boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 06.01.2006, 18:15
Benutzerbild von selvapower
selvapower selvapower ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 26.11.2005
Ort: bei Flensburg
Beiträge: 1.029
Boot: Hille Cameo 400 + 50ps Yamaha Autolube
635 Danke in 323 Beiträgen
selvapower eine Nachricht über ICQ schicken selvapower eine Nachricht über MSN schicken
Standard Führerscheinfrei

Weiß jemand, mit wie viel Leistung eines Außenborders man noch in Dänemark fahren darf, ohne einen führerschein haben zu müssen?
Letzte Saison auf der Flensburger Förde kamen mir zwei 11 jährige Dänen entgegen mit einem 15er Mariner! Gibt es dort auch altersbeschränkungen für führerscheinfreies Fahren? So weit ich weiß darf man hier in Deutschland ab 12 Jahren führerscheinfrei fahren, dieses Gesetz wurde am 1 April 2005 gültig (hab ich gehört).

Gruß Tjark
__________________
Hardstyle unser im Himmel, geheiligt werde dein Sound, dein Bass komme, deine Melodie geschehe wie auf Partys so in Discos.
Unser Nächtliche Schädigung gibt uns heute und vergibt uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unsere Pseudos.
Und führe uns nicht in Versuchung sondern erlöse uns von Hip Hop, denn dein ist das Mischpult, die Vinyls und die bpms´ in Ewigkeit! Hardstyle
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 06.01.2006, 18:36
Benutzerbild von Kanzler
Kanzler Kanzler ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.09.2004
Ort: Kreis Plön
Beiträge: 2.292
Boot: Sealine S28
21.465 Danke in 5.671 Beiträgen
Standard

Das hatten wir schonmal, und zwar hier:
http://www.boote-forum.de/viewtopic....frei+daenemark

Kanzler
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 07.01.2006, 09:20
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Kanzler
Das hatten wir schonmal, und zwar hier:
Wobei dort leider wiederholt die unzutreffende Meinung geäußert wird, es
käme grundsätzlich auf die Führerscheinvorschriften im Heimatland des
Skippers an.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 07.01.2006, 09:31
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.431
19.811 Danke in 14.370 Beiträgen
Standard Re: Führerscheinfrei

Zitat:
Zitat von selvapower
Letzte Saison auf der Flensburger Förde kamen mir zwei 11 jährige Dänen entgegen mit einem 15er Mariner! Gibt es dort auch altersbeschränkungen für führerscheinfreies Fahren? So weit ich weiß darf man hier in Deutschland ab 12 Jahren führerscheinfrei fahren, dieses Gesetz wurde am 1 April 2005 gültig (hab ich gehört).

Gruß Tjark
Hallo Tjark,
was die dürfen, darfst du als Gast in dem Land noch lange nicht, nur ob du jemals kontrolliert wirst steht auf einem andern Blatt, nur wenn du es den Dänen nach machst könntest du im Falle eines Falles ohne Versicherungsschutz da stehen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 07.01.2006, 19:32
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: PLZ 47... am linken Ndrh.
Beiträge: 849
Boot: MoBo (verkauft) / Kajak
330 Danke in 192 Beiträgen
Pit eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Belem
Wobei dort leider wiederholt die unzutreffende Meinung geäußert wird, es käme grundsätzlich auf die Führerscheinvorschriften im Heimatland des Skippers an.

Belem
stimmt, denn sonst dürfte in den NL z. B. niemand chartenr, der keinen Führerschein hat. Da gilt das jeweilige Länder-/Nationalrecht die Jungs aus DK hätten hier nicht mit 15PS fahren dürfen, weil deutsches Recht anders aussieht.

Du bist doch über 16? dann mach den SBF - lohnt sich später allemal, dnn du willst doch auch in D mal mehr asl 5PS an der Schraube haben dürfen, oder?
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 08.01.2006, 00:50
Benutzerbild von FALKE
FALKE FALKE ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.12.2005
Ort: Westerwald
Beiträge: 3.352
Boot: Zodiak
2.568 Danke in 1.567 Beiträgen
Standard

Moin Moin,

Erstmal schön, das es ausser High-Tech Fraktionen und Speed-Freak`s auch "normalos" im Forum schreiben (ohne jemanden seinen Spaß zu neiden! (Neid hat man sich verdient-Mitleid bekommt man geschenkt!)).

Nach dem Studium diverser Lektüren (Boot. / S.ppe. etc.) steht immer noch, das man als Gast in der Fremde den DEUTSCHEN Bestimmungen unterliegt. In diesem Fall heißt es eindeutig bis 3,68KW=Führerscheinfrei.



Bin für neuere Informationen sehr gerne offen!



Haffe, Dir bisschen geholfen zu haben...



Gruß ALF
__________________
... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ...
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 08.01.2006, 08:08
chevyuser chevyuser ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Mittelbayern
Beiträge: 561
763 Danke in 354 Beiträgen
Standard

Es ist eher so das man immer denjenigen Vorschriften unterliegt die das Heimatland des Bootes sind.
Wenn ich zum Beispiel ohne FS in Italien mit meinem Schlauchi fahren will dann darf ich das mit max 5PS , während wenn ich das vom Onkel Massimo vom Verleih nehme darf ich 40PS, weil das Boot in Italien ugelassen ist.
Für welche sonstigen Vorschri´ften das noch gilt kann ich nicht sagen, jedenfalls gehört die Versicherungspflicht nicht dazu, die regelt jedes Land nach betriebsort und nicht nach Herkunftsort.
__________________
Manchmal tut einfach ein Boot Not!
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 08.01.2006, 08:44
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von alfstaude@aol.com
Nach dem Studium diverser Lektüren (Boot. / S.ppe. etc.) steht immer noch, das man als Gast in der Fremde den DEUTSCHEN Bestimmungen unterliegt. In diesem Fall heißt es eindeutig bis 3,68KW=Führerscheinfrei.
Es steht auch in Fachzeitschriften nicht immer nur Richtiges drin.

Einen Beitrag weiter oben schreibt Pit z.B., dass man in den Niederlanden
auch als Deutscher keinen Führerschein braucht, nämlich solange das
Boot kürzer als 15 m und nicht schneller als 20 km/h ist. Ist eine dieser
Grenzen überschritten, benötigt man als Niederländer einen Führerschein.
Für Ausländer kommt es dann auf die Vorschriften ihres Heimatlandes an:
- wäre dort das Boot führerscheinfrei, könnte es auch in den Niederlanden
für eine gewisse Zeit führerscheinfrei geführt werden,
- anderenfalls benötigt der Skipper den entsprechende Führerschein seines
Heimatlandes.
Diese Vereinfachung für Ausländer gilt im Allgemeinen nur, wenn zwischen
den Staaten Gegenseitigkeit vereinbart ist, was innerhalb der EU und mit
vielen anderen Staaten jedoch gegeben ist.

Wer sich die entsprechenden deutschen Regeln für ausländische Schiffs-
führer von Sportbooten mal ansehen möchte, lese einfach den folgenden
Auszug aus der Sportbootführerscheinverordnung See:

§1 Fahrerlaubnis

(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf
der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist
ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungs-
zwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad.
Ausgenommen sind:

1. [nautische Offiziere, hier uninteressant],

2. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verord-
nung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verord-
nung aufhalten, es sei denn, daß in dem Staat ihres Wohnsitzes für das
Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrts-
straßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrie-
ben ist, in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes
geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit
gewährleistet ist.

3. [5 PS-Grenze, hier uninteressant]


Mit anderen Worten: Ein Ausländer, der im Ausland wohnt oder sich hier-
zulande nicht länger als ein Jahr aufhält, braucht entweder keinen Führer-
schein oder einen nach den rechtlichen Verhältnissen seines Heimatlands.

Auf jeden Fall gehen aber erstmal die deutschen Vorschriften vor. So
darf ein Niederländer ein Segelschiff auch dann führerscheinfrei in deut-
schen Gewässern führen, wenn es länger als 15 m ist, aber keinen Motor
hat (zugegeben, das ist eine seltene Konstellation), obwohl er für dieses
Fahrzeug in seinen heimischen Gewässern einen Vaarbewijs bräuchte.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 08.01.2006, 08:59
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von chevyuser
Es ist eher so das man immer denjenigen Vorschriften unterliegt die das Heimatland des Bootes sind.
In der deutschen Sportbootführerscheinverordnung See, die die Führer-
scheinpflicht auf Sportbooten regelt, taucht das Wort Flagge kein ein-
ziges Mal auf, weil nämlich das Heimatland des Bootes keine Rolle spielt.
Was hingegen eine Rolle spielt, ist das Heimatland des Schiffsführers,
siehe meinen Beitrag weiter oben.

Meines Wissens stellt die Art und Weise, wie das im deutschen Recht ge-
regelt ist, die übliche Vorgehensweise im Sportbootbereich dar. Innerhalb
der EU wären im übrigen unterschiedliche Rechte und Pflichten abhängig
von der Nationalität des Skippers oder der Bootsflagge mit Gemeinschafts-
recht kaum vereinbar.

In der Großschifffahrt liegen die Verhältnisse genau andersherum wie in
der Sportbootschifffahrt. Dort werden Patente entsprechend der geführ-
ten Flagge benötigt, und ein deutscher Kapitän braucht dann halt zusätz-
lich Liberiapapiere, wenn er ein Schiff mit liberianischer Flagge übernimmt.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 08.01.2006, 14:49
Benutzerbild von selvapower
selvapower selvapower ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 26.11.2005
Ort: bei Flensburg
Beiträge: 1.029
Boot: Hille Cameo 400 + 50ps Yamaha Autolube
635 Danke in 323 Beiträgen
selvapower eine Nachricht über ICQ schicken selvapower eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Ich fand das halt erstaunlich zwei 11Jährige und 15ps.

Leider brachten denen die 7ps mehr nicht viel. Gemessen mit einen Jet
haben sie mich mit jämmerlichen 1kmh Überholt.
Ich hatte mich auch nur gefragt, ob die ordentlich einen auf den Sack bekommen, wenn sie von der Polizei angehalten werden. Ach ja, in meinen Boot waren wir auch zu zweit und nur einen kmh, wär ich alleine gewesen, wär ich bestimmt gleich schnell oder im Schneckentempo dran vorbeigezogen. Ich muss schon sagen, ich hab ein echt gutes Boot. Danke für die Antworten und ein schönes neues Jahr und natürlich viele schöne Stunden auf dem Wasser.

Tjark
__________________
Hardstyle unser im Himmel, geheiligt werde dein Sound, dein Bass komme, deine Melodie geschehe wie auf Partys so in Discos.
Unser Nächtliche Schädigung gibt uns heute und vergibt uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unsere Pseudos.
Und führe uns nicht in Versuchung sondern erlöse uns von Hip Hop, denn dein ist das Mischpult, die Vinyls und die bpms´ in Ewigkeit! Hardstyle
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 09.01.2006, 12:27
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: PLZ 47... am linken Ndrh.
Beiträge: 849
Boot: MoBo (verkauft) / Kajak
330 Danke in 192 Beiträgen
Pit eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

@ belem
meine Aussage ist auf grund der Aussage eines niederländischen Wasserpolizisten zu stande gekommen.
da scheintv es dieses Abkommen zu geben, denn er sagte mir, dass ich mit JEDEM Boot das die genannten Bedingungen erfüllt führerscheinfrei unterwegs sein darf - auch unter deutscher Flagge.
war meine Frage an ihn auf der boot2004. Der danebe stehende deutsche kollege sagte, dass das gleiche Boot in D natürlich nur mit Führerschein gefahren werden dürfe. Auf Nachfrage (ineressehalber) sagte er, dass ein NL-Bootsführer mit mehr als 5PS in D einen Führerschein benötigt, weil hier die nationalen Bestimmungen gelten - die aber nicht total streng frü die erfahrenen Skipper ausgelegt werden. Eine OWI ist es aber doch.

Soll heissen: in den NL darfst du lt. Waschpo-NL als Deutscher unter Deutscher Flagge auch win Boot bis 15 und unter 20 km/h führerscheinfrei fahren. Es wird das NL-Recht angewandt.


Wär das recht des Herkunftlandes das bestimmende, müsste die Waschpo ja eigentlich jede menge ausländisches recht kennen bzw. mitführen um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein.


Ich denke, auf dei Aussage der Waschpo kann man sich verlassen, denn die sind ja deijenigen, dei uns kontrollieren und als ausführendes Organ tätig. i.d.R. wissen die was sie tun

älteres post gelöscht- doppelt- avi
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 09.01.2006, 14:08
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Pit
Auf Nachfrage (ineressehalber) sagte er, dass ein NL-Bootsführer mit mehr als 5PS in D einen Führerschein benötigt, weil hier die nationalen Bestimmungen gelten - die aber nicht total streng frü die erfahrenen Skipper ausgelegt werden. Eine OWI ist es aber doch.
Wenn Du Dir mal den von mir oben zitierten Auszug aus der Sportboot-
führerscheinverordnung durchliest, wirst Du erkennen, dass der deutsche
Wasserschutzpolizist unrecht hat, wenn das Boot kürzer als 15 m und
langsamer als 20 km/h ist: Ein Niederländer, der sich nicht länger als
Jahr in Deutschland aufhält, ist von der Sportbootführerscheinpflicht aus-
genommen, es sei denn, das Boot wäre im Land seines ständigen Wohn-
sitzes, hier NL mal unterstellt, führerscheinpflichtig.

Das ist eine sehr sinnvolle Regel, denn ansonsten müsste alle Briten oder
Skandinavier, bei denen es zuhause keine Führerscheinpflicht gibt, auf
deutschen Seeschifffahrtsstraßen mit Geldbußen rechnen. Erst wenn sie
hier ihren Wohnsitz nehmen sollten, unterliegen sie nach einem Jahr Auf-
enthalt dem deutschen Führerscheinrecht.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 09.01.2006, 14:21
Benutzerbild von christoph
christoph christoph ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.10.2003
Ort: Oberbayern / Izola
Beiträge: 3.308
Boot: Beneteau, Oceanis 323
Rufzeichen oder MMSI: Prosecco!!!
4.188 Danke in 1.373 Beiträgen
Standard

Es wurde schon viel geschrieben:

In Italien ist es so, dass wenn das boot in Italien zugelassen ist man auch als Deutscher 40PS fahren dasrf. Hast du allerdings ein eigenes Boot so ist bei 5PS schluss. Auch in I.

In den Skandinavischen Länder gelten gleiche Regeln.
__________________
Gruß Christoph

Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish
https://ineuropaunterwegs.travel.blog/
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 09.01.2006, 15:49
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von christoph
In Italien ist es so, dass wenn das boot in Italien zugelassen ist man auch als Deutscher 40PS fahren dasrf. Hast du allerdings ein eigenes Boot so ist bei 5PS schluss. Auch in I.
Hat Du dazu mal eine Quelle, die diese Regelung bestätigen könnte?

Ich habe Zweifel daran, dass eine solche Regel mit EU-Recht vereinbar ist.
Es wäre meines Erachtens eine unzulässige Diskriminierung von Booten
unter nicht-italienischer Flagge, wenn es für sie strengere Führerschein-
voraussetzungen geben würde.

Belem
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.