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  #51  
Alt 03.03.2013, 19:02
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Mad Max III Mad Max III ist offline
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Danke für Deine Mühe !!!

Leider darf man ein ausländisches Fahrzeug , welches nicht angemeldet ist und noch nie in Deutschland angemeldet war , NICHT mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen außerhalb von Deutschland bewegen. Ist so !!!
Innerhalb von Deutschland kein Problem , dafür sind die ja da.

Ein deutsches Fahrzeug , welches auch schon mal in Deutschland angemeldet war , innerhalb der EU zu bewegen wäre möglich , wenn auch teilweise nur geduldet.

EU ist noch lange nicht EU !!!!




Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt viel nach Überführungskennzeichen gesucht.Bin immer nur auf Ergebnisse gekommen die aussagen das diese 5-Tage Zulassungen EU weit gültig sind seit 2007!
Also ist ein abholen eines Trailers aus dem EU Ausland damit doch ohne Probleme möglich!Werde Morgen nochmal direkt vor Ort bei der Zulassungsstelle nachfragen.Wenns ins oder aus dem EU Ausland geht sollte man aber die grüne Versicherungsbestätigung für das kurzzeitkennzeichen mit anfordern!Muß unter Umständen diese Woche ein Trailer aus Belgien holen wenn alles klappt und das vorher klären.
Mfg Michael


Ja, innerhalb der EU dürfen Sie seit März 2007 mit Kurzzeitkennzeichen fahren, die Versicherung gilt in ganze Europa- allerdings brauchen Sie dann zusätzlich eine grüne Versicherungskarte (Kurzzeitkennzeichen EUROPAWEIT).
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  #52  
Alt 03.03.2013, 19:11
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Zitat:
Zitat von Mad Max III Beitrag anzeigen
Nochmal für alle : Mit Kurzzeitkennzeichen :

Von Deutschland ( und auch dort mal angemeldet gewesen ) nach EU Ausland...machbar aber nur geduldet.
Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt viel nach Überführungskennzeichen gesucht.Bin immer nur auf Ergebnisse gekommen die aussagen das diese 5-Tage Zulassungen EU weit gültig sind seit 2007!
aus dem Bekanntenkreis (verschiedene Quellen):
seit April 2012 werden die Kurzzeit-Kz und die Rote-Kz (an KFZ) in Oesterreich und Ungarn nicht mehr geduldet.
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #53  
Alt 03.03.2013, 19:15
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Es hat sich nichts verändert, denn was ein (kaum noch vorhandener) Zöllner oder Polizeibeamter noch nie gesehen hat, ist verdächtig und wird angehalten bzw. genau kontrolliert. Rote Kennzeichen sind und bleiben deshalb problematisch und wer damit im Ausland fährt hat Nerven. Versicherungsrechtlich gibt es kein Problem und unsere Straßenverkehrszulassungsordnung gilt nicht nur im Inland. Also versuchen oder sein lassen und möglichst keine Grenze mit Zollkontrolle überqueren.
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Andreas
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  #54  
Alt 03.03.2013, 19:31
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt gilt das Kurzzeitkennzeichen nur in D.

Eigentlich schon, aber:

  • Kurzzeitkennzeichen im Ausland
    Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
    Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
    • Schweiz
    • Mazedonien
    • Weißrussland
    • Bosnien
    • Iran
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #55  
Alt 03.03.2013, 19:37
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
aus dem Bekanntenkreis (verschiedene Quellen):
seit April 2012 werden die Kurzzeit-Kz und die Rote-Kz (an KFZ) in Oesterreich und Ungarn nicht mehr geduldet.
Tipp für Österreich: In Österreich kann man sich bei der Versicherung eins kaufen.

Als ich ein Boot inkl. Trailer in Österreich gekauft habe, hat es der Verkäufer abgemeldet und ich zusammen mit ihm auf seiner Versicherung (Generali) auf meinen Namen ein Österr. Kurzzeitkennzeichen geholt.
War zwar teuer (163,40 € in 2010) aber dafür legal.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #56  
Alt 03.03.2013, 19:40
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Es wird auch immer wieder behauptet, unsere alten deutschen Führerscheine wären im Ausland nicht gültig. Es handelt sich aber um nationale Vorschriften und wir müssen keinen Familiennamen ändern, Foto austauschen oder blöde Hinweise auf staatliche Bürokratie (von Runen bis DDR, von Klassen bis Farbe) ändern lassen. Es ist aber einfacher und überzeugender etwas neues zu haben, denn dann braucht man im Ausland niemand zu überzeugen!
__________________
Andreas
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  #57  
Alt 03.03.2013, 20:42
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Zitat:
Zitat von Mad Max III Beitrag anzeigen
Danke für Deine Mühe !!!

Leider darf man ein ausländisches Fahrzeug , welches nicht angemeldet ist und noch nie in Deutschland angemeldet war , NICHT mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen außerhalb von Deutschland bewegen. Ist so !!!
Innerhalb von Deutschland kein Problem , dafür sind die ja da.
Hallo Mad Max III,
das ist quatsch,
wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist spricht nichts dagegen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #58  
Alt 03.03.2013, 21:06
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Mad Max III,
das ist quatsch,
wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist spricht nichts dagegen

Das ist quatsch !!! Stimmt !!!
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  #59  
Alt 04.03.2013, 08:34
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Seid lieb zueinander!
Andere Frage:
Darf ich einen in Belgien angemeldeten Trailer nach Deutschland überführen?
Haben Trailer in Belgien eine eigene Zulassung?
Mfg Michael
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  #60  
Alt 04.03.2013, 12:36
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Man man, was macht Ihr euch das Leben schwer
Du brauchst keinen Trailer für dein Boot

Geändert von BOOSTER (28.03.2013 um 15:17 Uhr)
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  #61  
Alt 04.03.2013, 12:45
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Ja,gute Spanngurte können schon was Wert sein!i
Mfg Michael
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