boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 27.06.2013, 19:46
Benutzerbild von Jeveraner
Jeveraner Jeveraner ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.12.2011
Ort: Jever
Beiträge: 543
1.159 Danke in 425 Beiträgen
Standard Bußgeldkataloge Bundeswasserstraßen (BinSchStrO, RheinSchPV, MoselSchPV, DonauSchPV)

Hallo,

für alle die sich nicht immer Regelkonform verhalten , hier die Links zu den Bußgeldkatalogen für Bundeswasserstraßen (BinSchStrO, RheinSchPV, MoselSchPV, DonauSchPV):

http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_3.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_4.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_5.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_6.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_7.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-LS26-0003-A22_21.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-LS26-0003-A22_22.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_23.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_24.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_25.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_26.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_27.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_28.pdf
http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_29.pdf

Nicht ganz im Klarem bin ich mir über manche der verwendeten Abkürzungen, z.B. in der Spalte "Betroffener":

Sch = Schiffsführer
E = Eigner
J = Jeder
P = Pächter

??? ... oder bei den Geschwindigkeitsübertretungen, wo nach "VG" und "GB" unterschieden wird. Vieleicht kann das hier noch aufgeklärt werden?


Für Landeswasserstraßen gibt es individuelle Bußgeldkataloge, z.B:.

http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf

Gruß, Ralf

Geändert von Jeveraner (27.06.2013 um 20:25 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 27.06.2013, 20:35
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Verwarngelder kann die Wapo selbst festlegen. Ist der Betroffene einverstanden, bleibt es dabei.

Bussgeld wird von der WSD generiert, entweder wenn der Betoffene mit dem Verwarngeld nicht einverstanden ist oder ein Verwarngeld aufgrund der Schwere des Deliktes nicht mehr möglich ist.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 27.06.2013, 21:02
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.132 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
zuerst zu den Abkürzungen, teilweise ja schon richtig gedeutet:
Sch: verantwortlicher Schiffsführer
P: für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person (Rudergänger)
E: Eigner/Ausrüster
J: Jedermann (die Owi kann also auch ohne Fahrzeug begangen werden)

Ein Verwarngeld kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten seitens der Verwaltungsbehörde (WSD) oder in deren Auftrag (WSP) in Höhe von 5 bis 35€ angeboten werden. Dies ermöglicht dem Beschuldigten und der Behörde ein vereinfachtes Verfahren, welches mit der Zahlung direkt beiderseits zum Abschluss kommt. Da der Beschuldigte mit der Zahlung auch auf Rechtsmittel verzichtet, muss er diesem zustimmen.
Bei einer Verwarnung ohne Verwarngeld gilt übrigens das Gleiche.

Ach noch vergessen. Schön das Ralf mal eine Online-Fassung gefunden hat, wenn auch leider nicht vollständig und ich glaube, dass ist noch die Fassung von 2002. in der Fassung von 2005 sind meine ich einige 'Preise" höher. Muss ich morgen mal nachgucken.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com

Geändert von Dominic (27.06.2013 um 21:32 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 28.06.2013, 10:36
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.132 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
Nachtrag, sind definitiv Auszüge aus der Fassung von 2002.
Anbei ein Auszug aus 2005 für die Missachtung von Fahrgeschwindigkeiten.

Bis dann

Dominic
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf BVKatBin-See´05_Geschwindigkeit.pdf (182,9 KB, 318x aufgerufen)
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 28.06.2013, 11:28
Benutzerbild von bitti
bitti bitti ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 21.03.2013
Ort: Höpfigheim
Beiträge: 77
Boot: Konsolenboot (Marke Unbekannt) 30PS Mariner, Schlauchboot (Semperit Speed) 5PS Yamaha
27 Danke in 25 Beiträgen
Standard

@ Dominic

Danke für die Tabelle - ich wusste echt nicht wie teuer das ist!
Da ist Autofahren ja direkt billig.
Boahh, ich glaub ich lass die Neckar Fahrerei (max. 18km/h) lieber bleiben
Da wäre ich letzten Sonntag arm geworden, oder gilt die Ausrede "Propeller Versuche" .
Würde mich echt interessieren wie "kulant" die Wapo im Fall der Fälle ist - hat's mal jemanden hier erwischt?

grüße
armin
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.