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  #1  
Alt 06.03.2013, 04:37
seppel07 seppel07 ist offline
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Standard Elektroantrieb

Hallo Gemeinde, das folgende ist ein reines Gedankenspiel. Nun gibt es bei uns in Deutschland immer mehr Gewässer die nur noch elektrisch befahren werden dürfen . Das Problem ist dabei die Reichweite . Was meint ihr, wäre es erlaubt einen Elektro Aussenborder über ein kleines Notstromagregat zu betreiben. Wie gesagt es geht eher um die rechtliche Seite . Gruss Frank
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  #2  
Alt 06.03.2013, 08:40
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paulemeier1 paulemeier1 ist offline
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an den Seen ist dann auch das benutzen von Verbrennungsmotoren generell an Board verboten, also is nicht
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  #3  
Alt 06.03.2013, 08:50
Watercats Watercats ist offline
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Zitat:
Zitat von paulemeier1 Beitrag anzeigen
an den Seen ist dann auch das benutzen von Verbrennungsmotoren generell an Board verboten, also is nicht
Was ja auch logisch ist. Sorry, aber allein die Fragestellung ist schon daneben .....

Gruss Rudi
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  #4  
Alt 06.03.2013, 08:58
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Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
Was ja auch logisch ist. Sorry, aber allein die Fragestellung ist schon daneben .....

Gruss Rudi
Hast du schlecht geschlafen oder was bewegt dich zu dieser unqualifizierten Aussage? Was hier daneben ist ist deine Antwort...

Und so logisch finde ich das nicht, die Abgase werden ja schließlich nicht ins Wasser geblasen. Es könnte natürlich sein das der Lärm auf dem See eine Rolle spielt, dass könnte man aber mit einem gedämmten Aggregat in den Griff bekommen.
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #5  
Alt 06.03.2013, 09:07
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Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da für die Seen die Landkreise oder die Länder zuständig sind.

Ich könnte mir vorstellen, daß am ehesten ein gasbetriebener Generator zugelassen werden würde.

Über die erweiterte Suche mit "Elektroantrieb" im Titel, findet man übrigens jede Menge zum Thema.
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  #6  
Alt 06.03.2013, 09:10
Watercats Watercats ist offline
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Och, geschlafen hab ich ordentlich. Und solche Ausdrücke wie "unqualifiziert" darfst du dir auch sparen. aber sagen wir es mal verständlicher:

Wenn auf einem Gewässer ein Verbrennermotor verboten ist, hat das wohl nix mit Abgas ins Wasser oder in die Luft zu tun. Sonst könnte man ja Verbrenner zulassen, die in die Luft röhren anstatt ins Wasser. Falls man aber nur "so clever" sein möchte, das Verbot eines Verbrenners an Bord zu umgehen, könnte man ja das Stromaggregat in einer Bucht an Land stellen, mit 3000U/min für eine Stunde jaulen lassen und hätte dann seine Akkus für die Weiterfahrt geladen.
Wäre das mehr in eurem Sinne?

Gruss Rudi
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  #7  
Alt 06.03.2013, 09:16
Benutzerbild von frido75
frido75 frido75 ist offline
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Ich glaube sogar, das dir hier rechtlich niemand etwas kann. Da es sich bei dem Motor um einen vorgeschriebenen E-Antrieb handelt verstösst du nicht gegen diese Auflage. Und ob du den E-Motor nun durch eine Batterie oder einen Geneartor mit Strom versorgst, schreibt dir der Gesetzgeber nicht vor.
Eventuelle anderweitige örtliche Regelungen oder Verbote von Gefahrenstoffen (Naturschutzgebiete, Landschaftschutzgebiete, Trinkwassereinzugsgebiete) sind natürlich zu beachten.
Ich habe an unseren großen Stauseen oft Angler gesehen, die mehrere Tage am Ufer verbringen und auch Notstromaggregate am laufen hatten. (Allerdings zu anderen Zwecken-Fernseher etc.) Bei uns sind auch nur Elektromotoren erlaubt-aber da gab es noch nie Beschwerden. Natürlich ist diese Vorgehensweise sicher nicht "im Sinne des Erfinders", aber gegen das Benutzungsverbot von Verbrennungsmotoren zum Bootsantrieb verstößt du meiner Meinung nach nicht.
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  #8  
Alt 06.03.2013, 09:21
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Rechtlich wird man die Frage nach der Zulässigkeit nur beantworten können, wenn man die genaue Verordnung kennt. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es da auf den genauen Wortlaut ankommt.

Meist wird man diesen Satz finden:

Das Befahren mit Fahrzeugen, die mit Verbrennungsmotor angetrieben werden, ist verboten.

Jetzt könnte man natürlich argumentieren, das Fahrzeug wird von einem Elektromotor angetrieben und dieser von einer Batterie gespeist. Im Gesetz steht nicht, dass es verboten ist die Batterie mit einem Verbrennungsmotor zu laden.

Aber ob das in letzter Instanz ein Gericht genau so sieht

Jedenfalls würde ich es für nicht verboten halten einen Generator mitzuführen. Im Zweifel würde ich mir zwei größere Batterien einbauen und wenn die dann in der Mitte des Sees leer sind, dann kannst du immer noch den Generator anwerfen.


Gruß
Chris
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  #9  
Alt 06.03.2013, 09:57
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Warmduscher Warmduscher ist offline
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Zitat:
Zitat von seppel07 Beitrag anzeigen
Nun gibt es bei uns in Deutschland immer mehr Gewässer die nur noch elektrisch befahren werden dürfen.
Kannst Du mal ein Gewässer als Beispiel nennen, dann kann man da mal nach den genauen Vorschriften schauen.

W
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  #10  
Alt 06.03.2013, 10:08
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Dass sich manche hier aber immer gleich beharken müssen...

Schaut mal hier Beitrag 14 an, es geht um den Chiemsee, leider sagt der Kollege nicht, wer genau Rückendeckung dafür gegeben hat und wie der genaue Wortlaut ist:
https://www.segeln-forum.de/board1-r...nzingenerator/
Zitat:
Ich habe mir Rückendeckung von der Executive am See geholt. Ich DARF meine Akkus an Bord mit einem Generator aufladen.
Es spricht kein Gesetz dagegen....
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Grüße, Andreas
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  #11  
Alt 06.03.2013, 23:25
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Hatten wir das Thema nicht schon mal?
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=133372

Gruß Robin
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  #12  
Alt 07.03.2013, 06:14
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Ich würde dafür ein luftgekühltes Aggregat hernehmen was sehr gut schallgedämmt wurde. Dann müssen die Tanks und Ölbehälter ein Sinken des Bootes ohne Austritt des Inhalts ermöglichen.

Jegliche Einleitung von Kühlwasser oder Abgas muß vermieden werden, ebenso Kraftstoffe und Öle.

Dann könnte ich mir vorstellen, mit einer Generator-E-Kombi zu fahren.
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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