boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 20.10.2012, 14:28
Hammepirat Hammepirat ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 22
18 Danke in 7 Beiträgen
Standard Elektromotor = Motorboot?

Hallo, ich möchte mit meinem Kanu mit Elektromotor auf einem Fluss fahren, der für Motorboote gesperrt ist.

Ist das erlaubt, oder zählen E-Motoren auch als Motorboot?
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 20.10.2012, 15:04
nixbart nixbart ist offline
Captain
 
Registriert seit: 07.04.2007
Beiträge: 494
438 Danke in 229 Beiträgen
Standard

ElektroMOTOR !!!


Wei das hier https://www.youtube.com/watch?v=Vk4qO4lev58 ist auch ein Elektroboot.
Wo soll man nun die Grenze ziehen ob dein Boot erlaubt ist und ein anderes Elektroboot nicht ?

Motor ist Motor ... Behördendeutschland sei Dank !
__________________


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 20.10.2012, 15:08
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.072
Boot: Volksyacht Fishermen
44.677 Danke in 16.453 Beiträgen
Standard

Welcher Fluß?
Das kann man nicht allgemeingültig beantworten.
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 20.10.2012, 15:08
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.072
Boot: Volksyacht Fishermen
44.677 Danke in 16.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nixbart Beitrag anzeigen
Motor ist Motor ... Behördendeutschland sei Dank !
Nein, manchmal sind nur Verbrennungsmotoren verboten.
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 20.10.2012, 18:48
Hammepirat Hammepirat ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 22
18 Danke in 7 Beiträgen
Standard

Der Fluss ist die Wümme (nördliche Grenze von Bremen und Niedersachsen). Das Verbot für Motorboote gilt stromaufwärts ab Lilienthal.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 20.10.2012, 19:07
Benutzerbild von Jan-Maat-79
Jan-Maat-79 Jan-Maat-79 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Am alten Sicherheitshafen HB
Beiträge: 213
Boot: V-SPRINT in Resto
Rufzeichen oder MMSI: Nicht gucken - Nur anfassen!
790 Danke in 249 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hammepirat Beitrag anzeigen
Der Fluss ist die Wümme (nördliche Grenze von Bremen und Niedersachsen). Das Verbot für Motorboote gilt stromaufwärts ab Lilienthal.
Moin

Ruf mal beim WSA Bremen an.
Die sind für die Wümme zuständig.
__________________
Tschüss Ahoi
Daniel


Global warming is killing lighthouses!!!
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 21.10.2012, 01:25
Benutzerbild von kraehe
kraehe kraehe ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 29.06.2010
Ort: Bremen
Beiträge: 474
1.057 Danke in 462 Beiträgen
Standard

Moin,

Zitat:
Zitat von nixbart Beitrag anzeigen
Motor ist Motor ... Behördendeutschland sei Dank !
Das Behördendeutsch spricht in diesem Falle von Maschinenfahrzeug, d.h. es ist egal ob das Boot einen Elektromotor, eine Dieselmaschine, oder einen Atomreaktor hat. Zum Maschinenfahrzeug wird ein Kanu aber erst dann wenn der Motor läuft, d.h. wenn du den Motor aus hast, und ab besten die Schraube aus dem Wasser, dann darfst du auch mit einem Kanu einen Elektromotor transportierten.

Siehe: Wümme und Hamme.

ciao,Michael

Geändert von kraehe (21.10.2012 um 01:36 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 21.10.2012, 07:17
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.072
Boot: Volksyacht Fishermen
44.677 Danke in 16.453 Beiträgen
Standard

Schau mal, hier findest du auf Seite 2 alles was du Wissen mußt.
In den verbotenen Zonen darfst du mit keinerlei Motor fahren, außer du gehörst zu einer der vielen Ausnahmen.

http://www.polizei.bremen.de/sixcms/...%20W%FCmme.pdf

Wenn du im Netz suchst, nimm das Stichwort "Befahrungsverbot" und den Namen des Gewässers.
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 21.10.2012, 09:24
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.072
Boot: Volksyacht Fishermen
44.677 Danke in 16.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nixbart Beitrag anzeigen
ElektroMOTOR !!!


Wei das hier https://www.youtube.com/watch?v=Vk4qO4lev58 ist auch ein Elektroboot.
Wo soll man nun die Grenze ziehen ob dein Boot erlaubt ist und ein anderes Elektroboot nicht ?

Motor ist Motor ... Behördendeutschland sei Dank !
Hab jetzt erst deinen Link angesehen.
Das Video zeigt einen Elektrogleiter auf dem Chiemsee auf dem Verbrennungsmotoren verboten sind, Elektromotoren aber nicht.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 29.03.2013, 20:32
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort: immer am Wasser
Beiträge: 495
Boot: keins mehr, letztes Boot: Grand S520S Yamaha F100DETL
47 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Moin,
möchte mich hier mal einklinken.
Ist es denn erlaubt, mit einem Boot, an dem ein Verbrennungsmotor hängt mit dem ebenfalls angebauten Elektromotor auf einem Gewässer zu fahren, das für Boote mit Verbrennungsmotoren gesperrt ist?
Als Gewässer denke ich z.B. am Chiemsee.
__________________
Beste Grüße Uwe





Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 29.03.2013, 20:39
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von BARTMAN Beitrag anzeigen
(..)
Ist es denn erlaubt, mit einem Boot, an dem ein Verbrennungsmotor hängt mit dem ebenfalls
angebauten Elektromotor auf einem Gewässer zu fahren, das für Boote mit Verbrennungsmotoren
gesperrt ist?
Als Gewässer denke ich z.B. am Chiemsee.

Radio Eriwan antwortet: Im Prinzip ja.

Allerdings braucht auch ein Elektroboot auf dem Chiemsee eine Erlaubnis, die an Zulassungsbedingungen
und einen Vertrag mit dem Freistaat Bayern geknüpft ist. Die Zahl der E-Boote ist jedoch, anders als die
der Verbrennungsmotorboote, nicht limitiert. Gleiches gilt am Ammersee und am Starnbergersee.

Zuständig ist für den Chiemsee das Landsratsamt Traunstein, Landsberg für den Ammersee und für
den Starnberger See wirst Du selbst draufkommen.

So einfach reinschmeissen und losfahren, ist nicht
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 29.03.2013, 20:45
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort: immer am Wasser
Beiträge: 495
Boot: keins mehr, letztes Boot: Grand S520S Yamaha F100DETL
47 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Danke John für deine Ausführungen.
Dass es auch für Boote mit E-Maschinen Zulassungsvorschriften gibt, war mir bekannt. Meine Frage zielte eher in die Richtung, ob es zulässig ist mit einem Boot bei dem die Hauptmaschine eine Verbrennungsmotor ist, ohne diesen abzubauen, mit dem Elektromotor als Zweitmaschine überhaupt auf Gewässern, auf den Verbrennungsmotoren unzulässig sind, eine Lizenz zum fahren mit dem EMotor bekommt oder fahren darf.
__________________
Beste Grüße Uwe





Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 29.03.2013, 20:48
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Mit dieser Detailfrage müsstest Du das LRA fragen. Dabei könnte man darauf hinweisen,
dass es ja Usus ist, Boote zu erlauben, die einen Verbrennungsmotor an Bord haben und
diesen nicht oder nur unter besonderen Bedingungen nutzen dürfen - nämlich alle Segler
mit Hilfsmaschine, die nur zum Ein- und Auslaufen und bei Sturmwarnung oder drohender
Dunkelheit angeworfen werden darf.

Ich warte auf den ersten E-Bootfahrer, der einen Generator zum Batterieladen an Bord hat.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 29.03.2013, 20:57
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort: immer am Wasser
Beiträge: 495
Boot: keins mehr, letztes Boot: Grand S520S Yamaha F100DETL
47 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Hmmh, das ist natürlich ein interessanter Aspekt. Ich kenne in der Tat Seen auf dem Verbrennungsmaschinen verboten sind, auf dem jedoch etliche Segelboote als Notmotor einen Verbrenner dabei haben.
Ich denke das werden die Zulassungsbehörden aber dennoch ganz kritisch sehen, wenn ich mit meinem Bootchen auf ihren Teichen rumschippern will.
Also gesehen oder gehört habe ich von meiner gedachten Konstellation noch niemand.
__________________
Beste Grüße Uwe





Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 30.03.2013, 07:36
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.072
Boot: Volksyacht Fishermen
44.677 Danke in 16.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von BARTMAN Beitrag anzeigen
Danke John für deine Ausführungen.
Dass es auch für Boote mit E-Maschinen Zulassungsvorschriften gibt, war mir bekannt. Meine Frage zielte eher in die Richtung, ob es zulässig ist mit einem Boot bei dem die Hauptmaschine eine Verbrennungsmotor ist, ohne diesen abzubauen, mit dem Elektromotor als Zweitmaschine überhaupt auf Gewässern, auf den Verbrennungsmotoren unzulässig sind, eine Lizenz zum fahren mit dem EMotor bekommt oder fahren darf.
An der oberen Donau weiß ich, daß der Motor nicht einsatzbereit sein darf. Baue ich ihn ab und lege ihn ins Boot, darf er dabei sein.
Einfach nachfragen wie John schon sagt.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 30.03.2013, 08:43
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Einfach nachfragen wie John schon sagt.
Wer viel fragt, bekommt viel Antwort.

Bei der Vorsorge für einen ernsthaft anzunehmenden Notfall mache ich mir keine Gedanken um Vorschriften und handle kraft meines Daseins soweit ich damit niemanden beeinträchtige.
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 30.03.2013, 09:16
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort: immer am Wasser
Beiträge: 495
Boot: keins mehr, letztes Boot: Grand S520S Yamaha F100DETL
47 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
...Baue ich ihn ab und lege ihn ins Boot, darf er dabei sein. ...
Danke für den Tip. Eher nicht. Guck mal was für ein Boot ich fahre.
__________________
Beste Grüße Uwe





Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 30.03.2013, 09:19
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.006
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.237 Danke in 8.903 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Wer viel fragt, bekommt viel Antwort.

Bei der Vorsorge für einen ernsthaft anzunehmenden Notfall mache ich mir keine Gedanken um Vorschriften und handle kraft meines Daseins soweit ich damit niemanden beeinträchtige.
Nach dieser weisen Einsicht können wir ja gefühlte 10% der Trööts im BF endlich schließen/löschen!
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 30.03.2013, 09:31
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.072
Boot: Volksyacht Fishermen
44.677 Danke in 16.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Wer viel fragt, bekommt viel Antwort.

Bei der Vorsorge für einen ernsthaft anzunehmenden Notfall mache ich mir keine Gedanken um Vorschriften und handle kraft meines Daseins soweit ich damit niemanden beeinträchtige.
Wenn du mit dieser Einstellung auf einem bayrischen See fahren willst, wünsche ich dir viel Spaß und Erfolg dabei.

Auf meinem Heimatrevier, dem Neusiedlersee in Österreich wäre sogar der Verbrennungsmotor im Boot lagernd verboten und das wird auch überwacht.

Aber wie schon irgendwo hier geschrieben, das ist Sache der Landratsämter und die ticken unterschiedlich.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 30.03.2013, 14:35
Benutzerbild von Warmduscher
Warmduscher Warmduscher ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.998
Boot: Sevylor Caravelle BB open T56 Frontrunner
3.920 Danke in 2.059 Beiträgen
Standard

Mit dieser Einstellung bekommt 123 für Bayern gar kein Visum.

Übrigens sind in der bayerischen Schiffahrtsordnung (SchO) die Begrifflichkeiten so geregelt, das von "Fahrzeugen mit Maschinenantrieb" die Rede ist. Das sind Fahrzeuge, die mit eigener Triebkraft ausgerüstet sind, ausgenommen Segelfahrzeuge mit Hilfsmotor.

Von Verbrennungsmotoren ist erst dann die Rede wenn es um Abgasvorschriften von Fahrzeugen, die für Sport- oder Vergnügungszwecke verwendet werden, geht.

Bei der Zulassungspflicht wird dann noch einerseits zwischen Fahrgast- und Güterschiffen, schwimmendes Gerät, Mietfahrzeuge und Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, sowie Elektromotorbooten unterschieden.

Ein Motorboot wird nicht zum Elektromotorboot nur weil der Verbrennungsmotor aus bleibt und ein Elektromotor arbeitet. Dazu muss vermutlich der Verbrennungsmotor unbrauchbar gemacht worden sein.

W
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 30.03.2013, 22:02
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort: immer am Wasser
Beiträge: 495
Boot: keins mehr, letztes Boot: Grand S520S Yamaha F100DETL
47 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Ein Motorboot wird nicht zum Elektromotorboot nur weil der Verbrennungsmotor aus bleibt und ein Elektromotor arbeitet. Dazu muss vermutlich der Verbrennungsmotor unbrauchbar gemacht worden sein.W
Auch das ist nur Spekulation und Vermutung, hier aus dem bayrischen Raum, aber sicher nicht ganz daneben. (nur so am Rande, ich bin selbst gebürtiger Oberpfälzer und Bayer )
Ich denke, auch das ist nur Vermutung und Spekulation , wir bekommen erst Gewissheit, wenn das schon jemand probiert hat oder jemand von einer zuständigen Behörde sich rechtsverbindlich geäußert hat.
__________________
Beste Grüße Uwe





Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 31.03.2013, 05:26
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.072
Boot: Volksyacht Fishermen
44.677 Danke in 16.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von BARTMAN Beitrag anzeigen
..... oder jemand von einer zuständigen Behörde sich rechtsverbindlich geäußert hat.
Von der Donau oberhalb Kelheims gibt es diese offizielle Aussage, daß der Motor nicht betriebsbereit sein darf und deshalb nicht am Spiegel hängen darf.
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 31.03.2013, 07:59
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2012
Ort: Wien
Beiträge: 2.254
Boot: Momentan Bootlos :-(
2.094 Danke in 1.286 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Dazu muss vermutlich der Verbrennungsmotor unbrauchbar gemacht worden sein.
No, da sind wir dann wieder bei der "Ermessenssache des Amtshandelnden Beamten"

Der Verbrennungsmoter ist z.B. "unbrauchbar gemacht" wenn die Starterbatterie abgeklemmt ist, Klemme 50 abgezogen ist..etc.....
__________________
No Money - No Problem
No Work - No Problem
No Wind - PROBLEM
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 31.03.2013, 10:19
Benutzerbild von Warmduscher
Warmduscher Warmduscher ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.998
Boot: Sevylor Caravelle BB open T56 Frontrunner
3.920 Danke in 2.059 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von BARTMAN Beitrag anzeigen
Auch das ist nur Spekulation und Vermutung, hier aus dem bayrischen Raum, aber sicher nicht ganz daneben. (nur so am Rande, ich bin selbst gebürtiger Oberpfälzer und Bayer )
Also 1. ist die "Spekulation und Vermutung" von mir und damit eigentlich fast schon eine Tatsache, 2. was hat die Oberpfalz mit (Ober-)bayern zu tun ? Das meine ich keinesfalls abwertend, aber die Oberpfalz ist die Oberpfalz und Oberbayern ist Oberbayern.

Zitat:
Ich denke, auch das ist nur Vermutung und Spekulation , wir bekommen erst Gewissheit, wenn das schon jemand probiert hat oder jemand von einer zuständigen Behörde sich rechtsverbindlich geäußert hat.
Eine rechtsverbindliche Äußerung einer Behörde wäre ein Bescheid. Den habe ich nicht.

Meine Spekulation und Vermutung bezog sich auf die vorausgesetzte Unbrauchbarkeit des Verbrennungsmotors. Diesbezüglich hatte die Behörde im Fall unserer Anfrage keine eigene Meinung im Detail, sondern hat an den TÜV verwiesen. Dieser sollte ggf. bescheinigen welcher Motor bzw. in unserem Fall welche Maschinenleistung das Motorboot aus sachverständiger Sicht hat. Es ging da um Drosselung des Motors bzw. um Stilllegung einer von zwei Maschinen aufgrund Leistungsobergrenzen an dem entsprechenden Gewässer.

Mit Kabelabziehen o. ä. geht da gar nichts. Was vorr. gehen würde ist bei der Drosselung z. B. ein anderes Motorsteuergerät mit Bescheinigung des Herstellers, das mit diesem Motorsteuergerät der Motor die maximale Leistung von xy hat. Natürlich muss sowas dann auch in den Bootspapieren vermerkt werden damit bei einer Kontrolle geprüft werden kann, ob die Drosselung auch wirklich vorhanden ist.

W
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 31.03.2013, 16:39
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.574
Boot: Sevylor Belly Boat Destroyer Class
Rufzeichen oder MMSI: 211XXXXXX
1.738 Danke in 851 Beiträgen
Standard

@ Hammepirat,

sicherlich gibt es für das von dir genannte Gewässer so etwas wie eine Schifffahrtsverordnung, eine Befahrensregel oder vergleichbares.

Als Beispiel für die Regelung des Befahrens eines Gewässers hier ein
kurzer Ausszug aus der Ruhrschifffahrtsverordnung (RuhrSchVO):


Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ruhrschifffahrt
(Ruhrschifffahrtsverordnung - RuhrSchVO -)vom 01. Dezember 2009

Aufgrund des § 37 Absatz 3 Ziffer 1 desWassergesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landeswassergesetz – LWG –) vom 25. Juni1995 (GV.NRW.S.926), der
Verordnung über die Schiffbarkeit von Gewässern vom 07. September 2009
(GV.NRW.S515), des § 27 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 sowie
§ 35 des Gesetzes über den Aufbau unddie Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG –) vom13. Mai 1980 und § 36 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.Februar 1987 (BGBl.I S.602) in der je-
weils gültigen Fassung wird verordnet:

§ 18
Zusätzliche Vorschriften für den Kettwiger See und den Baldeneysee

(1) Diese zusätzlichen Vorschriften gelten für den Kettwiger See vom Stauwehr
und dem Oberhaupt der Schleuse Kettwig bei Ruhr-km 21,6 bis zur Kettwiger
Eisenbahnbrücke bei Ruhr-km 22,1 und den Baldeneysee vom Stauwehr und
Oberhaupt der Schleuse Baldeney bei Ruhr-km 29,3 bis zur Kampmannschen
Straßenbrücke bei Ruhr-km 37,1.

(2) Alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb - dies gilt auch für Segelfahrzeuge
unter
Maschinenantrieb - dürfen beide Seen nur innerhalb des ausgetonnten Haupt-
fahrwassers befahren. Fahrzeuge, deren Hauptantriebskraft mit Maschinenan-
trieb erfolgt, ist der Aufenthalt außerhalb des Hauptfahrwassers untersagt.
Segel- und Fischereifahrzeuge unter Maschinenantrieb dürfen von ihrem ge-
nehmigten Liegeplatz auf dem kürzesten Weg zum ausgetonnten Hauptfahr-
wasser oder von diesem auf dem kürzesten Weg zu ihrem Liegeplatz fahren.
Elektromotorboote gelten nicht als Fahrzeuge mit Maschinenantrieb im
Sinne
dieser Verordnung.
Das Einsetzen von Kleinfahrzeugen mit Maschinenantrieb im Bereich des

Baldeneysees ist nicht gestattet.

Die Verordnungen sind den Erfordernissen der verschiedenen Gewässer angepasst und deshalb nicht allgemeingültig.
Verlass dich nicht auf die hier veröffendlichten spekulativen Aussagen.
Schaff rechtssicherheit für dich durch Information aus verbindlichen Quellen.
Das können sein: Wasserschutzpolizei, Bundes- oder Landesumweltämter, Schifffahrtsämter, Kommunalverbände, Eigentümer etc.
Wer für die Wümme zuständig ist, wirst Du allerdings selber herausfinden müssen.

Frohe Ostern
Robin
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.





Geändert von Joshua Slocum (31.03.2013 um 18:28 Uhr) Grund: Es fehlte ein m
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.