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  #1  
Alt 14.04.2011, 19:29
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Standard Abgastest in der Schweiz

Hallo Schotenhalter und Hebeltiger im Land der 4000tausender und vielen wunderschönen Seen.

Wurde schon jemand von der Seepolizei kontrolliert ob der Abgastest gemacht wurde?

Ich wurde heute gewarnt von einem Motorfachmann!
__________________
Liebe Grüsse
Mari lena

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  #2  
Alt 14.04.2011, 20:46
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Salü Marilena

Letztes Jahr keine Kontrolle.
Und dieses Jahr startet erst am Samstag.
Mein Revier sind die 3 Juraseen.

Gruss Daniel
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  #3  
Alt 15.04.2011, 09:05
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Ja, letzte Woche zum ersten mal.

War aber schon Dämmerung und war so ziemlich der einzige auf dem See. Ich denke denen war bloss langweilig. ;)
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  #4  
Alt 15.04.2011, 09:58
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Hallo,

wie machen die das???? haben die Gerätschaften dafür mit?
Ich stell mir nen Aussenborder mit Abgas durch die Schraubennabe vor...
Besser noch mit einer Doppelschubschraube, die auch die Abgase beim Rückwärtsfahren umleitet..
Oder haben die Extra-Nasen???
__________________
MfG Skip
Was ich nicht verstehe: Diejenigen, welche am Meisten über Maßnahmen zum Umweltschutz schimpfen, sind meist für Umweltschutz... aber nur, solange ihn Andere umsetzen!
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  #5  
Alt 15.04.2011, 10:04
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Ist mir alles völlig fremd

Ich bin aber vor 3 Wochen von meiner Marina in Italien angeschrieben worden, dass für den Lago Maggiore (schweizer Seite) ab sofort irgend eine Art "Nummern" benötigt wird Hängt das damit zusammen?

Bisher war es so, dass man für Tagesfahrten ohne irgendwelche Formalitäten von der italienischen Seite in die schweizer Seite einfahren konnte, solange man in Italien das Boot liegen hat, bzw. dort slipt....
Kann mich da wer auf den neuesten Stand bringen, was sich hier nun ändert???ß
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  #6  
Alt 15.04.2011, 10:16
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Stetomike Stetomike ist offline
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Saletti
Hier mal ein Text, es reicht ein Dokument, die machen keinen Test vor Ort? Wie sollte denn das auch funktionieren?
Verordnung über Abgasemissionen
von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV)

Ab 1. Juni 2010 müssen alle Verbrennungsmotoren auf Schiffen einen Nachweis über eine Abgaswartung vorlegen können. Wartung der abgasrelevanten Teile.
Diese wird, bei den Motoren die bereits ein Abgaswartungsdokument benötigt haben, dort eingetragen. Für die anderen, älteren Motoren kann beim jeweiligen Importeur oder Händler ein Dokument bezogen werden.
Die Abgaswartung bleibt sinngemäss gleich, nur auf den Ausdruck des Abgaswartungsgerätes wird verzichtet. Wartungen dürfen nur, wie vorher, durch Firmen die auf dem VKS Verzeichnis der zur Abgasnachuntersuchung autorisierten Betriebe aufgeführt sind, bestätigt werden.
Der Intervall bleibt, wie vorher, alle 3 Jahre. Mietschiffe jährlich.
Mit 2-Takt Motoren angetriebene Schiffe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2017 verkehren.
Ausgenommen sind 2-Takt Motoren, welche den neuesten Technologien entsprechen und über eine europäische Konformitätserklärung verfügen.
Auskünfte über diese Änderungen erhalten sie auch vom Generalimporteur oder ihrer Schiffsmotorenservicestelle.
Gruss Daniel
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  #7  
Alt 15.04.2011, 10:29
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Zitat:
Zitat von Stetomike Beitrag anzeigen
Mit 2-Takt Motoren angetriebene Schiffe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2017 verkehren.
Ausgenommen sind 2-Takt Motoren, welche den neuesten Technologien entsprechen und über eine europäische Konformitätserklärung verfügen.
Das ist aber neu, oder? Geil!

@ Skip: Die Abgaskontrolle wird in einer zugelassenen Werft gemacht, dann erhält man ein Abgaswartungsdokument, welches man gegeben falls der Polizei vorweisen muss.
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  #8  
Alt 15.04.2011, 10:49
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Danke für die Antworten.
Mir hat mein Motorfachmann gesagt, (letztes Jahr) ich solle sagen, dass ich angemeldet bin zur Abgaskontrolle. Das war letztes Jahr. Jetzt wurde ich angsprochen von einem Motorfritze , dass er jetzt von Kontrollen auf dem Lauerzersee gehört hat. Er meinte auch, denen sei langweilig.

Also mein 2-Takter qualmt und stinkt beim Anlassen, der ist jetzt dran. Ich hoffe mal, dem ist noch zu helfen.

schönen Tag noch und ein wunderbares Weekend auf dem Wasser
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Liebe Grüsse
Mari lena

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  #9  
Alt 15.04.2011, 10:54
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Zitat:
Zitat von Stetomike Beitrag anzeigen
.
Der Intervall bleibt, wie vorher, alle 3 Jahre. Mietschiffe jährlich.
Mit 2-Takt Motoren angetriebene Schiffe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2017 verkehren.
Hallo Daniel, dies gefällt mir aber gar nicht.
Mein 2-Takter schnurrt wie eine 1

lieben Gruss an die Juraseen
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Liebe Grüsse
Mari lena

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  #10  
Alt 15.04.2011, 11:09
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Zitat:
Zitat von Marilena Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten.
Mir hat mein Motorfachmann gesagt, (letztes Jahr) ich solle sagen, dass ich angemeldet bin zur Abgaskontrolle. Das war letztes Jahr. Jetzt wurde ich angsprochen von einem Motorfritze , dass er jetzt von Kontrollen auf dem Lauerzersee gehört hat. Er meinte auch, denen sei langweilig.

Also mein 2-Takter qualmt und stinkt beim Anlassen, der ist jetzt dran. Ich hoffe mal, dem ist noch zu helfen.

schönen Tag noch und ein wunderbares Weekend auf dem Wasser
Die "Ich bin angemeldet" Ausrede lassen sie dieses Jahr wohl nicht mehr durchgehen.
Ein bisschen qualmen und stinken macht nichts aus, es gaht ja auch nicht in erster Linie darum, dass die Motoren einen bestimmten Grenzwert einhalten, sondern dass sie regelmässig gewartet/überprüft werden. Auch ein achtzigjähriger Dieselmotor muss zur Abgaskontrolle und der wird wohl auch keine EU-Abgasnormen mehr einhalten.
Also an deiner Stelle würde ich rasch möglichst den Test machen (keine Angst, der Kleine kommt schon durch ), dann hast keine Probleme und musst dich nicht vor Bussen fürchten.
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  #11  
Alt 15.04.2011, 11:12
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Jou, danke - das ist in Planung, nur hat jetzt grad keiner Zeit ... ... es geht nicht um Abgaswerte?
Oh - ich fass es nicht. Muusste doch vor 2 Jahren irgend so eine Kontrolle vom Strassenverkehrsamt Uri machen lassen.
Die haben sich doch auch den Quirl angesehen.
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Liebe Grüsse
Mari lena

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  #12  
Alt 15.04.2011, 11:27
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Doch, es geht schon um die Abgaswerte, aber dies wird nicht so streng ausgelegt wie z.B. bei Viertaktern (bei welchen ein Abgaswartungsdokument ja schon länger vorgeschrieben ist).

Die periodische Schiffskontrolle ist für alle Boote obligatorisch (auch Segler und Ruderboote). Dort wird der Allgemeinzustand des Bootes überprüft. Eben auch ob der Motor z.B. Oel verliert oder zu fest qualmt. Das Abgaswartungsdokument wird dort natürlich auch überprüft.
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  #13  
Alt 15.04.2011, 12:34
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also doppelt gemoppelt .....

da sach ich mal nix weiter zu .... ,
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  #14  
Alt 15.02.2013, 21:12
sprayman sprayman ist offline
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Hallo

Ich rüttel das hier mal wieder wach.....Wo bekomme ich ein Abgaswartungsdokument für einen aus D importierten neuen 4-Takt-Motor her. Was kostet der Spass und muss der neue Motor schon direkt gecheckt werden, oder erst nach 3 Jahren???
__________________
Gruss, Sprayman
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  #15  
Alt 15.02.2013, 21:31
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Oskj Oskj ist offline
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Ja der Motor muss das Dokument von Anfang an haben. Ich hoffe der General-Importeur ist die wohlgesinnt sonst bekommst Du das Dokument nicht.
Ich habe das Gefühl, dass dies ein schweres Unterfangen wird.
Halte uns auf dem laufenden wie das geht einen Motor aus D in der Schweiz zuzulassen.
Gruss Oliver
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  #16  
Alt 16.02.2013, 11:52
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Hey sprayman

Oliver hat soweit recht. Hats du zu deinem Motor eine Konfomitätserklärung? Wenn nicht wird das die grössere hürde als das abgaswartungdokument. In welchem Kanton willst du den Aussenborder anmelden?
Wenn der General-Importeur schwirigkeiten macht wegen dem Dokument (abgas) kannst du dir auch eines von einer Werft machen lassen.
geht auch die wollen den Motor aber sehen und ggf. etwas daran schrauben.
Ich hoffe du hast keinen Garantiefall an diesem Motor dann wird es echt mühsam!!

Gruss Mathias
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  #17  
Alt 16.02.2013, 18:30
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Marilena Marilena ist offline
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Genau in welchem Kanton steckst denn du?

Vielleicht können wir dir einen Fachmann nennen....
lass es uns wissen !!!!
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Mari lena

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  #18  
Alt 18.02.2013, 15:54
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Hallo

Ich rüttel das hier mal wieder wach.....Wo bekomme ich ein Abgaswartungsdokument für einen aus D importierten neuen 4-Takt-Motor her. Was kostet der Spass und muss der neue Motor schon direkt gecheckt werden, oder erst nach 3 Jahren???
Du brauchst immer 2 Dokumente
1. Abgaszertifikat...vom Hersteller des Motors
2. Abgaswartungsdokument...bekommst du von deiner Zulassungsstelle oder von der Firma die den Motor in Betrieb nimmt und die Garantie eröffnet. Dies muss von einer Fachfirma welche die Marke vertritt abgestempelt werden ob CH oder D
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