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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Das kann so aber nicht richtig sein!
Weil wenn ich die Rechnung mal so aufmache kann ich meinen Anhänger mit 775 kg beladen da die 75kg ja in die Deichsel als Stützlast gerechnet wird!?! Aber die A... Karte habe ich wenn die den Anhänger einzeln Verewigen weil ich dann ja 775kg habe. Die Masse des Anhängers berechnet sich so Gewicht Leeranhänger+ Boot mit gedönz Benzin und Wasser wenn vorhanden die Stützlast ergibt sich nur aus der Lastenverteilung wo ich das Gewicht Platziere. Warum werden jedes Jahr zig Gespanne auf Rastplätzen umgeladen? Weil sie falsch beladen sind! Die Gesamt Masse aus einem Zug ergibt sich aus Zugfahrzeug Leergewicht+ Personen+ Ladung dann kommt der Anhänger mit Leergewicht+ Ladung. Geht man mal von den gewichten des anderen tröts aus ergibt sich doch schon deine frage Audi A3 1,9 TDI Leer Gewicht 1185Kg zgg. 1745Kg ergibt eine Zuladung von 560Kg das bedeutet wenn zwei Personen mit 80kg ins Auto einsteigen darf er nur noch 300Kg zu laden. Rechne ich jetzt den Anhänger mit einer Stützlast mit 75Kg darf ich nur noch 225 Kg ins Auto laden. Das Zuggewicht des Anhängers bleibt bei 700kg weil ich dem Anhänger kein Gewicht genommen habe! A: Stützlast 50Kg B: Stützlast 75Kg C: Stützlast 100 Kg Immer das selbe Gewicht des Anhängers 700 Kg ob am PKW oder nicht es bleiben 700Kg die der Wagen ziehen muss also würde ich sagen NEIN.
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Gruß Björn |
#27
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Zitat:
ansonsten: jajaja... ich gebs auf.
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Grüße, Andreas |
#28
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upps sorry 400Kg
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Gruß Björn |
#29
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Deine Aussage oder gibt es dazu eine rechtsverbindliche Quelle auf die man sich im Zweifel berufen kann?
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Gruß vom Oberrhein. |
#30
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Zitat:
zurechnen. Dass bei der ganzen Sache das ZGG des Zugfahrzeugs bzw. das max. Zuggewicht beachtet werden muß, dürfte klar sein. Im Übrigen hat John alles geschrieben. Das Thema wurde schon einige Dutzend mal hier durchgekaut.....
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#31
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Letzteres, s.o.
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Beste Grüße John
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#32
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Dann wäre es sicherlich hilfreich und abschließend zielführend,
wenn alle diese Antwort des Bund.Verk.Ministeriums hier lesen könnten, sprich wenn diese hier veröffentlicht wäre.
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Gruß vom Oberrhein. |
#33
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Zitat:
aus: http://www.motor-talk.de/forum/aktio...hmentId=707452 und ganz genau, damit keiner zuviel Mühe in die Suche investieren muss: Abschnitt 3, aber Achtung: die Abschnittszahlen stehen entgegen üblicher Konventionen auf der rechten Seite des Textes. edit, hab für die ganz Faulen das entsprechende noch markiert
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Grüße, Andreas Geändert von Hausbootbewohner (10.05.2013 um 13:23 Uhr) |
#34
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Zitat:
Das ganze Forum kann sie in Beitrag #9 lesen! Das ganze Forum? Nein! Der von unbeugsamen BF-Mitgliedern bevölkerte Oberrhein hört nicht auf, der Einsicht Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die BF-Mitglieder, die als Autoren in den befestigten Landen Bayern, Berlin, Heilbronn und Straßburg leiden...
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Beste Grüße John
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#35
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Zitat:
Hallo checki, dann habe ich es ja richtig verstanden! Er darf das Gespann so nicht bewegen Achslast okay ZGG okay nur Zuggewicht nicht okay da er 630 kg ziehen darf und nicht 700 kg was anderes habe ich auch nicht gesagt
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Gruß Björn |
#36
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Falsch verstanden. Er darf es ziehen.
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Grüße, Andreas
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#37
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Den Begriff "Zug" musst Du Dir wie bei der guten alten Eisenbahn vorstellen. Das ist das Gewicht von Auto + Anhänger (also alle Achslasten zusammen).
Hierfür gibt es bei einigen Autos Obergrenzen, die dazu führen, dass man bei maximaler Last an haken das Auto nicht mehr vollladen darf. Checki hat das Zuggewicht nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Es spielt bei unseren Anhängelastdiskussionen keine Rolle.
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Beste Grüße John
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#38
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nur so nebenbei
... das Fax ist von 2005 .... da gabe es inzwischen einige Änderungen, auch im Bezug auf Anhänger... (duck und weg)
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#39
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Zitat:
Möglich, dass meine "Juraquelle" und ich es falsch verstehen bzw. interpretieren....in wenigen Tagen habe ich Gewissheit. Bis dahin halte ich still denn wir drehen uns hier im Kreise.
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Gruß vom Oberrhein. |
#40
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Zitat:
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Grüße, Andreas |
#41
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Zitat:
Gib Dich nicht auf und versuche genauer zu lesen. Dann verstehst auch Du die folgenden Worte: "Die Frage habe ich schon vor einiger Zeit gestellt. Wenn sich die Rechtslage nicht geändert hat, wirst auch Du in etwa folgende Antwort erhalten:" und "Korrekt; das war die Antwort auf eine Anfrage beim Bundesminsterium für Verkehr."
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Beste Grüße John
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#42
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Zitat:
erweitern. ...und wenn ich falsch liege gebe ich das auch zu. Das antwortete der ADAC- Jurist dazu heute, Zitat:
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Gruß vom Oberrhein.
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#43
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Zitat:
Haken an dieses Thema.
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Beste Grüße John |
#44
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Zitat:
Strike!!
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Gruß Sascha |
#45
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Zitat:
Zitat:
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Grüße, Andreas |
#46
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Wortidentisch.
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Beste Grüße John |
#48
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Jaja, kostet das nur bis zum letzten Tropfen aus.
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Gruß vom Oberrhein.
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#49
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Mal abgesehen von den x Vorschriften die es so gibt: Bisher habe ich es immer bevorzugt mich mit etwas Luft nach oben bzw. nach unten fortzubewegen: Das heißt in diesem Fall, wenigstens 150 kg weniger zu ziehen als es mir erlaubt ist und z.B. in einem anderen Fall, nicht den Motor auf Dauer voll auszudrehen obwohl es das Drehzahlband hergibt.
Immer am Anschlag ist machbar aber m.M. oft nicht von Vorteil.
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#50
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Zitat:
Hast natürlich recht, aber das Thema drehte sich explizit um die ZULÄSSIGE und nicht die vernünftig dimensionierte Anhängelast.
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Grüße, Andreas |
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