#1
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Polen (Oder): IBS notwendig ?
Hallo,
reicht für eine Fahrt über die Oder (z.B. nach Stettin) das "normale" amtliche regionale Kennzeichen (vom WSA erteilt) oder braucht man doch einen IBS (Internationalen Bootsschein) ? Dann müsste man aber evtl. doch das Kennzeichen wechseln, wenn man bereits ein WSA-Kennzeichen hat...oder? Gruß Fun_Sailor
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#2
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WSA reicht.
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Gruss Vestus
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#3
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Danke!
Ich meine zwar, das mal irgendwo (früher) beim ADAC Wassersport Info gelesen zu haben, dass der IBS notwendig sei, aber das wäre beim vorhandenen WSA Kennzeichen dann schon ein Widerspruch. Gruß Fun_Sailor
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#4
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Wenn du weiter willst sollte das hier noch beachtet werden:
Sicherheitsausrüstung der Boote Der polnische Lloyd macht in der Ausrüstung von Sicherheits*mitteln für seegängige Freizeitboote, keinen Unterschied zwischen den Berufsschiffen und den Sportbooten, sodass für die Sport*boote die gleichen strengen Maßstäbe angelegt werden wie in der Berufsschifffahrt. Laut interner Verordnung des polnischen See*amtes in Stettin muss jede seegehende Segel- bzw. Motoryacht für jeweils zwei Personen mit einem Rettungsring ausgerüstet sein, wobei ein Rettungsring mit einer 27.5m langen Rettungsleine ausgerüstet sein muss, die am Heck befestigt ist, damit außenbords gefallene Personen gerettet werden können. Alle Boote mit Motor und einer Gasinstallation müssen einen Trocken*feuer*löschen an Bord haben. Alle Rettungsmittel mit Prüfplaketten (Rettungsinseln, Rettungsweste und Feuerlöscher) müssen auch immer im aktuellen Prüfzeitraum liegen, sie müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein. Ein Anker muss natürlich an Bord sein, und ein UKW Funkgerät mit entsprechenden Papieren sollte vorhanden sein. Die Ausrüstung der Boote wird gelegentlich von Beam*ten des BSchA Stettin geprüft und bei Nichterfüllung durch Bußgelder geahndet. http://www.dmyv.de/index.php?id=385
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Gruss Vestus
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#5
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LLoyd-Sicherheitsausrpüstung auch im Stettiner Haff ?
Oha...!
Ob diese detaillierten Sicherheitsbestimmungen offiziell auch für die ("Binnen")fahrt von der Oder aus kommend im Stettiner Haff (also von Berlin direkt z.B. nach Uckermünde) gelten ? Unser Motorboot (6,30 m lang) hat wohl die Kategorie "C", ist für geschützte ufernahe Küstengewässer zugelassen, also m.E. nicht unbedingt als "seegehend" (=Kat. B ?) zu bezeichnen. Eine Trockenlöschanlage (Motorraum) haben wir nicht, nur die "normalen" (2 x) Schaumfeuerlöscher (mit Manometer, ca. 2 Jahre alt). Rettungsring am Heck zwar vorhanden, allerdings ohne 27,50 m lange Leine, ok, das ist aber leicht nachrpüstbar. Funkanlage nicht vorhanden. btw...: Müssen denn vorhandene Feststoff-Rettungswesten (bei uns die von AWN) auch einen amtlichen ("TÜV-ähnlichen") Stempel/Plakette demzufolge haben ? Gruß Fun_Sailor
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#6
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Moin,
von einer "Löschanlage" habe ich nichts gelesen. Die AWN-Westen haben ein CE-Zeichen: reicht also. Ob die Ausrüstungsvorschriften auch binnen so gelten weiss ich nicht, aber den aufgezählten Kram dabei haben schadet ja nicht.
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Gruss Vestus
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