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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 10.05.2013, 12:03
Bastard Bastard ist offline
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Das kann so aber nicht richtig sein!
Weil wenn ich die Rechnung mal so aufmache kann ich meinen Anhänger mit 775 kg beladen da die 75kg ja in die Deichsel als Stützlast gerechnet wird!?! Aber die A... Karte habe ich wenn die den Anhänger einzeln Verewigen weil ich dann ja 775kg habe. Die Masse des Anhängers berechnet sich so Gewicht Leeranhänger+ Boot mit gedönz Benzin und Wasser wenn vorhanden die Stützlast ergibt sich nur aus der Lastenverteilung wo ich das Gewicht Platziere. Warum werden jedes Jahr zig Gespanne auf Rastplätzen umgeladen? Weil sie falsch beladen sind! Die Gesamt Masse aus einem Zug ergibt sich aus Zugfahrzeug Leergewicht+ Personen+ Ladung dann kommt der Anhänger mit Leergewicht+ Ladung.
Geht man mal von den gewichten des anderen tröts aus ergibt sich doch schon deine frage
Audi A3 1,9 TDI Leer Gewicht 1185Kg zgg. 1745Kg ergibt eine Zuladung von 560Kg das bedeutet wenn zwei Personen mit 80kg ins Auto einsteigen darf er nur noch 300Kg zu laden. Rechne ich jetzt den Anhänger mit einer Stützlast mit 75Kg darf ich nur noch 225 Kg ins Auto laden. Das Zuggewicht des Anhängers bleibt bei 700kg weil ich dem Anhänger kein Gewicht genommen habe!








A: Stützlast 50Kg
B: Stützlast 75Kg
C: Stützlast 100 Kg
Immer das selbe Gewicht des Anhängers 700 Kg ob am PKW oder nicht es bleiben 700Kg die der Wagen ziehen muss also würde ich sagen NEIN.
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Gruß
Björn
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  #27  
Alt 10.05.2013, 12:06
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastard Beitrag anzeigen
Das kann so aber nicht richtig sein!
Weil wenn ich die Rechnung mal so aufmache kann ich meinen Anhänger mit 775 kg beladen da die 75kg ja in die Deichsel als Stützlast gerechnet wird!?! Aber die A... Karte habe ich wenn die den Anhänger einzeln Verewigen weil ich dann ja 775kg habe. Die Masse des Anhängers berechnet sich so Gewicht Leeranhänger+ Boot mit gedönz Benzin und Wasser wenn vorhanden die Stützlast ergibt sich nur aus der Lastenverteilung wo ich das Gewicht Platziere. Warum werden jedes Jahr zig Gespanne auf Rastplätzen umgeladen? Weil sie falsch beladen sind! Die Gesamt Masse aus einem Zug ergibt sich aus Zugfahrzeug Leergewicht+ Personen+ Ladung dann kommt der Anhänger mit Leergewicht+ Ladung.
Geht man mal von den gewichten des anderen tröts aus ergibt sich doch schon deine frage
Audi A3 1,9 TDI Leer Gewicht 1185Kg zgg. 1745Kg ergibt eine Zuladung von 560Kg das bedeutet wenn zwei Personen mit 80kg ins Auto einsteigen darf er nur noch 300Kg zu laden. Rechne ich jetzt den Anhänger mit einer Stützlast mit 75Kg darf ich nur noch 225 Kg ins Auto laden. Das Zuggewicht des Anhängers bleibt bei 700kg weil ich dem Anhänger kein Gewicht genommen habe!
...
A: Stützlast 50Kg
B: Stützlast 75Kg
C: Stützlast 100 Kg
Immer das selbe Gewicht des Anhängers 700 Kg ob am PKW oder nicht es bleiben 700Kg die der Wagen ziehen muss also würde ich sagen NEIN.
Rechne das fett Hervorgehobene bitte nochmal nach.
ansonsten:
jajaja...
ich gebs auf.
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Grüße, Andreas
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  #28  
Alt 10.05.2013, 12:21
Bastard Bastard ist offline
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upps sorry 400Kg
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Gruß
Björn
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  #29  
Alt 10.05.2013, 12:21
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der hier diskutierte Audi darf einen Anhänger ziehen, der 75 kg Stützlast und 630 kg Achslast hat, mithin 705 kg insgesamt.
Deine Aussage oder gibt es dazu eine rechtsverbindliche Quelle auf die man sich im Zweifel berufen kann?
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #30  
Alt 10.05.2013, 12:23
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Zitat:
Zitat von Bastard Beitrag anzeigen
Das kann so aber nicht richtig sein!
Weil wenn ich die Rechnung mal so aufmache kann ich meinen Anhänger mit 775 kg beladen da die 75kg ja in die Deichsel als Stützlast gerechnet wird!?! Aber die A... Karte habe ich wenn die den Anhänger einzeln Verewigen weil ich dann ja 775kg habe. Die Masse des Anhängers berechnet sich so Gewicht Leeranhänger+ Boot mit gedönz Benzin und Wasser wenn vorhanden die Stützlast ergibt sich nur aus der Lastenverteilung wo ich das Gewicht Platziere. Warum werden jedes Jahr zig Gespanne auf Rastplätzen umgeladen? Weil sie falsch beladen sind! Die Gesamt Masse aus einem Zug ergibt sich aus Zugfahrzeug Leergewicht+ Personen+ Ladung dann kommt der Anhänger mit Leergewicht+ Ladung.
Geht man mal von den gewichten des anderen tröts aus ergibt sich doch schon deine frage
Audi A3 1,9 TDI Leer Gewicht 1185Kg zgg. 1745Kg ergibt eine Zuladung von 560Kg das bedeutet wenn zwei Personen mit 80kg ins Auto einsteigen darf er nur noch 300Kg zu laden. Rechne ich jetzt den Anhänger mit einer Stützlast mit 75Kg darf ich nur noch 225 Kg ins Auto laden. Das Zuggewicht des Anhängers bleibt bei 700kg weil ich dem Anhänger kein Gewicht genommen habe!

Björn, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht überschritten werden, daher kann man die Stützlast nicht immer einfach dem Zugfahrzeug zurechnen.
Dass bei der ganzen Sache das ZGG des Zugfahrzeugs bzw. das max. Zuggewicht beachtet werden muß, dürfte klar sein.
Im Übrigen hat John alles geschrieben. Das Thema wurde schon einige Dutzend mal hier durchgekaut.....








A: Stützlast 50Kg
B: Stützlast 75Kg
C: Stützlast 100 Kg
Immer das selbe Gewicht des Anhängers 700 Kg ob am PKW oder nicht es bleiben 700Kg die der Wagen ziehen muss also würde ich sagen NEIN.
Björn, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht überschritten werden, daher kann man die Stützlast nicht immer einfach dem Zugfahrzeug
zurechnen.
Dass bei der ganzen Sache das ZGG des Zugfahrzeugs bzw. das max. Zuggewicht beachtet werden muß, dürfte klar sein.
Im Übrigen hat John alles geschrieben. Das Thema wurde schon einige Dutzend mal hier durchgekaut.....
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #31  
Alt 10.05.2013, 12:36
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Deine Aussage oder gibt es dazu eine rechtsverbindliche Quelle auf die man sich im Zweifel berufen kann?
Letzteres, s.o.
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Beste Grüße

John
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  #32  
Alt 10.05.2013, 13:02
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Letzteres, s.o.
Dann wäre es sicherlich hilfreich und abschließend zielführend,
wenn alle diese Antwort des Bund.Verk.Ministeriums hier lesen könnten,
sprich wenn diese hier veröffentlicht wäre.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #33  
Alt 10.05.2013, 13:12
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Dann wäre es sicherlich hilfreich und abschließend zielführend,
wenn alle diese Antwort des Bund.Verk.Ministeriums hier lesen könnten,
sprich wenn diese hier veröffentlicht wäre.
Reicht das Fax in dem Link in #24 nicht?
aus:
http://www.motor-talk.de/forum/aktio...hmentId=707452
und ganz genau, damit keiner zuviel Mühe in die Suche investieren muss:
Abschnitt 3, aber Achtung: die Abschnittszahlen stehen entgegen üblicher Konventionen auf der rechten Seite des Textes.

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	fax2.jpg
Hits:	116
Größe:	86,0 KB
ID:	448521

edit, hab für die ganz Faulen das entsprechende noch markiert
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Grüße, Andreas

Geändert von Hausbootbewohner (10.05.2013 um 13:23 Uhr)
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  #34  
Alt 10.05.2013, 13:23
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Dann wäre es sicherlich hilfreich und abschließend zielführend,
wenn alle diese Antwort des Bund.Verk.Ministeriums hier lesen könnten,
sprich wenn diese hier veröffentlicht wäre.

Das ganze Forum kann sie in Beitrag #9 lesen!

Das ganze Forum? Nein! Der von unbeugsamen BF-Mitgliedern bevölkerte Oberrhein hört nicht
auf, der Einsicht Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die BF-Mitglieder,
die als Autoren in den befestigten Landen Bayern, Berlin, Heilbronn und Straßburg leiden...
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Beste Grüße

John
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  #35  
Alt 10.05.2013, 14:56
Bastard Bastard ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Björn, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht überschritten werden, daher kann man die Stützlast nicht immer einfach dem Zugfahrzeug
zurechnen.
Dass bei der ganzen Sache das ZGG des Zugfahrzeugs bzw. das max. Zuggewicht beachtet werden muß, dürfte klar sein.
Im Übrigen hat John alles geschrieben. Das Thema wurde schon einige Dutzend mal hier durchgekaut.....



Hallo checki,
dann habe ich es ja richtig verstanden! Er darf das Gespann so nicht bewegen Achslast okay ZGG okay nur Zuggewicht nicht okay da er 630 kg ziehen darf und nicht 700 kg was anderes habe ich auch nicht gesagt
__________________
Gruß
Björn
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  #36  
Alt 10.05.2013, 14:58
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Zitat:
Zitat von Bastard Beitrag anzeigen
Hallo checki,
dann habe ich es ja richtig verstanden! Er darf das Gespann so nicht bewegen Achslast okay ZGG okay nur Zuggewicht nicht okay da er 630 kg ziehen darf und nicht 700 kg was anderes habe ich auch nicht gesagt
Falsch verstanden. Er darf es ziehen.
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Grüße, Andreas
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  #37  
Alt 10.05.2013, 15:03
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Zitat:
Zitat von Bastard Beitrag anzeigen
(..) Zuggewicht nicht okay (..)
Den Begriff "Zug" musst Du Dir wie bei der guten alten Eisenbahn vorstellen. Das ist das Gewicht von Auto + Anhänger (also alle Achslasten zusammen).

Hierfür gibt es bei einigen Autos Obergrenzen, die dazu führen, dass man bei maximaler Last an haken das Auto nicht mehr vollladen darf.

Checki hat das Zuggewicht nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Es spielt bei unseren Anhängelastdiskussionen keine Rolle.
__________________
Beste Grüße

John
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  #38  
Alt 10.05.2013, 16:16
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nur so nebenbei

... das Fax ist von 2005 .... da gabe es inzwischen einige Änderungen, auch im Bezug auf
Anhänger...


(duck und weg)
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #39  
Alt 10.05.2013, 18:58
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das ganze Forum kann sie in Beitrag #9 lesen!

Das ganze Forum? Nein! Der von unbeugsamen BF-Mitgliedern bevölkerte Oberrhein hört nicht
auf, der Einsicht Widerstand zu leisten.
Sorry, nur weil du in #9 einen Ausschnitt des §42 STVZO einstellst, hat das für mich noch keine rechtliche Verbindlichkeit.
Möglich, dass meine "Juraquelle" und ich es falsch verstehen bzw. interpretieren....in wenigen Tagen habe ich Gewissheit.
Bis dahin halte ich still denn wir drehen uns hier im Kreise.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #40  
Alt 10.05.2013, 20:53
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Sorry, nur weil du in #9 einen Ausschnitt des §42 STVZO einstellst, hat das für mich noch keine rechtliche Verbindlichkeit.
Möglich, dass meine "Juraquelle" und ich es falsch verstehen bzw. interpretieren....in wenigen Tagen habe ich Gewissheit.
Bis dahin halte ich still denn wir drehen uns hier im Kreise.
Da warte ich auch ganz gespannt drauf.
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Grüße, Andreas
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  #41  
Alt 11.05.2013, 13:16
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Sorry, nur weil du in #9 einen Ausschnitt des §42 STVZO einstellst, hat das für mich noch keine rechtliche Verbindlichkeit.(..)

Gib Dich nicht auf und versuche genauer zu lesen. Dann verstehst auch Du die folgenden Worte:

"Die Frage habe ich schon vor einiger Zeit gestellt. Wenn sich die Rechtslage nicht geändert hat, wirst auch Du in etwa folgende Antwort erhalten:"
und
"Korrekt; das war die Antwort auf eine Anfrage beim Bundesminsterium für Verkehr."
__________________
Beste Grüße

John
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  #42  
Alt 13.05.2013, 21:41
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Gib Dich nicht auf und versuche genauer zu lesen. Dann verstehst auch Du die folgenden Worte:
Ich gebe mich nie auf und versuche stetig meinnen Horizont zu
erweitern. ...und wenn ich falsch liege gebe ich das auch zu.

Das antwortete der ADAC- Jurist dazu heute,
Zitat:
Welche Anhängelast bei den einzelnen Fahrzeugen zulässig ist, ergibt sich aus dem Fahrzugbrief. Die in den Fahrzeugbriefen genannte Anhängelast berechnet sich aus dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der Stützlast, weil diese dem ziehenden Fahrzeug "angelastet" wird (Kirschbaum Kommentar zur StVZO RdNr. 3) .Unter der Annahme, dass die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs 75 kg beträgt, darf bei einer zulässigen Anhängelast von 630 kg das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängres 705 kg betragen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #43  
Alt 13.05.2013, 21:43
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Ich gebe mich nie auf und versuche stetig meinnen Horizont zu
erweitern. ...und wenn ich falsch liege gebe ich das auch zu.

Das antwortete der ADAC- Jurist dazu heute,
Danke.

Haken an dieses Thema.
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Beste Grüße

John
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  #44  
Alt 13.05.2013, 21:45
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Ich gebe mich nie auf und versuche stetig meinnen Horizont zu
erweitern. ...und wenn ich falsch liege gebe ich das auch zu.

Das antwortete der ADAC- Jurist dazu heute,

Strike!!
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Gruß Sascha
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  #45  
Alt 14.05.2013, 23:44
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
so, ich habe nun der Vollständigkeit halber beim BMVBS über das Kontaktformular diese Anfrage gestellt. Mal sehen, ob und wann es eine Antwort gibt.
Wie angekündigt, auch wenn das Thema ja nun schon durch ist, hier die Antwort auf meine Anfrage:
Zitat:
Von: "BMVBS Buergerinfo" <buergerinfo@bmvbs.bund.de>
Datum: 14. Mai 2013 17:38:30 MESZ
An: <andreas.....@web.de>
Betreff: Az.: L23 - TH 22534 Anhängelast - Stützlast

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Mai 2013, mit der Sie sich zur
Berechnung der Anhängelast erkundigen.

Die Anhängelast ist in § 42 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) geregelt.

Eine Definition für das tatsächliche Gesamtgewicht eines Anhängers ist
in § 42 Abs. 1 Satz 2 StVZO enthalten: "Bei Personenkraftwagen nach
Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers
(Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg
betragen." Das tatsächliche Gesamtgewicht eines Starrdeichselanhängers
ist also die Summe aus Achslast und Stützlast.

Die gezogene, tatsächliche Anhängelast ist das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast, sie
entspricht also der tatsächlichen Achslast des mit dem Zugfahrzeug
verbundenen Anhängers.

Eine entsprechende Definition findet sich in der Verordnung (EU) Nr.
1230/2012 vom 12.12.2012 in Artikel 2 Nr. 9: "technisch zulässige
Anhängelast bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger,
die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der
Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden
übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger".

Die StVZO ist im Internet unter der Adresse
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html und die
EU-Verordnung unter der Adresse
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?u...OM%3ADE%3AHTML
zu finden.

Mit evt. weiteren ungeklärten Fragen wenden Sie sich bitte
zuständigkeitshalber an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde. Nach
der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes liegt der Vollzug der
fahrerlaubnis- und zulassungsrechtlichen Vorschriften im Einzelfall
ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de

__________________________________

...
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Wortidentisch.
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John
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  #47  
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wortidentisch.
Rischtisch!
Aber: topaktuell, also auch Heilmittel für Beiträge der Art: #38
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  #48  
Alt 16.05.2013, 08:05
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Jaja, kostet das nur bis zum letzten Tropfen aus.
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  #49  
Alt 16.05.2013, 12:17
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Mal abgesehen von den x Vorschriften die es so gibt: Bisher habe ich es immer bevorzugt mich mit etwas Luft nach oben bzw. nach unten fortzubewegen: Das heißt in diesem Fall, wenigstens 150 kg weniger zu ziehen als es mir erlaubt ist und z.B. in einem anderen Fall, nicht den Motor auf Dauer voll auszudrehen obwohl es das Drehzahlband hergibt.

Immer am Anschlag ist machbar aber m.M. oft nicht von Vorteil.
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  #50  
Alt 16.05.2013, 12:54
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Zitat:
Zitat von WernerBastian Beitrag anzeigen
Mal abgesehen von den x Vorschriften die es so gibt: Bisher habe ich es immer bevorzugt mich mit etwas Luft nach oben bzw. nach unten fortzubewegen: Das heißt in diesem Fall, wenigstens 150 kg weniger zu ziehen als es mir erlaubt ist und z.B. in einem anderen Fall, nicht den Motor auf Dauer voll auszudrehen obwohl es das Drehzahlband hergibt.

Immer am Anschlag ist machbar aber m.M. oft nicht von Vorteil.
Einspruch, Euer Ehren. Irrelevant
Hast natürlich recht, aber das Thema drehte sich explizit um die ZULÄSSIGE und nicht die vernünftig dimensionierte Anhängelast.
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Grüße, Andreas
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