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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 25.03.2013, 21:13
wooden-ships wooden-ships ist offline
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Standard Lichtleiste verlängern - Eintragung?

Hi,

was meint Ihr muss eine Verlängerung der Lichleiste eingetragen werden?
Ich habe vor die Lichleiste 1,5m zu verlängern damit ein längeres Boot mit dem Trailer transportiert werden kann.

Danke schon mal für eure Tipps und Ratschläge....

LG
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  #2  
Alt 25.03.2013, 21:19
Benutzerbild von billi
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steht den die länge über alles in den Papieren des Trailers ?

sry für meine Frage aber ich hab keinen Trailer
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 25.03.2013, 21:23
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Ja steht immer drin- daher wirst du um eine Eintragung nicht rum kommen ,da sonst die ABE erlischt.

Gruss
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #4  
Alt 25.03.2013, 21:28
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Dachte ich mir. Mit meiner Frage nach der Gesammtlänge hätte er sich die Frage auch bestimmt selbst beantworten können.
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  #5  
Alt 26.03.2013, 07:50
wooden-ships wooden-ships ist offline
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Jut dann werde ich das mal vorführen fahren...
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  #6  
Alt 26.03.2013, 09:23
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Da könnt aber dann noch einiges daherkommen:
Wenn du hinten 1,5m länger machst bedeutet das ja auch, daß du ein 1,5m längeres Boot transportieren kannst. Und zwar auch nur nach hinten verlängert. Sprich: Die gesamte Gewichtsverteilung ändert sich nach hinten und damit zB. auch deine Stützlast.
Je nach Trailer lässt dir das der Tüvler evtl. gar nicht durchgehen.
Daher: Erst zum Tüv und fragen ob das überhaupt geht bevor du Teile einkaufst.

Schöne Grüße,
Jan
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  #7  
Alt 26.03.2013, 09:43
roberteberle roberteberle ist offline
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D.h das Boot steht 1,5 mtr hinter der letzten kielrolle.

Mal davon abgesehen, das man dann auch die Achsen versetzen muß wollt ich mein Boot so nicht transportieren, Schätze mal da müssen 2 Leute auf die Deichsel um sie auf die hängerkupplung zu drücken.
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Mit freundlichen Grüßen, Robert
Danke fürs lesen.

es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht
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  #8  
Alt 26.03.2013, 14:28
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Kommst du dann überhaupt noch mit dem zul.Gesamtgewicht des Trailers klar?

Gruss
Andreas
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  #9  
Alt 31.03.2013, 22:12
wooden-ships wooden-ships ist offline
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das mit dem überstand hinter der letzten Kielrollen wird noch anders geregelt.
Und mit dem zul. Gesamtgewicht gibt's keine Probleme - ist noch genügend Luft nach oben!

Was sollte dagegen sprechen wenn die stützlast eingehalten wird?
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  #10  
Alt 01.04.2013, 13:34
freerider13 freerider13 ist offline
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Wenn die Stützlast eingehalten wird spricht nix dagegen - aber genau das ist ja die Frage bei solch einer Lastverschiebung nach hinten. Deshalb vorher zum Tüv und fragen.

Schöne Grüße,
Jan
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  #11  
Alt 01.04.2013, 14:46
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clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

Das Stichwort lautet "freie Deichsellänge". Das ist das Maß von der Kupplung bis zum Rahmen.
Oder -- bei Rahmen = Deichsel -- das Maß von der Kupplung bis zur Achse.
Dafür gibt es in Abhängigkeit von Stützlast und zul. Gesamtgewicht eine (variable) Obergrenze.
Also: Termin beim TÜV o.ä. machen und die Sache vorab besprechen.

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #12  
Alt 02.04.2013, 07:13
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Danger38 Danger38 ist offline
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Bei einer Verlängerung von 150 cm wirst Du tatsächlich nicht um ein Gespräch (Einzelabnahme) mit dem TÜV herumkommen. Ich weiß ja nicht, wie es bei Dir tatsächlich aussieht (Bootslänge/Trailerlänge), aber Du weißt sicher schon, das das Boot bis zu 1 Meter auch über die Lichtleiste herausragen darf, wenn die anderen Parameter (Stützlast,Achslast,Gesamtgewicht) eingehalten werden. Das Boot ist ja lediglich "Ladung".
Am Rande sei hier noch eine persönliche Erfahrung angemerkt, die aber keinen Ratschlagcharakter haben darf: Bei meinem letzten Trailer hatte der Vorbesitzer einfach eine längere (50 cm) Mittelstrebe verbaut. (DAS WAR SICHER UNZULÄSSIG). Ich bin aber mit dem Trailer anstandslos über den TÜV gekommen, da die Gesamtlänge gar nicht überprüft wurde. Nur die Fahrgestellnummer wurde kontrolliert (neben den üblichen Dingen) und die befand sich auf der Querstrebe.
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Gruß, Klaus
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