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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 10.07.2013, 13:47
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thommygun thommygun ist offline
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Standard EU Doppelte Staatsbürgerschaft Kroatien

Dieses habe ich auf der Homepage unseres Landratsamtes gefunden.
Wie ist das zu verstehen? Geht nun die Doppelte?

Kroaten können leichter Deutsche werden
Der EU-Beitritt zum 1. Juli macht Einbürgerungen einfacher / doppelte Staatsangehörigkeit möglich

Durch den EU-Beitritt Kroatiens ergeben sich für Deutsche und Kroaten nicht nur Reiseerleichterungen, auch die Einbürgerung der hier bereits länger lebenden Kroaten wird einfacher. Vor allem müssen sie nun nicht mehr ihre kroatische Staatsbürgerschaft aufgeben, denn als EU-Bürger dürfen sie eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Dadurch wird sich auch das Verfahren verkürzen, weil nun kein Entlassungsverfahren bei den kroatischen Behörden mehr erforderlich ist.


Voraussetzung für eine Einbürgerung ist grundsätzlich, dass die Bewerberinnen und Bewerber seit acht Jahren in Deutschland leben, keine Vorstrafen haben, über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen und die deutsche Sprache beherrschen.

Andreas Hehn, der Leiter des Sachgebiets Einbürgerung im Landratsamt Rastatt, erwartet zahlreiche neue Anträge. „Viele Kroa-tinnen und Kroaten leben schon in der zweiten und dritten Generation in Deutschland. Sie sind hier zur Schule gegangen und haben Berufe erlernt. Deshalb müssen sie auch keine Deutschprüfung mehr ablegen. Das gilt auch für Menschen ab 60 Jahren, die schon seit 12 Jahren in Deutschland leben und sich auf Deutsch verständigen können.“

Erleichterung gibt es auch für die sogenannten Optionsdeutschen. Das sind die Personen, die seit dem Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer kroatischen Staatsangehörigkeit erhalten haben, sich aber bislang ab dem 18. Lebensjahr entscheiden mussten, welche Staatsangehörigkeit sie weiterführen wollten. Diese oft schwierige Entscheidung ist nun nicht mehr nö-tig. Es muss nur noch ausdrücklich gegenüber der Einbürgerungsbe-hörde erklärt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit bei-behalten werden soll. Die kroatische Staatsangehörigkeit bleibt dann zusätzlich bestehen.

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  #2  
Alt 10.07.2013, 15:20
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kornatix kornatix ist offline
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Ja, das ist so. Kroatien gestattet seinen Bürgern zusätzlich zur kroatischen eine zweite Staatsbürgerschaft - kein Wunder, es gibt weltweit mehr Auslandskroaten als Einwohner in Kroatien selbst.

Ob das umgekehrt auch geht, ob man also auch als Deutscher eine zusätzliche kroatische Staatsbürgerschaft erwerben kann, weiß ich nicht. Meines Wissens- ich kann mich irren - verliert ein Deutscher, der eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, automatisch die deutsche. Allerdings habe ich irgendwo mal gelesen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft, so man sie denn hat, nicht aberkannt werden darf. (In der DDR war das anders, dort konnten unliebsame Zeitgenossen auch ausgebürgert werden.)
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Gerd

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  #3  
Alt 10.07.2013, 15:24
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ja, das ist so. Kroatien gestattet seinen Bürgern zusätzlich zur kroatischen eine zweite Staatsbürgerschaft - kein Wunder, es gibt weltweit mehr Auslandskroaten als Einwohner in Kroatien selbst.

Ob das umgekehrt auch geht, ob man also auch als Deutscher eine zusätzliche kroatische Staatsbürgerschaft erwerben kann, weiß ich nicht. Meines Wissens- ich kann mich irren - verliert ein Deutscher, der eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, automatisch die deutsche. Allerdings habe ich irgendwo mal gelesen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft, so man sie denn hat, nicht aberkannt werden darf. (In der DDR war das anders, dort konnten unliebsame Zeitgenossen auch ausgebürgert werden.)
Aber so wie ich lese geht es ja nicht um einen Deutschen der die Kroatische will sondern ein Kroate der beide haben darf Deutsche und Kroatische. Aber egal wie rum nach dem Bericht wie ich ihn verstehe geht es ja auch in beide richtungen.
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  #4  
Alt 10.07.2013, 19:50
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Naja....aber als EU Bürger darfst du dich doch dauerhaft in Kroatien aufhalten......
Meine Beiden Söhne z.B. haben eine doppelte Staatsbürgerschaft......da sie eine slovenische Mutter und einen deutschen Vater haben....Deutsch / Slovenisch....
Sie müssen sich mit 18 auch nicht für eine Staatsbürgerschaft entscheiden......
PS: Auch wenn meine Jungs fast kein Slovenisch können.....dürfen sie die Staatsbürgerschaft behalten....

Grüße, Gernot
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  #5  
Alt 11.07.2013, 17:49
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Geht mir auch , habe den Pass aus Griechenland und aus Deutschland
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  #6  
Alt 12.07.2013, 11:04
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyberrat Beitrag anzeigen
Naja....aber als EU Bürger darfst du dich doch dauerhaft in Kroatien aufhalten......
Grüße, Gernot
Ich denke mal, bei der doppelten Staatsbürgerschaft geht es nicht um das Aufenthaltsrecht, sondern um allgemeine Bürgerrechte, z.B. das Wahlrecht.
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