boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 26.05.2013, 11:36
Benutzerbild von Stingray1111
Stingray1111 Stingray1111 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 23.05.2010
Beiträge: 43
39 Danke in 15 Beiträgen
Standard Fragen Führerschein Führerscheinfrei Boot Binnen See

Hier die aktuellen Regelungen für Deutschland

https://www.elwis.de/Aktuelles/index.html

Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in Umsetzung des Bundestagsbeschlusses "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" (BT-Drs. 17/7937) die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der "Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich" veröffentlicht worden (BGBl. I, Heft 47, Seite 2102) und mit Wirkung vom 17. Oktober in Kraft getreten. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt nunmehr folgendes:

Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.

Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren auf den Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme der Seeschifffahrtsstraßßen und der Elbe im Hamburger Hafen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die Alternative "Segelsurfen" beim Sportbootführerschein-Binnen ist ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nummer 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern.


Meine Frage lautet in diesem Zusammenhang, wie sieht es aus wenn ein Deutscher, also nichtresidenter Eigner in Spanien, ein Segelboot mit z.B 7 Meter Länge unter deutscher Flagge Segelt (Motor unter 15 PS), braucht er dann tatsächlich innerhalb der 3 Seemeilenzone keinen Führerschein?

Ich frage deswegen: Für Spanier und dortigen Charterbetrieben gibt es offensichtlich aber eine 4 Meter Rumpflänge Limitierung, 15 PS sollen dort aber nun auch zugelassen sein. Ein Deutscher im Urlaub darf auf Mallorca demnach so ein "Boot" ohne Füherschein fahren.

Hier geht es nur um die rechtliche Frage, ohne der Diskussionsdebatte Sicherheit, Sinn, Theorie, und Paraxis.

Aus meiner Sicht bin ich sowieso verwundert über diese Regelung...

LG
Fraenky
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 27.05.2013, 10:07
inselfan54 inselfan54 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 24.12.2009
Ort: Mallorca
Beiträge: 178
277 Danke in 124 Beiträgen
Standard

Hallo Fraenky,

allgemein wird hier im Forum die Meinung vertreten, dass auf einem deutschen Boot, egal wo es fährt, nur die deutschen Regelungen gelten. Es hat hier dazu schon geschätzte tausend Diskussionen gegeben, wobei ich allerdings noch keine verläßliche Quelle für diese Darstellung gefunden habe.

Das spanische Gesetz Real Decreto 3200/2007 sagt in Artikel 11:
Für das Führen von Booten unter Motor mit einer maximalen Leistung von 11,03 kw und einer Länge bis zu 4 Metern, sowie solche unter Segeln bis zu einer Länge von 5 Metern sowie für Badeboote (artefactos flotantes) ist der Besitz eines Titels nicht erforderlich, sie dürfen aber nur am Tag in von der Capitania Maritima bestimmten geschützten Zonen gefahren werden.

Zur Anerkennung deutscher Führerscheine heißt es in der dritten Schlussbestimmung, dass für EU-Bürger die Scheine ihrer Geburts- oder Wohnsitzländer im Rahmen dieser Erlaubnisse anerkannt werden, wobei lt. Anhang 12 der SBF Binnen auch auf See innerhalb der 3-Meilen-Zone genügt.
Es gibt im Gegensatz zu Deutschland keine zeitliche Beschränkung für diese Anerkennung ausländischer Scheine, keine Regel über die Erlaubnis zum Fahren ohne Führerschein bei Fehlen einer entsprechenden Erfordernis im Heimatland, und auch keine Koppelung an den Nichtresidentenstatus.

Wenn Du nun also glaubst, dass für Deinen deutschen Segler in spanischen Gewässern nur deutsches Recht gilt, dann brauchst Du keinen Führerschein, wenn Du glaubst, dass spanisches Recht gilt, dann brauchst Du sehr wohl einen.

Gruß Udo

Geändert von inselfan54 (27.05.2013 um 10:28 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.