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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 04.03.2013, 21:02
bambuse bambuse ist offline
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Standard Funkgerät auf Charterboot

Möchte mein Boot (Fahrtgebiet Binnen Ost und gelegentlich Nord- / Ostsee) mit Funkgerät (See- / Binnenfunk) ausrüsten.
Habe selbst das nötige Sprechfunkzeugnis.
Wie sieht es nun aus, wenn ich das Boot an jemanden verchartere, der kein Sprechfunkzeugnis hat ?
Reicht es, wenn ich das Gerät durch einen Schlüsselschalter in der Stromversorgung unbrauchbar mache ?
Was gibt es sonst für Lösungen ?

Gruß

bambuse
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  #2  
Alt 05.03.2013, 07:32
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Hallo bambuse,

da gibt es leider keine Möglichkeit.

Wenn ein Funkgerät an Bord ist, muss es angemeldet sein, und damit besteht Benutzungspflicht.
Auch wenn das Boot an sich nicht funkausrüstungspflichtig ist.

Es muss also jemand mit den entsprechenden Funkzeugnis an Bord sein, entweder UBI oder SRC, je nach Fahrgebiet.
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Viele Grüße aus dem Fichtelgebirge
Dietmar

Die Welt ist zu schön, um nur darüber zu fliegen.
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  #3  
Alt 05.03.2013, 07:56
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da du es ja unbrauchbar machst durch den Schlüsselschalter und es niche leicht in Betrieb genommen werden kann sollte es der Wapo eigentlich reichen.

Ich würd mal Schriftlich bei der WAPO nachfragen.
Dann hast du auch was schriftliches in der Hand für eine Eventuell kontrolle.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #4  
Alt 05.03.2013, 08:00
bambuse bambuse ist offline
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Standard Funkgerät auf Charterboot

Hallo Miss Marple,

angemeldet sollte das Gerät ja auch sein. Hatte mal gehört, daß es gehen sollte, wenn das Gerät zur Nutzung unbrauchbar gemacht wird.
Hat jemand dazu weitere Info ?

Gruß

bambuse
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  #5  
Alt 05.03.2013, 08:26
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Zitat:
Zitat von bambuse Beitrag anzeigen
Hallo Miss Marple,

angemeldet sollte das Gerät ja auch sein. Hatte mal gehört, daß es gehen sollte, wenn das Gerät zur Nutzung unbrauchbar gemacht wird.
Hat jemand dazu weitere Info ?

Gruß

bambuse
Guckst Du hier http://www.bootstechnik.de/?p=151
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #6  
Alt 05.03.2013, 08:36
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GunKraus GunKraus ist offline
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Standard Funkgerät auf Charterboot

Ich hatte vor 4 Jahren eine Kontrolle der Waschpo in einer Schleuse auf dem Weg zur Ostsee. Die kamen an Bord und haben sich lediglich davon überzeugt, dass die Funke nicht funkt. Diese war abgeklemmt.
Es sei schließlich nicht verboten, ein Funkgerät zu transportieren meinte der Eine und alles war gut.
Ich habe mich noch nett während des Schleusenganges mit denen unterhalten. Begeistert sind die über die Regelung auch nicht. Eine Funke sollte funktionieren, muß dann eben nur ausgeschaltet sein und in der Not... aber naja, Vorschrift ist Vorschrift...
Ich habe noch nie gehört, dass deswegen schon jemand bestraft wurde. Ihr?


viele Grüße Gunter
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  #7  
Alt 05.03.2013, 09:54
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Wenn ein Funkgerät "mit wenigen Handgriffen" betriebsbereit gemacht werden könnte, gilt es m.E. als offiziell vorhanden.
Ein Schlüsselschalter ist da mit Sicherheit kein geeignetes Mittel.

Bei vielen Booten werden die Funkgeräte mit den dazu gehörigen Gabelhalterungen montiert. Dann ist es normalerweise kein Akt, die in kurzer Zeit aus zu bauen.
Was nicht vorhanden ist, kann auch mit techn. Tricks nicht benutzt werden.

Nötig ist dafür natürlich jeweils eine praktische Steckvorrichtung für NMEA und Stromversorgung. Der schraubbare Antennenstecker ist ohnehin vorhanden.

Wenn man das Boot "offiziell" verchartert ist das eine gewerbliche Nutzung und es gibt dann m.E. eine Ausrüstungspflicht. Dann darf man so ein Funkgerät natürlich weder ausbauen noch auf andere Weise außer Betrieb setzen.
Wenn man es "schwarz" verchartert, ist die ganze Geschichte ohnehin illegal.
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  #8  
Alt 05.03.2013, 12:00
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Standard Funkgerät auf Charterboot

Haben die Charterboote wirklich alle ein Funkgerät?
Das kann ich mir gar nicht vorstellen, da die Crews -zumindest Binnen- meist nicht mal einen Führerschein haben.
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  #9  
Alt 05.03.2013, 13:29
Wellpaper Wellpaper ist offline
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Ein Funkgerät das aufs Boot zugelassen ist muss eingeschaltet werden. Es mit einem Schlüsselschalter ausser Betrieb zu setzten ist völlig egal, es muss komplett entfernt werden wenn es nicht im Gebrauch sein soll. Also Ausbauen und entfernen ist deine einzige Möglichkeit.
Wenn du verchartetst musst du das Boot auch offiziell in einem Gewerbe anmelden, nicht vergessen
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Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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  #10  
Alt 05.03.2013, 20:21
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Standard AW: Funkgerät auf Charterboot

Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Haben die Charterboote wirklich alle ein Funkgerät?
Das kann ich mir gar nicht vorstellen, da die Crews -zumindest Binnen- meist nicht mal einen Führerschein haben.
..ich habe bereits mehrfach gechartert, aber noch nie (Binnen) 'nen Boot mit Funke gehabt. Trotz vorhandenen UBI-Schein.

gesendet von unterwegs mit Tapatalk 2
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Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #11  
Alt 08.03.2013, 21:33
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Standard Funkgerät auf Charterboot

Bei unserer Tour am letzten Sonntag, wurde das Funkgerät einfach aufgestöpselt! Laut Anbieter ausreichend!
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Gruß Stephan
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  #12  
Alt 08.03.2013, 22:29
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Standard Funkgerät auf Charterboot

Zitat:
Zitat von Skipper83 Beitrag anzeigen
Bei unserer Tour am letzten Sonntag, wurde das Funkgerät einfach aufgestöpselt! Laut Anbieter ausreichend!
Ich habs geahnt... ))


viele Grüße Gunter
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  #13  
Alt 10.03.2013, 09:27
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Miss Marple Miss Marple ist offline
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Zitat:
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Hallo Miss Marple,

angemeldet sollte das Gerät ja auch sein. Hatte mal gehört, daß es gehen sollte, wenn das Gerät zur Nutzung unbrauchbar gemacht wird.
Hat jemand dazu weitere Info ?

Gruß

bambuse
Hallo bambuse,


lies mal den Beitrag 2 ganz durch, und aufmerksam.
Dann sollte Dir auffallen, das ich das auch geschrieben habe.(Betrifft Anmeldung)
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Viele Grüße aus dem Fichtelgebirge
Dietmar

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