,6m lang) gekauft und wollen damit 2014 auf größere Fahrt gehen.

Das Schiff hat bisher die deutsche Flagge geführt, war aber lt. Vorbesitzer nirgends registriert/angemeldet/zugelassen (??).

Wir würden das Schiff jetzt gerne ordnungsgemäß in Österreich zulassen, und ich habe diese Informationen hier gefunden: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/umw...hifffahrt.html

Ist alles verständlich für mich, bis auf das CE-Kennzeichen (siehe hier: http://www.wien.gv.at/umwelt/wasserr...zeichnung.html)

Da das Boot Bj 79 ist und schon vor 1998 in NL/DE "in Verkehr gebracht" wurde (kann ich auch nachweisen), war ich der Meinung, dass ich kein CE-Kennzeichen brauche (steht auch unter dem Link oben).

Jedoch finde ich auch diesen (verwirrenden) Absatz dort:

Zitat:
Binnen- und Seeschifffahrt: Gebrauchte Fahrzeuge ohne CE-Kennzeichnung (vor dem 16. Juni 1998 ohne EU-Nachweis) können zugelassen werden. Sie dürfen auf Gewässern der Europäischen Union jedoch nicht in Betrieb genommen werden. Eine diesbezügliche Eintragung erfolgt im Seebrief und in der Zulassungsurkunde.
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke&LG
Mischa
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  #2  
Alt 29.01.2013, 23:00
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Hallo Mischa,

in deinem Zitat heißt es "(vor dem 16. Juni 1998 ohne EU-Nachweis)" du hast ja aber einen EU-Nachweis das dein Boot vorher in der EU in Verkehr gebracht wurde.

In Deutschland ist eine Zulassung / Registrierung im Seebereich nicht erforderlich, lediglich im Binnenbereich muss das Schiff zu registriert werden.
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Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #3  
Alt 30.01.2013, 09:06
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Zitat:
Zitat von mischa.mole Beitrag anzeigen
Hallo Leute!

Wir sind aus Wien und haben uns ein gebrauchtes Stahlsegelboot Bj 1979 (9,6m lang) gekauft und wollen damit 2014 auf größere Fahrt gehen.

Das Schiff hat bisher die deutsche Flagge geführt, war aber lt. Vorbesitzer nirgends registriert/angemeldet/zugelassen (??).

Wir würden das Schiff jetzt gerne ordnungsgemäß in Österreich zulassen, und ich habe diese Informationen hier gefunden: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/umw...hifffahrt.html

Ist alles verständlich für mich, bis auf das CE-Kennzeichen (siehe hier: http://www.wien.gv.at/umwelt/wasserr...zeichnung.html)

Da das Boot Bj 79 ist und schon vor 1998 in NL/DE "in Verkehr gebracht" wurde (kann ich auch nachweisen), war ich der Meinung, dass ich kein CE-Kennzeichen brauche (steht auch unter dem Link oben).

Jedoch finde ich auch diesen (verwirrenden) Absatz dort:



Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke&LG
Mischa
Hallo Mischa,
bei uns hier in Ö läuft das so:
Du brauchst keine CE für das alte Boot, um eine Zulassung zu bekommen, mit der du in der EU fahren darfst. Was du brauchst, ist:

1) Kaufvertrag
2) Einen Nachweis, dass das Boot vor 1998 in der EU in Verkehr war. Du sagst, du hast sowas. Dazu reicht ein alter Kaufvertrag (vor '98), eine Kopie einer Zulassung in der EU vor '98, eine schriftliche Bestätigung der Werft, eine Abmeldebestätigung u. dergl. Was nicht reicht: eine Erklärung des Verkäufers am Kaufvertrag oder so.
3) Damit zur Schifffahrtsbehörde, die für dich zuständig ist (Wohnsitz Wien?).
4) Die Schifffahrtsbehörde wird dann ein ZT-Gutachten vorschreiben (zB von DI Anzböck), kostet je nach Schiffsgröße wohl 100 bis 300 EUR. Jetzt ist die Zeit günstig bei Anzböck, ab der Messe Tulln kann ein Termin schon 2 Monate dauern. Es gibt praktisch nur 2 Gutachter hier im Raum Wien/NÖ.
5) Dann wird das Schiff ganz normal zugelassen.

Wenn du Details oder Ansprechpartner brauchst, gern per PN.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #4  
Alt 31.01.2013, 11:50
mischa.mole mischa.mole ist offline
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Hallo!

War gerade am Schifffahrtsamt, hat alles geklappt und ich wurde sehr gut breaten (Danke ghaffy )!

Jetzt ist es so, dass meine Freundin damals den Kaufvertrag unterschrieben hat und sie somit die "Eigentümerin" ist. Die Dame auf dem Amt hat mir geraten, dass wir uns evtl. beide als Eigner eintragen lassen sollten, denn so könnte jeder von uns jeweils mit der Vollmacht des anderen Papierkram erledigen, und z.b. ich auch den Seebrief und den Messbrief auf uns beide lautend beantragen.

Sie hat jetzt vorgeschlagen, dass meine Freundin mir quasi 49% des Schiffes "verkauft", halt ohne Bezahlung, aber ich weiß nicht genau, wie so ein Vertrag aussehen könnte.

Hat jemand von euch irgendeinen Mustervertrag, oder weiß wie sowas aussehen könnte? Es geht uns wirklich nur darum, dass wir beide Eigentümer sind und auch ich quasi mit ihrer Vollmacht Amtswege erledigen kann.

(und bitte keine Hinweise auf nicht funktionierende Eignergemeinschaften, wir werden bald heiraten und dann wär das ganze sowieso hinfällig, nur soll die Hochzeitsreise natürlich standesgemäß mit dem Schiff stattfinden und da bräuchten wir schon vorher alle Papiere in Ordnung )

Danke&Lg
Mischa

Geändert von mischa.mole (31.01.2013 um 12:34 Uhr)
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  #5  
Alt 31.01.2013, 14:11
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von mischa.mole Beitrag anzeigen
...
Sie hat jetzt vorgeschlagen, dass meine Freundin mir quasi 49% des Schiffes "verkauft", halt ohne Bezahlung, aber ich weiß nicht genau, wie so ein Vertrag aussehen könnte.

...
Ein Verkauf ohne Bezahlung ist in Österreich eine Schenkung.
(Motor- und Segelboote sind explizit genannt )
Es braucht einen Schenkungsvertrag.
Gebühren oder Steuern oder so fallen keine an (seit dem Wegfall der Schenkungssteuer).
Die Schenkung ist allerdings meldepflichtig ans Finanzamt.
Die Meldepflicht fällt weg unter Angehörigen.
Vielleicht solltet ihr daher die Eheschließung abwarten.

Siehe auch hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.794000.html

Die naheliegende Variante "Kaufvertrag" (auch bei "49% Anteil am Boot XY" ist das ein "normaler Kaufvertrag", bei Preis trägt man ein "wie vereinbart, wenn man keine Summe nennen will. muss man auch nicht; zB hier irgendeinen Mustervertrag nehmen https://www.google.at/webhp?sourceid...w=1280&bih=896 ) empfiehlt sich imho nur, wenn es eben ein Geschäft und keine Schenkung ist.
__________________
Gruss Andreas

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  #6  
Alt 31.01.2013, 14:58
mischa.mole mischa.mole ist offline
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Um Gottes willen, so kompliziert wollte ich das eigentlich nicht haben

Habe mir gerade die Gesetzliche Lage zur "Schenkung" in Österreich durchgelesen, und laut deinem Link sind Angehörige (im Sinn des § 25 BAO)
●...
●...
●Lebensgefährten

Könnte das vielleicht funktionieren? Weil genau bis zur Heirat warten wollen wir eigentlich nicht, dann müssten wir die Hochzeitsreise ohne Zulassung machen (die Eigentumsverhältnisse muss man ja schon für den Messbrief offenlegen, da sollten wir beide draufstehen....).

Ich denke mal es muss doch irgendwie möglich sein, uns beide als Eigentümer für unser Schiff aufscheinen zu lassen?

Danke&Lg Mischa

Geändert von mischa.mole (31.01.2013 um 15:03 Uhr)
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