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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 26.02.2013, 18:17
Trailermaster Marco Trailermaster Marco ist offline
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Standard Höchstgeschwindigkeit zGG >3,5t

Wie schnell darf ich auf mehrspurigen (voneinander getrennte Fahrspuren)Schnellstrassen fahren, wenn ich alle Kriterien für das Gespann, für eine 100km/h Zulassung erfülle, jedoch mein Gesammtzuggewicht über 3,5t liegt?

In meinem Fall ein PKW mit 3000kg Gesammtgewicht und Anhänger mit 1300kg Gesammtgewicht, was insgesammt 4,3t Gesammtgewicht ergibt. Darf ich in Deutschland mit 100km/h Zulassung auf der Autobahn 100km/h oder nur 80km/h fahren?

Gruß Marco!
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Gruß Marco!
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  #2  
Alt 26.02.2013, 18:22
Benutzerbild von Michael.S
Michael.S Michael.S ist offline
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Standard

Du Darfst.

Mein Auto wiegt leer 2700 kg. Trailer 2000 kg. Ich habe eine 100er Zulassung.


Edit:

Du darfst mit 3000kg Leermasse des Autos (was ist das eigentlich für ein Brummer)

3000kg * 1,1 = 3.300 kg mit 100 km/h ziehen. Wenn vom TÜV begutachtet und freigegeben!

Der TÜV will sehen:

  • Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
  • Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
    haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/checks-un...ssung_2618.htm

Grüße,
Michael
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  #3  
Alt 26.02.2013, 18:24
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Hallo Marco,

wenn du keine Amtliche 100er Zulassung hast , dann 80

Ps.
Kommt auch noch auf deinen Führerschein an, ob du das Gespann überhaupt Fahren darft.
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Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #4  
Alt 26.02.2013, 18:44
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Wenn das Boot breiter ist als 2,55m wird eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, und bei deren Vorliegen gilt dummerweise eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h. Und zwar auch dann, wenn man einen Trailer mit 100km/h Zulassung hat.
Des weiteren gelten für Gespanne sehr häufig auch die LKW-Überholverbote (z.B. auf der A1), so dass das mit den 100km/h eher theoretischer Natur ist.
Ich lasse mir meinen 3,5er daher nicht mehr auf die 100km/h-Zulassung aufrüsten.

Grüße

Matthias.
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  #5  
Alt 26.02.2013, 18:47
Trailermaster Marco Trailermaster Marco ist offline
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Mein Auto ist ein Multivan, wiegt leer 2400kg und hat eine dynamische Anhängerstabilisierung. Darf somit das 1,3 fache mit 100km/h durch die lande ziehen. Mein Führerschein passt auch für das Gespann.

Was mich stutzig macht ist der §3 (3) STVO:

2. außerhalb geschlossener Ortschaftena) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

Auch der §18 (5) STVO macht mich stuzig:

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,
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Gruß Marco!

Geändert von Trailermaster Marco (26.02.2013 um 18:52 Uhr)
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  #6  
Alt 26.02.2013, 19:07
Trailermaster Marco Trailermaster Marco ist offline
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Ich habe den §18 (5) STVO falsch verstanden:

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,


Die 80 km/h gelten nur für Kraftfahrzeuge, die mehr als 3,5t Gesammtgewicht wiegen und nicht für Gespanne. *aufdiestirnhau*
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Gruß Marco!
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  #7  
Alt 26.02.2013, 19:27
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Nicht vergessen:
Die 100km/h dürfen nur auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen gefahren werden!
Auf allen anderen Straßen mit Trailer max 80Km/h

Gruß Werner
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  #8  
Alt 26.02.2013, 19:28
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Wenn das Boot breiter ist als 2,55m .....
Bei einem Anhänger mit 1300kg Gesamtgewicht nicht sehr warscheinlich....
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #9  
Alt 26.02.2013, 19:39
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Ragnarök Ragnarök ist offline
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Hallo Marco,

hier mal ein PDF zum lesen.
Habe mir auch so meine gedanken gemacht.
Eigentlich weis ich auch nicht richtig bescheidt, aber meiner Meinung nach
ist ( für mich ) folgendes richtig.

- Gesamte Gespann schwerer als 3,5 t = 80 km/h auf Autobahn und
Kraftfahrstraße (Zeichen 331)

- Gesamte Gespann bis 3,5 t = 100 km/h auf Autobahn und
Kraftfahrstraße (Zeichen 331)

Voraussetzung hier für - der Hänger muss die 100 km/h Regelung erfüllen.
Und den 100 km/h Aufkleber incl. Siegel haben.
Das Leergewicht vom Zugfahrzeug muss min. so hoch sin wie wie das zl.GG
des Hängers !

Als Du darfst 80 km/h fahren !

Das 100 km/h Schild bezieht sich nur auf den Hänger und sagt nur aus, dass
der Hänger die technische Voraussetzung hat 100 fahren zu dürfen.

Dies aber nicht mit jeder Fahrzeugkombination möglich ist.

Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren Belehren !

Gruss
Bernd

Geändert von Ragnarök (29.06.2013 um 22:11 Uhr)
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  #10  
Alt 26.02.2013, 20:14
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Zitat:
Zitat von Ragnarök Beitrag anzeigen
Hallo Marco,

hier mal ein PDF zum lesen.
Habe mir auch so meine gedanken gemacht.
Eigentlich weis ich auch nicht richtig bescheidt, aber meiner Meinung nach
ist ( für mich ) folgendes richtig.

- Gesamte Gespann schwerer als 3,5 t = 80 km/h auf Autobahn und
Kraftfahrstraße (Zeichen 331)

- Gesamte Gespann bis 3,5 t = 100 km/h auf Autobahn und
Kraftfahrstraße (Zeichen 331)

Voraussetzung hier für - der Hänger muss die 100 km/h Regelung erfüllen.
Und den 100 km/h Aufkleber incl. Siegel haben.
Das Leergewicht vom Zugfahrzeug muss min. so hoch sin wie wie das zl.GG
des Hängers !

Als Du darfst 80 km/h fahren !

Das 100 km/h Schild bezieht sich nur auf den Hänger und sagt nur aus, dass
der Hänger die technische Voraussetzung hat 100 fahren zu dürfen.

Dies aber nicht mit jeder Fahrzeugkombination möglich ist.

Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren Belehren !

Gruss
Bernd
Ist in Deinem Link etwas mißverständlich.
Das ZGG des Zugfahrzeuges, nicht die des Gespanns darf die 3,5t nicht überschreiten. Anderenfalls hätten viele "100er" keinen Bestand.
Hier etwas dazu.
http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...wohnmobile.pdf
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #11  
Alt 26.02.2013, 21:00
Trailermaster Marco Trailermaster Marco ist offline
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Hallo Ragnarök,

ich bin deinem Link gefolgt und bin mir immer noch nicht sicher, wie ich den Text verstehen soll! Gelten die 3,5t nur für das Zugfahrzeug oder den gesammten Zug?

--->Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn <---

Für mich ist es wichtig zu wissen, den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Ich habe alles "save" für die 100 km/h Zulassung. Nur die 3,5t Regelung bleibt offen!
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Gruß Marco!
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  #12  
Alt 26.02.2013, 21:07
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Trailermaster Marco Beitrag anzeigen
[...]Nur die 3,5t Regelung bleibt offen!
Nein. Du fährst einen "Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination)".
Das Zuggewicht hat keinen Einfluss auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf BAB.
grundsätzlich 80 km/h und, wenn die Bedingungen erfüllt, 100 km/h.
__________________
Beste Grüße

John
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  #13  
Alt 26.02.2013, 21:12
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Zitat:
Zitat von Trailermaster Marco Beitrag anzeigen

Für mich ist es wichtig zu wissen, den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Ich habe alles "save" für die 100 km/h Zulassung. Nur die 3,5t Regelung bleibt offen!
Beitrag 10 gelesen?
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #14  
Alt 26.02.2013, 21:48
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Ragnarök Ragnarök ist offline
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Hallo Jörg,

So ist es

Du kannst von ausgehen, das fast alle die ein Hänger von ca. 2000 Kg mit 100 ter
Zulassung zu schnell fahren, wenn Sie 100 km/h fahren. Da die Zulässige
Gesamtmasse 3,5 Tonnen überschritten werden.
Gesamtmasse - das ist das gesamte Gespann - Zugfahrzeug + Hänger !

Ausnahme Omnibusse mit Hänger !

Guckst Du !

http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%...n_und_Gewichte

Gruss
Bernd
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  #15  
Alt 26.02.2013, 22:03
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Zitat:
Zitat von Ragnarök Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

So ist es

Du kannst von ausgehen, das fast alle die ein Hänger von ca. 2000 Kg mit 100 ter
Zulassung zu schnell fahren, wenn Sie 100 km/h fahren. Da die Zulässige
Gesamtmasse 3,5 Tonnen überschritten werden.
Gesamtmasse - das ist das gesamte Gespann - Zugfahrzeug + Hänger !

Ausnahme Omnibusse mit Hänger !

Guckst Du !

http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%...n_und_Gewichte

Gruss
Bernd
1.Dein Link funktioniert jetzt doch, erst nicht....selbst gelesen? Stichwort Führerschein B....
2.hast Du gesehen welchen Führerschein der TE hat?
3.wenn ja, warum ignorierst Du alle bisher eingestellten Links?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #16  
Alt 26.02.2013, 22:12
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Hallo Jörg,

Marco kommt mit sein Gespann auf 4,3 Tonnen.

Link sollte jetzt funktionieren.

Hab bis her alles gelesen und fahre, wenn ich über 3,5 Tonne incl. Hänger komme
80 km/h !!!



Gruss
Bernd
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  #17  
Alt 26.02.2013, 22:20
Trailermaster Marco Trailermaster Marco ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Beitrag 10 gelesen?
Hallo Bernd,

ich habe deinen Beitrag 10 gelesen. Nur kann ich deinen Link leider nicht öffnen.
Wie sieht es aus, wenn ich von der Arbeit einen Transporter (LKW Zulassung) zum Bootstransport benutze? Ich erfülle auch mit diesem Fahrzeug die Sonderregelungen für die 100 km/h Zulassung.
Ich habe den Führerschein für Fahrzeuge bis 7,5t + 12,25t einachsiger Anhänger oder vierachsige Gespanne bis 11,99t Gesamtzuggewicht.

Ich glaub, das ich ersmal eine Mütze Schlaf brauche. Mir brummt der Kopf!

Gute Nacht an alle und Danke für diese anregende Konversation!
__________________
Gruß Marco!

Geändert von Trailermaster Marco (26.02.2013 um 22:30 Uhr)
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  #18  
Alt 26.02.2013, 22:31
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Zitat:
Zitat von Trailermaster Marco Beitrag anzeigen
Hallo Bernd,

ich habe deinen Beitrag 10 gelesen. Nur kann ich deinen Link leider nicht öffnen.
Wie sieht es aus, wenn ich von der Arbeit einen Transporter (LKW Zulassung) zum Bootstransport benutze? Ich erfülle auch mit diesem Fahrzeug die Sonderregelungen für die 100 km/h Zulassung.
Ich habe den Führerschein für Fahrzeuge bis 7,5t + 12,25t einachsiger Anhänger oder vierachsige Gespanne bis 11,99t Gesamtzuggewicht.
Bei mir funktioniert der Link, steht das gleiche drin wie in Beitrag 2.
Hier noch ein anderer vom Anhängerprofi.
http://www.humbaur.com/Wissenswertes...ger.221.0.html
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #19  
Alt 27.02.2013, 03:23
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Danke Bernd,

das der Link bei mir nicht funktioniert, liegt an meinem Laptop.

Zusammengefasst bin ich jetzt besser informiert, über Gespanne >3,5t und 100 km/h Zulassung. Find ich sehr gut! Jeder sollte wissen, was und wie schnell erfahren darf!

Vielen Dank!
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Gruß Marco!
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  #20  
Alt 27.02.2013, 03:49
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Hallo Marco,

bei Transporter mit LKW - Zulassung, kann es sein das Du ein "Sonntag Fahrverbot" hast !! (Auch wenn dieser privat genutzt wird) !!!

Vorher bitte schlau machen

Vielleicht findet sich ja noch jemand (Polizist, Rechtanwalt der mit der 100 km/H Regelung genauer Auskunft geben kann.

Wie in mein Beitrag erwähnt bin ich auch nur Laie.

Gruss
Bernd
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  #21  
Alt 27.02.2013, 07:07
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Zitat:
Zitat von Ragnarök Beitrag anzeigen
bei Transporter mit LKW - Zulassung, kann es sein das Du ein "Sonntag Fahrverbot" hast !! (Auch wenn dieser privat genutzt wird) !!!
LKW Fahrverbot mit "schwazem" Kennzeichen am Trailer. Hast du ein "grünes" kommts aufs Bundesland an.

Das hier wurde schon mal im Forum gepostet:



Jedes Fahrzeug bis 3,5 Gesamtmasse kann einen Trailer mit 100 kmh ziehen, wenn der Gewichtsfaktor (1,1 bzw. 1,3) * Leermasse zutrifft.
Egal ob LKW oder PKW.

Achtung. Das gilt dann aber auch nur in Deutschland!

Österreich, Slowenien und Kroatien gelten andere Regeln! Wer 110% "Save" sein möchte: einfach nur 80 fahren ... auf die 2 Stunden kommts auch nicht an bis du eher am Ziel bist ...


Grüße,
Michael
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  #22  
Alt 27.02.2013, 08:22
Gerhart Gerhart ist offline
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LKW mit Anhänger generell 80 auf Autobahn, nur 60 auf allen anderen Strassen!!!!!

Gerhard
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  #23  
Alt 27.02.2013, 10:51
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Zitat:
Zitat von Gerhart Beitrag anzeigen
LKW mit Anhänger generell 80 auf Autobahn, nur 60 auf allen anderen Strassen!!!!!

Gerhard
Wenn der LKW über 3,5 Tonnen.

Ansonsten gelten für den (Leicht)-LKW ( bis 3,5 Tonnen) die Regeln des PKW.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%...Deutschland%29



Grüße,
Michael
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  #24  
Alt 27.02.2013, 17:58
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matisbad matisbad ist offline
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1.364 Danke in 687 Beiträgen
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UUps , hätte beinahe bullshit geschrieben - Früher war es wirklich verboten mit LKW'S und Anhänger am Sonntag zu fahren.

Gibt aber seit 2007 scheinbar eine Ausnahme - es scheint ja ab und zu doch was in D zu gehen.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.pdf (134,4 KB, 135x aufgerufen)
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Matthias

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