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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Weiß jemand, mit wie viel Leistung eines Außenborders man noch in Dänemark fahren darf, ohne einen führerschein haben zu müssen?
Letzte Saison auf der Flensburger Förde kamen mir zwei 11 jährige Dänen entgegen mit einem 15er Mariner! ![]() Gruß Tjark
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Hardstyle unser im Himmel, geheiligt werde dein Sound, dein Bass komme, deine Melodie geschehe wie auf Partys so in Discos. Unser Nächtliche Schädigung gibt uns heute und vergibt uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unsere Pseudos. Und führe uns nicht in Versuchung sondern erlöse uns von Hip Hop, denn dein ist das Mischpult, die Vinyls und die bpms´ in Ewigkeit! Hardstyle |
#2
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Das hatten wir schonmal, und zwar hier:
http://www.boote-forum.de/viewtopic....frei+daenemark ![]() |
#3
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![]() Zitat:
käme grundsätzlich auf die Führerscheinvorschriften im Heimatland des Skippers an. Belem |
#4
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![]() Zitat:
was die dürfen, darfst du als Gast in dem Land noch lange nicht, nur ob du jemals kontrolliert wirst steht auf einem andern Blatt, nur wenn du es den Dänen nach machst könntest du im Falle eines Falles ohne Versicherungsschutz da stehen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#5
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![]() Zitat:
Du bist doch über 16? dann mach den SBF - lohnt sich später allemal, dnn du willst doch auch in D mal mehr asl 5PS an der Schraube haben dürfen, oder?
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#6
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Moin Moin,
Erstmal schön, das es ausser High-Tech Fraktionen und Speed-Freak`s auch "normalos" im Forum schreiben (ohne jemanden seinen Spaß zu neiden! (Neid hat man sich verdient-Mitleid bekommt man geschenkt!)). Nach dem Studium diverser Lektüren (Boot. / S.ppe. etc.) steht immer noch, das man als Gast in der Fremde den DEUTSCHEN Bestimmungen unterliegt. In diesem Fall heißt es eindeutig bis 3,68KW=Führerscheinfrei. Bin für neuere Informationen sehr gerne offen! Haffe, Dir bisschen geholfen zu haben... Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ... |
#7
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Es ist eher so das man immer denjenigen Vorschriften unterliegt die das Heimatland des Bootes sind.
Wenn ich zum Beispiel ohne FS in Italien mit meinem Schlauchi fahren will dann darf ich das mit max 5PS , während wenn ich das vom Onkel Massimo vom Verleih nehme darf ich 40PS, weil das Boot in Italien ugelassen ist. Für welche sonstigen Vorschri´ften das noch gilt kann ich nicht sagen, jedenfalls gehört die Versicherungspflicht nicht dazu, die regelt jedes Land nach betriebsort und nicht nach Herkunftsort.
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Manchmal tut einfach ein Boot Not! |
#8
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![]() Zitat:
Einen Beitrag weiter oben schreibt Pit z.B., dass man in den Niederlanden auch als Deutscher keinen Führerschein braucht, nämlich solange das Boot kürzer als 15 m und nicht schneller als 20 km/h ist. Ist eine dieser Grenzen überschritten, benötigt man als Niederländer einen Führerschein. Für Ausländer kommt es dann auf die Vorschriften ihres Heimatlandes an: - wäre dort das Boot führerscheinfrei, könnte es auch in den Niederlanden für eine gewisse Zeit führerscheinfrei geführt werden, - anderenfalls benötigt der Skipper den entsprechende Führerschein seines Heimatlandes. Diese Vereinfachung für Ausländer gilt im Allgemeinen nur, wenn zwischen den Staaten Gegenseitigkeit vereinbart ist, was innerhalb der EU und mit vielen anderen Staaten jedoch gegeben ist. Wer sich die entsprechenden deutschen Regeln für ausländische Schiffs- führer von Sportbooten mal ansehen möchte, lese einfach den folgenden Auszug aus der Sportbootführerscheinverordnung See: §1 Fahrerlaubnis (1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungs- zwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Ausgenommen sind: 1. [nautische Offiziere, hier uninteressant], 2. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verord- nung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verord- nung aufhalten, es sei denn, daß in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrts- straßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrie- ben ist, in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist. 3. [5 PS-Grenze, hier uninteressant] Mit anderen Worten: Ein Ausländer, der im Ausland wohnt oder sich hier- zulande nicht länger als ein Jahr aufhält, braucht entweder keinen Führer- schein oder einen nach den rechtlichen Verhältnissen seines Heimatlands. Auf jeden Fall gehen aber erstmal die deutschen Vorschriften vor. So darf ein Niederländer ein Segelschiff auch dann führerscheinfrei in deut- schen Gewässern führen, wenn es länger als 15 m ist, aber keinen Motor hat (zugegeben, das ist eine seltene Konstellation), obwohl er für dieses Fahrzeug in seinen heimischen Gewässern einen Vaarbewijs bräuchte. Belem |
#9
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![]() Zitat:
scheinpflicht auf Sportbooten regelt, taucht das Wort Flagge kein ein- ziges Mal auf, weil nämlich das Heimatland des Bootes keine Rolle spielt. Was hingegen eine Rolle spielt, ist das Heimatland des Schiffsführers, siehe meinen Beitrag weiter oben. Meines Wissens stellt die Art und Weise, wie das im deutschen Recht ge- regelt ist, die übliche Vorgehensweise im Sportbootbereich dar. Innerhalb der EU wären im übrigen unterschiedliche Rechte und Pflichten abhängig von der Nationalität des Skippers oder der Bootsflagge mit Gemeinschafts- recht kaum vereinbar. In der Großschifffahrt liegen die Verhältnisse genau andersherum wie in der Sportbootschifffahrt. Dort werden Patente entsprechend der geführ- ten Flagge benötigt, und ein deutscher Kapitän braucht dann halt zusätz- lich Liberiapapiere, wenn er ein Schiff mit liberianischer Flagge übernimmt. Belem |
#10
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Ich fand das halt erstaunlich zwei 11Jährige und 15ps.
Leider brachten denen die 7ps mehr nicht viel. Gemessen mit einen Jet haben sie mich mit jämmerlichen 1kmh Überholt. ![]() Ich hatte mich auch nur gefragt, ob die ordentlich einen auf den Sack bekommen, wenn sie von der Polizei angehalten werden. Ach ja, in meinen Boot waren wir auch zu zweit und nur einen kmh, wär ich alleine gewesen, wär ich bestimmt gleich schnell oder im Schneckentempo dran vorbeigezogen. Ich muss schon sagen, ich hab ein echt gutes Boot. ![]() Tjark
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Hardstyle unser im Himmel, geheiligt werde dein Sound, dein Bass komme, deine Melodie geschehe wie auf Partys so in Discos. Unser Nächtliche Schädigung gibt uns heute und vergibt uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unsere Pseudos. Und führe uns nicht in Versuchung sondern erlöse uns von Hip Hop, denn dein ist das Mischpult, die Vinyls und die bpms´ in Ewigkeit! Hardstyle |
#11
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@ belem
meine Aussage ist auf grund der Aussage eines niederländischen Wasserpolizisten zu stande gekommen. da scheintv es dieses Abkommen zu geben, denn er sagte mir, dass ich mit JEDEM Boot das die genannten Bedingungen erfüllt führerscheinfrei unterwegs sein darf - auch unter deutscher Flagge. war meine Frage an ihn auf der boot2004. Der danebe stehende deutsche kollege sagte, dass das gleiche Boot in D natürlich nur mit Führerschein gefahren werden dürfe. Auf Nachfrage (ineressehalber) sagte er, dass ein NL-Bootsführer mit mehr als 5PS in D einen Führerschein benötigt, weil hier die nationalen Bestimmungen gelten - die aber nicht total streng frü die erfahrenen Skipper ausgelegt werden. Eine OWI ist es aber doch. Soll heissen: in den NL darfst du lt. Waschpo-NL als Deutscher unter Deutscher Flagge auch win Boot bis 15 und unter 20 km/h führerscheinfrei fahren. Es wird das NL-Recht angewandt. Wär das recht des Herkunftlandes das bestimmende, müsste die Waschpo ja eigentlich jede menge ausländisches recht kennen bzw. mitführen um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein. Ich denke, auf dei Aussage der Waschpo kann man sich verlassen, denn die sind ja deijenigen, dei uns kontrollieren und als ausführendes Organ tätig. i.d.R. wissen die was sie tun ![]()
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#12
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![]() Zitat:
führerscheinverordnung durchliest, wirst Du erkennen, dass der deutsche Wasserschutzpolizist unrecht hat, wenn das Boot kürzer als 15 m und langsamer als 20 km/h ist: Ein Niederländer, der sich nicht länger als Jahr in Deutschland aufhält, ist von der Sportbootführerscheinpflicht aus- genommen, es sei denn, das Boot wäre im Land seines ständigen Wohn- sitzes, hier NL mal unterstellt, führerscheinpflichtig. Das ist eine sehr sinnvolle Regel, denn ansonsten müsste alle Briten oder Skandinavier, bei denen es zuhause keine Führerscheinpflicht gibt, auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen mit Geldbußen rechnen. Erst wenn sie hier ihren Wohnsitz nehmen sollten, unterliegen sie nach einem Jahr Auf- enthalt dem deutschen Führerscheinrecht. Belem |
#13
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Es wurde schon viel geschrieben:
In Italien ist es so, dass wenn das boot in Italien zugelassen ist man auch als Deutscher 40PS fahren dasrf. Hast du allerdings ein eigenes Boot so ist bei 5PS schluss. Auch in I. In den Skandinavischen Länder gelten gleiche Regeln.
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Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
#14
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Ich habe Zweifel daran, dass eine solche Regel mit EU-Recht vereinbar ist. Es wäre meines Erachtens eine unzulässige Diskriminierung von Booten unter nicht-italienischer Flagge, wenn es für sie strengere Führerschein- voraussetzungen geben würde. Belem |
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