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  #1  
Alt 11.12.2005, 21:33
Benutzerbild von Lustbrummer
Lustbrummer Lustbrummer ist offline
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Standard Zulassungspapiere für Boote gibt es die?

Hallo zusammen

Bin noch recht neu hier . Hab zwar schon einiges hier gelesen, aber als angehender Freizeitschiffer (Kajütboot) muss ich nun doch noch mal ein paar Fragen los werden.
So habe ich gestern erst in Izola (Slowenien) ein Boot von einem österreichischen Eigner angezahlt.
Doch nun, da ich zurück bin, haben sich mir so einige Fragen gestellt.
So konnte mir der Eigner zwar einen Seebrief zeigen, aber so etwas wie einen Bootsschein, auf dem die ganzen Daten von wegen Größe, Gewichte und zuässigen Personen eingetragen sind, das hatte er angeblich nicht.
Aber muss es dergleichen, was für ein Auto normal ist, nicht auch für ein Boot geben?
Ich stelle mir vor, ich müsste, wie hier gelesen, eine Personen- oder Crewliste erstellen, woher soll ich denn ohne entsprechende Angaben wissen, wieviel Personen auf diesem Boot zugelassen sind?
Angeblich gibt es keine weiteren Papiere.
Das einzige was ich habe, sind zwei drei- Bauzeichnungen von einer holländischen Werft im Maßstab 1:25. Aber auch ohne einer Schiffsnummer- Namen, oder einer ähnlichen Identifizierung.

Ich hoffe nur keinem Betrüger aufgesessen zu sein.
Könnte mir hier jemand sagen, welche Papiere, vom österreichischen Seebrief abgesehen, bei einem Bootskauf auf den Tisch gelegt werden müssten?
Ich habe sicher noch mehr Fragen, aber diese Frage beschäftigt mich zur Zeit am meisten. Daher würde ich mich freuen, die eine oder andere Antwort zu bekommen.
Übrigens habe ich vor, im April zunächst das Boot ganz zu bezahlen und dann erst mal ein paar Tage um Triest (Venedig?) herumzuschippern, um es anschließend aus dem Wasser zu holen und per LKW an den Main (Nähe Aschaffenburg) fahren zu lassen.
Mach mir da auch wegen de Papiere so meine Gedanken, ob das Schiff ohne eindeitige Identifizierung über alle Genzen kommen wird.
So nu aber.
MfG. Lustbrummer
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  #2  
Alt 11.12.2005, 21:44
Baracuda Again Baracuda Again ist offline
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Servus Lustbrummer!

Wenn dir der Verkäufer einen österreichischen Seebrief gezeigt hat dann gibt es für das Boot auch einen sogenannten Messbrief.

Nur mit einem Messbrief (der von der zuständigen Lamdesregierung abgestemmpelt sein muß) bekommt der Bootseigner einen Seebrief ausgestellt.

Im Messbrief sind alle Daten ( Länge, Breite, Verdrängung, Tiefgang, Motornummer(n) etc....) vermerkt. Auch der Name des Bootseigners ist auf diesem Dokument (und dem Seebrief) eingetragen. So kannst du erkennen ob Eigner und Verkäufer dieselbe Person sind.

Liebe Grüße aus Graz
Bernd
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  #3  
Alt 11.12.2005, 21:59
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Gunter Gunter ist offline
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hallo,

willkommen im

es muss kein betrüger sein
es gibt nicht zwingend wie beim auto einen bootsbrief der den besitzer ausweist, du kannst (meines wissens) ein boot bis 15m nach eigenen angaben z.b. beim adac oder einem verein oder bei der wsa (Wasser u. Schifffahrtsamt) anmelden, du solltest aber trotzdem sicher gehen, dass der dir kein fremdes boot verkauft, dann gehörts dir nämlich nicht auch wenn du es bezahlt hast

wie die einfuhr- und zollbestimmungen sind da kommen bestimmt noch ein paar erfahrene kollegen zu wort

bis denn gunter

ps: schönes schiff
[/i]
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  #4  
Alt 11.12.2005, 22:25
Benutzerbild von Lustbrummer
Lustbrummer Lustbrummer ist offline
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Oh, hier gibts ja echt schnelle Reaktionen.

Vielen herzlichen Dank!!

Hmm, wenn es so einfach ist, nach eigenen Angaben ein Boot registrieren zu lassen, dann sollte nach der hoffentlich problemlosen Überführung die Anmeldung keine Schwierigkeit mehr darstellen.

Aber nee, im Ernst, ich werde jetzt natürlich umgehend nach einer Kopie von diesem Messbrief fragen.
Bin ja mal gespannt, welche Antwort ich bekomme.
Vielen Dank noch mal für die überaus prompten und hilfreichen Antworten.
MfG. Lustbrummer

Gunter, das Boot sieht zwar wirklich auf den ersten Blick toll aus, aber auf den zweiten Blick steckt doch noch ein wenig Arbeit drin.
Dazu noch eine Frage.
Ist es normal, wie zerbeult dieser Rumpf von unten aussieht und dann noch die Schweissplatten an der Rumpfnaht?
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  #5  
Alt 11.12.2005, 22:34
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Hallo Lustbrummer,
wenn du einen Kaufvertrag hast und die ungefähren Maße, ist es kein Problem das Boot in D anzumelden, die Beulen im Rumpf sind mehr oder weniger normal, alles eine Preisfrage beim Bau
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 11.12.2005, 23:36
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Zitat:
Zitat von Gunter
hallo,

..................
wie die einfuhr- und zollbestimmungen sind da kommen bestimmt noch ein paar erfahrene kollegen zu wort

bis denn gunter

ps: schönes schiff
[/i]
Bin zwar kein Steuerspezialist, aber da Slowenien ja zur EU gehört dürfte das Einführen kein echtes Problem sein.

Übrigens: Als österreichischer Staatsbürger braucht du in Kroatien um ein Permit zu bekommen den Seebrief. Nur eine Eintragung beim ÖAMTC (=ADAC in Ö) reicht nicht (mehr).

Liebe Grüße aus Graz
Bernd
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  #7  
Alt 11.12.2005, 23:55
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Du solltest darauf achten daß du einen Nachweis bekommst, daß die Mehrwertsteuer in der EU schon abgeführt wurde. Ansonsten kannst du die auf den Bootspreis aufrechnen.
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  #8  
Alt 12.12.2005, 09:42
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Zitat:
Zitat von Lustbrummer
das Boot sieht zwar wirklich auf den ersten Blick toll aus, aber auf den zweiten Blick steckt doch noch ein wenig Arbeit drin.
na dann gibts ja bald nen neuen trööt bei restaurationen- freu mich schon
gruß gunter

ps: mein rumpf ist auch teilweise verbeult- wenns material dick genug ist -egal, bei dir sind die beulen so wie es aussieht an den inneren spanten, da würde ich von innen mal nachprüfen
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  #9  
Alt 12.12.2005, 17:28
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Zitat:
Zitat von Baracuda Again
Servus Lustbrummer!

Wenn dir der Verkäufer einen österreichischen Seebrief gezeigt hat dann gibt es für das Boot auch einen sogenannten Messbrief.

Nur mit einem Messbrief (der von der zuständigen Lamdesregierung abgestemmpelt sein muß) bekommt der Bootseigner einen Seebrief ausgestellt.

Im Messbrief sind alle Daten ( Länge, Breite, Verdrängung, Tiefgang, Motornummer(n) etc....) vermerkt. Auch der Name des Bootseigners ist auf diesem Dokument (und dem Seebrief) eingetragen. So kannst du erkennen ob Eigner und Verkäufer dieselbe Person sind.

Liebe Grüße aus Graz
Bernd
Hallo !

Stimmt nicht ganz- wenn das Boot eine gültige Donauzulassung hat, entfällt der Messbrief- da wird es ja vorgeführt. Ich würde mir folgendes aushändigen lassen: Seebrief in Kopie (Weitergabe ist verboten), Kaufvertrag vom Vorbesitzer (beides um nachzuweisen das das Boot vor 98 im EWR zugelassen wurde-spart das CE Zeichen).. Einen Kaufvertrag, kannst du im Net downloaden. Sollte das Boot in einem Schiffsregister geführt sein, wäre eine Entregistrierbescheinigung nicht schlecht.

Grüße Andi
__________________
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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