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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 26.06.2013, 04:30
Justforfun Justforfun ist offline
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Standard Schiffsbenützung von Schiffen mit DL Flagge?

die Mehrwersteuergeschichte von DL-Schiffen ist ja geregelt....aber wie schaut es in Zukunft für EU-Bürgern aus, welche ihr Schiff in DL registriert haben....ist es auf Dauer legal?.....nach meiner Info mussten damals alle Slowenen nach Kroatien ausweichen....auch in Italien sieht man keine DL-Flaggen....da gibts sicher ein Problem......hat jemand fundierte Info?...lg Bernhard
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  #2  
Alt 26.06.2013, 05:42
Benutzerbild von wolf b.
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Präzisiere bitte mal DL.
http://de.wikipedia.org/wiki/DL
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  #3  
Alt 26.06.2013, 06:06
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Präzisiere bitte mal DL.
http://de.wikipedia.org/wiki/DL
Delaware......us Registrierung.....wenn es legal bleibt, wäre es ja eh einfach, dann bräuchten wir in Zukunft auch keine Mehrwertsteuer zahlen....das kann ich mir nicht vorstellen....
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  #4  
Alt 26.06.2013, 08:18
Benutzerbild von sommer
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ohne politisch zu wirken oder eine solche Disskusion zu entfachen

aber ich möchte nicht dasganze Jahr mit einer "Ammi"-Flagge umherfahren
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #5  
Alt 26.06.2013, 09:19
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Um die Diskussion abzukürzen:

Aus rein rechtlicher Sicht ist eine Zulassung im Bundesstaat Delaware (DL) in den USA in Europa ungültig und das Wasserfahrzeug darf nicht betrieben werden... der Grund hierfür:

Bootszulassungen sind in USA nur im jeweiligen Bundesstaat der Zulassung gültig, für Urlaubsreisen in einen anderen Bundesstaat gelten Ausnahmeregelungen (= in etwa WSA Zulassung). Für Reisen, die die Hoheitsgewässer der USA überschreiten, ist eine sog. US Coat Guard Registration notwendig (= Flaggenzertifikat bei uns), die man jedoch nur erhält, wenn man US Bürger ist oder eine Greencard besitzt... Firmen müssen 75% Anteilseigner / Geschäftsführer aus den USA nachweisen... ergo so eine Zulassung gibts nicht für Europäer und wer trotzdem eine hat verstösst gegen Bundesgesetzte der USA... die verstehen bei sowas überhaupt keinen Spass...

Rein steuerlich gesehen:

Steuerpflichtig ist der Bootseigner gemäss seines Hauptwohnsitzes. Wer also offiziell in einem europäischen Land lebt und sein Boot, das in HR liegt in Delaware zugelassen hat, muss trotzdem ab dem 1.7. die Mwst. und den Zoll bezahlen.
-> bringt also nix

Um das Thema Hauptwohnsitz zu umgehenm werden dann die sog Delaware Companies gegründet, kleine Firmen (Briefkastengröße) mit Sitz in Delaware. Der "Hauptwohnsitz" ist dann zwar Delaware, USA, aber die Zulassung ist dann wiederum noch illegaler, da nun wieder die 75% Regelung der Anteilseigner bzw. Geschäftsführer greift...
-> ist auch nutzlos

Die Slowenen haben das konsequent durchgezogen und zur Kasse gebeten, die Kroaten sehen das etwas lockerer, meines Wissens mussten aber alle Kroaten mit Delaware Booten mittlerweile die Mwst. und Zoll zahlen...

Grüße

Christian
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