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  #1  
Alt 21.04.2013, 08:40
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Standard Bestimmungen auf der Belgischen/Holländischen Maas

Guten Morgen allerseits,

ich hoffe alle haben gut geschlafen und das Wochenende war bis jetzt perfekt.....

Ich bin mit meinem Boot in Belgien/Holland auf der Maas unterwegs. Mein Heimathafen ist Heerenlaak im Belgischen Maaseik. Ich bin da eigentlich schon mein ganzes Leben unterwegs und ich liebe diese Gegend. In den letzten Jahren hatte ich aber beruflich bedingt nicht wirklich die Zeit das Boot die Saison über im Wasser zu lassen. Ich muss sagen, dass sich unsere Fahrstrecke hauptsächlich auf die Maas selber und die angrenzenden Baggerseen beschränkt. Ich habe jetzt im aktuellen Marec Magazin gelesen, dass man wohl neuerdings eine Bootvignette braucht um die flämischen Wasserwege in dieser Region zu befahren.

Was sind denn die flämischen Wasserwege??? Ich habe kein Problem damit die Vignette zu kaufen wenn das so ist. Aber brauche ich die bei meinem Revier überhaupt???

Meine zweite Frage bezieht sich auf die von den Behörden gewünschte/geforderte Ausrüstung die an Bord sein muss.

Was muss ich dabei haben in Belgien/Holland auf der Maas.

Feuerlöscher OK, QuickStop OK, Schwimmwesten für alle OK,..........

Was brauche ich noch?????

Ich würde mich über viele Antworten freuen......


Machts gut und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel.......
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Viele Grüße, Marcus

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  #2  
Alt 21.04.2013, 20:25
Amigo Amigo ist offline
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Standard xx

Hallo Marcus,
dann sind wir ja beim gleichen Unternehmen. Ich liege in der Spaanjeerd.
Du brauchst in unserem Revier keine Vinette. Du bist ja hier in Limburg zu Hause und nicht in Flandern. Eine Vinette brauchst Du, wenn Du in Bocholt in die flämische Region einläufst. D.h. Maas-Kanal Niederweert-Zuid-Willemsfahrt (Bocholt) weiter Richtung Maastricht oder Blau Kai usw. willst.
Oder meinst Du die Jahresplakette? Die bekommst Du doch beim Hafenmeister und jedes Jahr wenn Du Deinen Liegeplatz bezahlt hast, die fablich abgestimmte Jahreszahl zum aufkleben. Das ist alles.
Sicherheitsausrüstung an Bord dürfte doch wohl für einen Skipper kein Problem sein. Was hast Du für ein Boot? Wenn Kajütboot, ab 7,00m länge ist in Belgien eine Funkausrüstungspflicht.

Gruß
Amigo
Bodo
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Zeit ist das, was man an der Uhr abliest.
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  #3  
Alt 22.04.2013, 18:38
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Moin Bodo,

ne, ich meine diese Vignette die ich wohl laut der aktuellen Marec Zeitung auf bestimmten Wasserstrassen brauche. Danke schön für deine Aussage. Ich meine mal irgendwas von einem Almanach (Buch) gehört zu haben was man wohl jedes Jahr in der neuesten Ausgabe dabei haben muss. Mein Boot ist unter 6 Meter lang.
__________________
Viele Grüße, Marcus

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  #4  
Alt 22.04.2013, 20:54
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nagel254 nagel254 ist offline
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Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
Moin Bodo,

ne, ich meine diese Vignette die ich wohl laut der aktuellen Marec Zeitung auf bestimmten Wasserstrassen brauche. Danke schön für deine Aussage. Ich meine mal irgendwas von einem Almanach (Buch) gehört zu haben was man wohl jedes Jahr in der neuesten Ausgabe dabei haben muss. Mein Boot ist unter 6 Meter lang.
Nein da brauchst du keine Vignette da Gemeinschaftsmaas Belgien/Niederlande.
Den Almanach brauchst da ,weil dort das BPR drinnen steht. Kostet etwa 17 Teuro in den Niederlanden.

Gruss
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .

Geändert von nagel254 (22.04.2013 um 20:59 Uhr)
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  #5  
Alt 22.04.2013, 21:25
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Olligv2 Olligv2 ist offline
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http://www.dmyv.de/index.php?id=381

Regeln für holländ. Gewässer.
Lt. Internetseite DMYV:
Sicherheitstechnische Ausrüstung
Die sicherheitstechnische Ausrüstung für motorisierte Wasser*sportfahrzeuge entspricht im wesentlichen den deutschen Vorschriften und sollte - schon aus eigenem Interesse - in einwandfreiem Zustand mitgeführt werden.
Vorgeschrieben sind auf niederländischen Wasserstraßen:
  • Signalhorn;
  • intakte Navigationsbeleuchtung;
  • Notsignale (rote Flagge, rotes Licht);
  • Fahrzeuge vor Anker müssen bei Tag einen schwarzen Ball und bei Nacht ein weißes Rundumlicht führen;
  • Segelfahrzeuge unter Segeln, die gleichzeitig mit Maschinenkraft fahren, müssen einen schwarzen Kegel - Spitze nach unten - führen.
Für sogenannte "schnelle Boote" sind zusätzlich vorgeschrieben:
  • ohnmachtsichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person; Steht der Schiffsführer am Ruder, muss er eine Rettungsweste tragen.
  • Quickstopeinrichtung;
  • Feuerlöscher;
  • solide Lenkeinrichtung
  • solide, geräuschgedämpfte Einrichtung für das Abführen der Abgase;
Zusätzlich wird empfohlen:
  • Reserveanker mit ausreichend langer Leine;
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung;
  • Paddel oder Riemen;
  • Rettungsring;
  • Werkzeug;
  • Handlampe;
  • Rundfunkempfänger;
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